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# taz.de -- Facebook verliert gegen Verbraucherschützer: Freundessuche ohne Au…
> Facebook hat einen Gerichtsprozess gegen die Verbraucherzentrale
> verloren. Bei der Suche nach möglichen Freunden dürfe das Netzwerk nicht
> die kompletten Adressbücher der Nutzer kopieren.
Bild: Facebook dokumentiert alle Verbindungen – auch zu Nichtmitgliedern.
BERLIN afp | Das Internet-Netzwerk Facebook hat im Streit um Datenschutz
und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gericht eine Schlappe
erlitten. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag
mitteilte, gab das Landgericht Berlin einer Klage der Verbraucherschützer
„in vollem Umfang“ statt.
Das Gericht urteilte demnach, dass Facebook seine Nutzer nicht ausreichend
über mögliche Auswirkungen einer Funktion zum Finden von Bekannten
informiere. Zudem räume sich Facebook mit seinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen selbst Rechte an Nutzerdaten in unzulässigem Umfang
ein.
Das Gericht habe kritisiert, dass Facebook mit dem sogenannten
Freundefinder seine Nutzer dazu verleite, die kompletten Adressbücher ihrer
E-Mail-Konten in das Netzwerk zu kopieren, ohne ausreichend über die Folgen
zu informieren, teilte der vzbv mit. Alle Namen und E-Mail-Adressen in den
Adressbüchern würden damit in Facebook eingespeist – auch von Personen, die
selbst nicht Mitglied bei Facebook seien.
Die Bekannten erhielten daraufhin ohne Einwilligung eine Einladung zur
Mitgliedschaft bei Facebook, teilte der vzbv mit. Facebook müsse deswegen
aber deutlich darauf hinweisen, dass das gesamte Adressbuch kopiert und für
Einladungen verwendet werde. Dies finde bislang nicht statt. Facebook habe
diese Anwendung zwar mittlerweile „leicht modifiziert“. Allerdings sei für
Nutzer nach wie vor nicht ohne weiteres ersichtlich, dass diese dem
Netzwerk ihr ganzes Adressbuch überließen.
Zudem sei Facebook damit zu weit gegangen, sich durch seine Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ein umfassendes weltweites und kostenfreies Recht an
der Nutzung von Inhalten seiner Mitglieder einzuräumen, urteilte das
Gericht dem vzbv zufolge. Bei eigenen Bildern oder Musikstücken aber etwa
verbleibe die Urheberschaft bei den Nutzern.
Facebook dürfe diese Inhalte nur mit Zustimmung der Mitglieder verwenden.
Als rechtswidrig stufte das Gericht demnach zudem eine standardisierte
Einwilligungserklärung ein, mit dem Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten zu
Werbezwecken zustimmen müssen.
6 Mar 2012
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Schwerpunkt Meta
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