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# taz.de -- Wulffs Kontake zu Geerkens: Das verdächtige Briefpapier
> Hat Christian Wulff den Landtag in Hannover belogen? Über eine
> Anwaltskanzlei hatte er indirekte Geschäftsbeziehungen zum Unternehmer
> Geerkens.
Bild: Nur ein guter Kumpel, oder auch Mandant und Vermieter? Der Unternehmer Ge…
FREIBURG taz | Bundespräsident Christian Wulff (CDU) wurde erneut bei einer
Halbwahrheit ertappt. Während er im Hannoveraner Landtag 2010 versicherte,
er habe in den letzten zehn Jahren keine geschäftlichen Beziehungen zu
seinem väterlichen Freund Egon Geerkens gehabt, deckte tagesschau.de jetzt
auf, dass Wulff zumindest indirekt - über seine damalige Anwaltskanzlei -
mit Geerkens geschäftlich verbunden war.
Konkret geht es um die Osnabrücker Anwaltskanzlei Funk-Tenfelde, für die
Christian Wulff früher tätig war. Bis 2011 stand er auch noch auf deren
Briefpapier. Auf der anderen Seite war Geerkens bis 2007 Vermieter der
Räume, in der Funk-Tenfelde residierte. Außerdem war Geerkens auch Mandant
der Anwaltskanzlei. Es bestand also eine doppelte Geschäftsbeziehung
zwischen Geerkens und der Kanzlei.
Doch bestand dadurch auch eine Geschäftsbeziehung zwischen Wulff und
Geerkens? Politiker aus dem rot-grünen Oppositionslager werfen Wulff dies
vor. Es werde immer offensichtlicher, "dass Wulff den Landtag nach Strich
und Faden hinters Licht geführt hat", sagte Stefan Wenzel,
Fraktionsvorsitzender der Grünen in Niedersachsen.
## Scheinsozius Wulff
Wulffs Medienanwalt Gernot Lehr erklärte gestern jedoch, dass Wulff nie
Partner der Sozietät gewesen war. Bis 1994 war er zwar bei Funk-Tenfelde
angestellt. Danach habe er seine Tätigkeit aber beendet und auch keine
Honorare oder sonstigen Vergütungen mehr bekommen. Wulff hätte zwar als
freier Mitarbeiter Mandate für die Kanzlei bearbeiten können, das habe er
aber nicht getan. Wulff habe deshalb keine über die Kanzlei vermittelte
Geschäftsbeziehung zu Geerkens gehabt.
Bleibt im Wesentlichen der Fakt, dass Wulff in seiner Zeit als
Ministerpräsident weiter auf dem Briefkopf der Kanzlei stand und damit auch
einverstanden war. Nach außen wirkte er so wie ein Partner der Sozietät,
obwohl er keiner war. Man spricht deshalb von einem "Außensozius" oder
einem "Scheinsozius". Für Wulff hätte die Funktion als Aushängeschild
durchaus Folgen haben können. Wenn jemand die Kanzlei verklagt, hätte in
letzter Konsequenz auch Wulff mit seinem Privatvermögen haften müssen.
So gesehen kann man das Verhältnis des "Scheinsozius" Wulff zu Egon
Geerkens vielleicht am passendsten als eine "Scheingeschäftsbeziehung"
bezeichnen. Nach außen sah es wie eine Geschäftsbeziehung aus, faktisch war
da aber nichts. Nur wenn Geerkens gegen die Kanzlei geklagt hätte, wäre
auch Wulff betroffen gewesen. Geerkens hat das aber, soweit ersichtlich,
nie getan.
Als Wulff eine Geschäftsbeziehung zu Geerkens verneinte, war dies also
nicht offensichtlich gelogen, aber auch keine präzise Auskunft. Schon vor
Wochen war herausgekommen, dass Wulff ein Darlehen von Geerkens Ehefrau
erhalten hatte.
31 Jan 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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