| # taz.de -- Energiewende: Atomkonzerne fordern Milliarden | |
| > Wegen des Atomausstiegs fordern deutsche Energiekonzerne Milliarden Euro | |
| > Schadenersatz. Allein Eon beziffert seinen Schaden auf acht Milliarden | |
| > Euro. | |
| Bild: Dieser Turm soll weg: Atomkraftwerk Isar. | |
| BERLIN/FREIBURG taz | Für den Atomausstieg, den die Bundesregierung vor gut | |
| einem Jahr beschlossen hat, fordert der Energiekonzern Eon 8 Milliarden | |
| Euro Schadenersatz vom Staat. Nachdem das Unternehmen bereits im November | |
| eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ausstiegsgesetz eingereicht hatte, | |
| wurde nun die geforderte Summe präzisiert, bestätigte ein Eon-Sprecher der | |
| taz. | |
| RWE verlangt nach dpa-Informationen 2 Milliarden Euro. Die ebenfalls vom | |
| Ausstieg betroffenen Unternehmen EnBW, an dem das grün-rot regierte | |
| Baden-Württemberg beteiligt ist, und Vattenfall erklärten, sie prüften ihr | |
| weiteres Vorgehen noch. | |
| Die Bundesregierung reagierte gelassen auf die Ankündigung. Man habe | |
| „keinerlei Zweifel, dass das Atomgesetz verfassungsgemäß ist“, sagte der | |
| stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter. Vorbereitungen für | |
| möglichen Schadenersatz würden derzeit nicht getroffen. Grünen-Atomexpertin | |
| Sylvia Kotting-Uhl sieht die Schuld für die Klage hingegen bei der | |
| Regierung: „Es war die Laufzeitverlängerung, mit der Schwarz-Gelb die | |
| Bevölkerung diesem unnötigen Risiko ausgesetzt hat.“ | |
| Beim Bundesverfassungsgericht sind bisher zwei Verfassungsbeschwerden gegen | |
| den Atomausstieg eingegangen. Eon hat im November letzten Jahres geklagt, | |
| RWE im Februar 2012. Wann die Klagen entschieden werden und ob es in diesen | |
| Verfahren eine mündliche Verhandlung gibt, ist noch offen, sagte eine | |
| Sprecherin des Gerichts. | |
| ## Staatskonzerne können sich nicht auf Grundrecht berufen | |
| Zunächst werden die beiden Verfassungsbeschwerden den anderen | |
| Verfahrensbeteiligten, zum Beispiel Bundestag und Bundesregierung, | |
| zugestellt. Wie die [1][Frankfurter Allgemeine Zeitung] meldet, will das | |
| Gericht hier eine „große Zustellung“ vornehmen und auch andere | |
| Institutionen sowie Verbände wie Greenpeace einbeziehen, die an dem | |
| Verfahren interessiert sein könnten. | |
| Die Wahl der „großen Zustellung“ sagt allerdings nichts über die | |
| Erfolgsaussichten einer Klage aus, sondern ist bei einer | |
| Verfassungsbeschwerde dieser Bedeutung und Dimension selbstverständlich. | |
| Vattenfall und EnBW können keine Verfassungsbeschwerde einlegen, da sie | |
| sich in Staatsbesitz befinden und deshalb nicht auf Grundrechte berufen | |
| können. Vattenfall hat als Alternative zur Verfassungsbeschwerde deshalb im | |
| Mai ein Schiedsverfahren beim Internationalen Zentrum für | |
| Investitionsstreitigkeiten in Washington begonnen. Der schwedische Konzern | |
| verlangt ebenfalls Schadenersatz in Milliardenhöhe und beruft sich auf die | |
| Energiecharta von 1994. Dort wird ausländischen Investoren eine „faire und | |
| gerechte Behandlung“ versprochen. | |
| Umweltverbände reagierten empört auf die Forderung der Konzerne. Es sein | |
| „an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, dass die Konzerne Milliarden dafür | |
| wollten, „dass die Politik die Atom-Risiken gemindert hat“, sagte | |
| Ausgestrahlt-Sprecher Jochen Stay. | |
| 13 Jun 2012 | |
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| ## AUTOREN | |
| M. Kreutzfeldt | |
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