# taz.de -- Energiewende: Atomkonzerne fordern Milliarden | |
> Wegen des Atomausstiegs fordern deutsche Energiekonzerne Milliarden Euro | |
> Schadenersatz. Allein Eon beziffert seinen Schaden auf acht Milliarden | |
> Euro. | |
Bild: Dieser Turm soll weg: Atomkraftwerk Isar. | |
BERLIN/FREIBURG taz | Für den Atomausstieg, den die Bundesregierung vor gut | |
einem Jahr beschlossen hat, fordert der Energiekonzern Eon 8 Milliarden | |
Euro Schadenersatz vom Staat. Nachdem das Unternehmen bereits im November | |
eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ausstiegsgesetz eingereicht hatte, | |
wurde nun die geforderte Summe präzisiert, bestätigte ein Eon-Sprecher der | |
taz. | |
RWE verlangt nach dpa-Informationen 2 Milliarden Euro. Die ebenfalls vom | |
Ausstieg betroffenen Unternehmen EnBW, an dem das grün-rot regierte | |
Baden-Württemberg beteiligt ist, und Vattenfall erklärten, sie prüften ihr | |
weiteres Vorgehen noch. | |
Die Bundesregierung reagierte gelassen auf die Ankündigung. Man habe | |
„keinerlei Zweifel, dass das Atomgesetz verfassungsgemäß ist“, sagte der | |
stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter. Vorbereitungen für | |
möglichen Schadenersatz würden derzeit nicht getroffen. Grünen-Atomexpertin | |
Sylvia Kotting-Uhl sieht die Schuld für die Klage hingegen bei der | |
Regierung: „Es war die Laufzeitverlängerung, mit der Schwarz-Gelb die | |
Bevölkerung diesem unnötigen Risiko ausgesetzt hat.“ | |
Beim Bundesverfassungsgericht sind bisher zwei Verfassungsbeschwerden gegen | |
den Atomausstieg eingegangen. Eon hat im November letzten Jahres geklagt, | |
RWE im Februar 2012. Wann die Klagen entschieden werden und ob es in diesen | |
Verfahren eine mündliche Verhandlung gibt, ist noch offen, sagte eine | |
Sprecherin des Gerichts. | |
## Staatskonzerne können sich nicht auf Grundrecht berufen | |
Zunächst werden die beiden Verfassungsbeschwerden den anderen | |
Verfahrensbeteiligten, zum Beispiel Bundestag und Bundesregierung, | |
zugestellt. Wie die [1][Frankfurter Allgemeine Zeitung] meldet, will das | |
Gericht hier eine „große Zustellung“ vornehmen und auch andere | |
Institutionen sowie Verbände wie Greenpeace einbeziehen, die an dem | |
Verfahren interessiert sein könnten. | |
Die Wahl der „großen Zustellung“ sagt allerdings nichts über die | |
Erfolgsaussichten einer Klage aus, sondern ist bei einer | |
Verfassungsbeschwerde dieser Bedeutung und Dimension selbstverständlich. | |
Vattenfall und EnBW können keine Verfassungsbeschwerde einlegen, da sie | |
sich in Staatsbesitz befinden und deshalb nicht auf Grundrechte berufen | |
können. Vattenfall hat als Alternative zur Verfassungsbeschwerde deshalb im | |
Mai ein Schiedsverfahren beim Internationalen Zentrum für | |
Investitionsstreitigkeiten in Washington begonnen. Der schwedische Konzern | |
verlangt ebenfalls Schadenersatz in Milliardenhöhe und beruft sich auf die | |
Energiecharta von 1994. Dort wird ausländischen Investoren eine „faire und | |
gerechte Behandlung“ versprochen. | |
Umweltverbände reagierten empört auf die Forderung der Konzerne. Es sein | |
„an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, dass die Konzerne Milliarden dafür | |
wollten, „dass die Politik die Atom-Risiken gemindert hat“, sagte | |
Ausgestrahlt-Sprecher Jochen Stay. | |
13 Jun 2012 | |
## LINKS | |
[1] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/ver… | |
## AUTOREN | |
M. Kreutzfeldt | |
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