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# taz.de -- Schwules Schützenkönigspaar: Diskriminierung rechtswidrig
> Die deutsche Schützenbruderschaft darf einen homosexuellen Schützenkönig
> nicht benachteiligen. Das fordert die Antidiskriminierungsstelle des
> Bundes.
Bild: Unrechtmäßig benachteiligt: Schützenkönig Dirk Winter (rechts) und se…
BERLIN epd | Die Benachteiligung schwuler Schützenkönige im Verein ist
rechtswidrig. Das hat eine rechtliche Prüfung der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergeben. Die Leiterin der Stelle,
Christine Lüders, forderte am Donnerstag in Berlin, die Diskriminierung
müsse beendet werden.
Die Antidiskriminierungsstelle hat den Bund der historischen deutschen
Schützenbruderschaften um eine Stellungnahme gebeten. Darauf habe der
Verband bisher nicht reagiert, sagte Lüders.
Die Schützenbruderschaft will kein schwules Königspaar in ihren Reihen
dulden. Der Schützen-Dachverband hatte einen entsprechenden Beschluss
gefasst nachdem im September vorigen Jahres ein homosexueller Schützenkönig
aus Münster seinen Lebensgefährten zum Bundeskönigsschießen im
nordrhein-westfälischen Harsewinkel mitgebracht hatte.
Die beiden Männer durften nicht nebeneinander gehen, wie bei Königspaaren
üblich. Der Lesben- und Schwulenverband hatte daraufhin die Anerkennung von
homosexuellen Schützenpaaren gefordert.
## Verstoß gegen Gleichbehandlungsgesetz
Die Antidiskriminierungsstelle kommt zu dem Schluss, dass die Auflagen und
der Beschluss des Schützen-Dachverbandes gegen das Diskriminierungsverbot
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Wenn es
gleichgeschlechtlichen Königspaaren verboten werde, als Paar aufzutreten,
sei dies eine Benachteiligung gegenüber heterosexuellen Paaren. Der Verband
hatte argumentiert, der schwule Schützenkönig solle sich eine Frau als
Schützenkönigin auswählen.
Weiter erklärte die Antidiskriminierungsstelle, der Schützen-Dachverband
könne sich auch nicht auf die Kirchenklausel berufen, wonach für
Religionsgemeinschaften teils eigene Regeln gelten. Der Beschluss sei
rechtswidrig und damit unwirksam.
Der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaft hatte
argumentiert, das öffentliche Repräsentieren eines schwulen Königspaares
sei nicht mit der christlichen Tradition vereinbar. Die
Schützenbruderschaft sei ein katholischer Verband mit kirchlichen
Regelungen.
Das Sakrament der Ehe habe eine tiefere Bedeutung als andere
Lebensgemeinschaften. Daher könne ein homosexuelles Paar nicht höchster
Repräsentant des Verbandes sein, dem nach eigenen Angaben etwa 800.000
Mitglieder angehören.
Von dem Beschluss der Schützen gehe eine hohe Signalwirkung aus, sagte
Lüders: „Daher ist es wichtig, dass so schnell wie möglich
diskriminierungsfreie Zustände wiederhergestellt werden.“
29 Mar 2012
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Schützenfest
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