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# taz.de -- Kein Fehlverhalten festgestellt: Landesbank findet Wulff-Kredit okay
> Die LBBW hält den Kredit ihrer Tochterbank an Wulff für regelkonform.
> Unterdessen entschied die Staatsanwaltschaft, dass dieser ungestraft
> "Lügner" genannt werden darf.
Bild: Durfte das billige Geld bekommen, findet die Landesbank Bade-Württemberg.
STUTTGART/HANNOVER dpa | Bundespräsident Christian Wulff hat in seiner
Kreditaffäre ein Problem weniger. Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
hält das günstige Darlehen ihrer Tochter BW-Bank an Wulff für regelkonform.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats habe nach einer Sondersitzung
festgestellt, "dass die Kreditvergabe gemäß den internen und banküblichen
Regelungen erfolgte", teilte die LBBW mit. "Ein Fehlverhalten in der Bank
wurde nicht festgestellt."
Vor gut einer Woche hatte bereits die Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärt,
sie werde keine Ermittlungen gegen Wulff oder Verantwortliche der BW-Bank
einleiten. Das Geldgeschäft habe einer juristischen Prüfung standgehalten.
Wegen des Kredits hatte es etwa ein Dutzend Anzeigen gegen die BW-Bank
gegeben. Dabei ging es um den Verdacht auf Untreue, Vorteilsnahme und
Vorteilsgewährung.
Das heutige Staatsoberhaupt hatte Anfang 2010 - damals noch als
niedersächsischer Ministerpräsident - 500.000 Euro Privatkredit von der
Unternehmerfrau Edith Geerkens in ein sogenanntes kurzfristiges
Geldmarktdarlehen bei der BW-Bank umgewandelt. Als Wulffs Geldgeschäfte zum
Jahresende 2011 öffentlich wurden, unterschrieb er bei der BW-Bank einen
weiteren Vertrag, der sein anfängliches Geldmarktdarlehen durch einen
langfristigen Kredit ablöste. Kritiker sprachen von ungewöhnlichen
Sonderkonditionen.
## "Lügner" ist in Ordnung
Unterdessen hat der Rechnungshof in Niedersachsen mit der Sichtung der von
der Landesregierung zusammengetragenen Unterlagen zur Affäre um den
früheren Ministerpräsidenten Wulff begonnen. Die Staatskanzlei habe die
Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angeregt, sagte ein Sprecher.
Unter anderem gehe es um Unterlagen im Zusammenhang mit einer umstrittenen
Lobby-Veranstaltung sowie die von deren Organisator Manfred Schmidt
ebenfalls ausgerichtete Feier nach Wulffs Wahl zum Bundespräsidenten. Wann
der Rechnungshof Ergebnisse vorlegen wird, ist unklar.
Unterdessen sieht die Staatsanwaltschaft Hannover keinen Anlass,
Verunglimpfungsanzeigen einiger Bürger gegen den Fraktionschef der
niedersächsischen Grünen wegen Vorwürfen gegen Bundespräsident Christian
Wulff (CDU) nachzugehen. Dieser hatte Wulff im Zuge der Kredit- und
Medienaffäre öffentlich als "Lügner" bezeichnet. Der Paragraf lasse sich
auf die Äußerung Wenzels aber nicht anwenden,sagte die Sprecherin der
Staatsanwaltschaft. Wenzels Bemerkung zu Wulff sei durch das im Grundgesetz
festgeschriebene Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
27 Jan 2012
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