# taz.de -- Facebook verliert gegen Verbraucherschützer: Freundessuche ohne Au… | |
> Facebook hat einen Gerichtsprozess gegen die Verbraucherzentrale | |
> verloren. Bei der Suche nach möglichen Freunden dürfe das Netzwerk nicht | |
> die kompletten Adressbücher der Nutzer kopieren. | |
Bild: Facebook dokumentiert alle Verbindungen – auch zu Nichtmitgliedern. | |
BERLIN afp | Das Internet-Netzwerk Facebook hat im Streit um Datenschutz | |
und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gericht eine Schlappe | |
erlitten. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag | |
mitteilte, gab das Landgericht Berlin einer Klage der Verbraucherschützer | |
„in vollem Umfang“ statt. | |
Das Gericht urteilte demnach, dass Facebook seine Nutzer nicht ausreichend | |
über mögliche Auswirkungen einer Funktion zum Finden von Bekannten | |
informiere. Zudem räume sich Facebook mit seinen Allgemeinen | |
Geschäftsbedingungen selbst Rechte an Nutzerdaten in unzulässigem Umfang | |
ein. | |
Das Gericht habe kritisiert, dass Facebook mit dem sogenannten | |
Freundefinder seine Nutzer dazu verleite, die kompletten Adressbücher ihrer | |
E-Mail-Konten in das Netzwerk zu kopieren, ohne ausreichend über die Folgen | |
zu informieren, teilte der vzbv mit. Alle Namen und E-Mail-Adressen in den | |
Adressbüchern würden damit in Facebook eingespeist – auch von Personen, die | |
selbst nicht Mitglied bei Facebook seien. | |
Die Bekannten erhielten daraufhin ohne Einwilligung eine Einladung zur | |
Mitgliedschaft bei Facebook, teilte der vzbv mit. Facebook müsse deswegen | |
aber deutlich darauf hinweisen, dass das gesamte Adressbuch kopiert und für | |
Einladungen verwendet werde. Dies finde bislang nicht statt. Facebook habe | |
diese Anwendung zwar mittlerweile „leicht modifiziert“. Allerdings sei für | |
Nutzer nach wie vor nicht ohne weiteres ersichtlich, dass diese dem | |
Netzwerk ihr ganzes Adressbuch überließen. | |
Zudem sei Facebook damit zu weit gegangen, sich durch seine Allgemeinen | |
Geschäftsbedingungen ein umfassendes weltweites und kostenfreies Recht an | |
der Nutzung von Inhalten seiner Mitglieder einzuräumen, urteilte das | |
Gericht dem vzbv zufolge. Bei eigenen Bildern oder Musikstücken aber etwa | |
verbleibe die Urheberschaft bei den Nutzern. | |
Facebook dürfe diese Inhalte nur mit Zustimmung der Mitglieder verwenden. | |
Als rechtswidrig stufte das Gericht demnach zudem eine standardisierte | |
Einwilligungserklärung ein, mit dem Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten zu | |
Werbezwecken zustimmen müssen. | |
6 Mar 2012 | |
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