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# taz.de -- Zukunft der Schlecker-MitarbeiterInnen: „Der Markt ist aufnahmef�…
> Mit Ende 40 müssen viele der Schlecker-Verkäuferinnen nochmal von vorn
> anfangen und sich neue Jobs suchen. Wie sieht es mit ihren Chancen aus?
Bild: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht für die Verkäuferinnen gute Ch…
BERLIN taz | Nach dem Aus für die Transfergesellschaften für die von
Kündigung bedrohten Mitarbeiterinnen des Drogeriekonzerns entbrannte am
Donnerstag die Diskussion über die Zukunftschancen der bisherigen
Schlecker-Beschäftigten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht für die
Verkäuferinnen gute Chancen. Aktuell gebe es bundesweit etwa 25.000 offene
Stellen für Verkäuferinnen, sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker.
„Der Markt ist aufnahmefähig“, erklärte er. Allerdings waren im Februar
305.577 Verkäuferinnen arbeitslos gemeldet. Victoria Sklomeit,
Gewerkschaftssekretärin für den Handel bei Ver.di Bayern, beurteilt die
Aussichten skeptisch. Auch wenn die Stellenlage im Handel noch relativ
günstig sei, so komme es doch auf „die Bedingungen und die Bezahlung an“,
sagte Sklomeit.
Viele Discounter zahlten nicht nach Tarif, während der Drogeriekonzern
seinen Beschäftigten tarifliche Entgelte gewährte. So verdient eine
Filialleiterin im 9. Berufsjahr bei Schlecker rund 2.500 Euro brutto, wenn
sie in Vollzeit arbeitet. Ein großes Problem sei zudem die regionale
Verteilung künftiger Arbeitsstellen, sagte Sklomeit. Teilzeitkräfte, die
für eine neue Arbeitsstelle künftig vielleicht 35 Kilometer fahren müssten
und entsprechend hohe Benzinkosten hätten, „die überlegen sich, ob sich das
überhaupt lohnt“, sagte Sklomeit.
## Viele Teilzeitkräfte sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Nur ein Drittel der Schlecker-Angestellten arbeitet in Vollzeit, die
meisten Teilzeitkräfte sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das
Durchschnittsalter liegt bei Ende vierzig. Die Schlecker-Beschäftigten
haben nach der Kündigung erst einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld, in der
Regel für ein Jahr. Sie können auch an Qualifizierungsmaßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit teilnehmen.
Auch ein Anspruch auf Abfindung bleibt bestehen. Ver.di-Sprecherin
Christiane Schell wies allerdings darauf hin, dass die Höhe der Abfindung
durch das Insolvenzrecht gedeckelt sei, sie dürfe nicht mehr als das
Zweieinhalbfache eines Monatsgehaltes betragen. Dies wären bei einer
langjährigen Vollzeitkraft rund 6.000 Euro brutto.
## Kein Vorteil durch Transfergesellschaften
In der Transfergesellschaft hätten die Beschäftigten Weiterbildung und 80
Prozent des letzten Nettogehalts für eine Dauer von maximal sechs Monaten
erhalten. Im Falle der Nichtvermittlung hätten die Beschäftigten nach der
Transfergesellschaft den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld behalten,
aber keine Abfindung bekommen.
Die Jobchancen für Beschäftigte in Transfergesellschaften seien aber
nachweislich nicht besser als für Entlassene, die sich direkt auf dem
freien Arbeitsmarkt eine Arbeit suchten, erklärte Hilmar Schneider,
Arbeitsmarktexperte im Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), unter Verweis
auf eine IZA-Untersuchung.
29 Mar 2012
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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