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# taz.de -- Energiewende: Atomkonzerne fordern Milliarden
> Wegen des Atomausstiegs fordern deutsche Energiekonzerne Milliarden Euro
> Schadenersatz. Allein Eon beziffert seinen Schaden auf acht Milliarden
> Euro.
Bild: Dieser Turm soll weg: Atomkraftwerk Isar.
BERLIN/FREIBURG taz | Für den Atomausstieg, den die Bundesregierung vor gut
einem Jahr beschlossen hat, fordert der Energiekonzern Eon 8 Milliarden
Euro Schadenersatz vom Staat. Nachdem das Unternehmen bereits im November
eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ausstiegsgesetz eingereicht hatte,
wurde nun die geforderte Summe präzisiert, bestätigte ein Eon-Sprecher der
taz.
RWE verlangt nach dpa-Informationen 2 Milliarden Euro. Die ebenfalls vom
Ausstieg betroffenen Unternehmen EnBW, an dem das grün-rot regierte
Baden-Württemberg beteiligt ist, und Vattenfall erklärten, sie prüften ihr
weiteres Vorgehen noch.
Die Bundesregierung reagierte gelassen auf die Ankündigung. Man habe
„keinerlei Zweifel, dass das Atomgesetz verfassungsgemäß ist“, sagte der
stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter. Vorbereitungen für
möglichen Schadenersatz würden derzeit nicht getroffen. Grünen-Atomexpertin
Sylvia Kotting-Uhl sieht die Schuld für die Klage hingegen bei der
Regierung: „Es war die Laufzeitverlängerung, mit der Schwarz-Gelb die
Bevölkerung diesem unnötigen Risiko ausgesetzt hat.“
Beim Bundesverfassungsgericht sind bisher zwei Verfassungsbeschwerden gegen
den Atomausstieg eingegangen. Eon hat im November letzten Jahres geklagt,
RWE im Februar 2012. Wann die Klagen entschieden werden und ob es in diesen
Verfahren eine mündliche Verhandlung gibt, ist noch offen, sagte eine
Sprecherin des Gerichts.
## Staatskonzerne können sich nicht auf Grundrecht berufen
Zunächst werden die beiden Verfassungsbeschwerden den anderen
Verfahrensbeteiligten, zum Beispiel Bundestag und Bundesregierung,
zugestellt. Wie die [1][Frankfurter Allgemeine Zeitung] meldet, will das
Gericht hier eine „große Zustellung“ vornehmen und auch andere
Institutionen sowie Verbände wie Greenpeace einbeziehen, die an dem
Verfahren interessiert sein könnten.
Die Wahl der „großen Zustellung“ sagt allerdings nichts über die
Erfolgsaussichten einer Klage aus, sondern ist bei einer
Verfassungsbeschwerde dieser Bedeutung und Dimension selbstverständlich.
Vattenfall und EnBW können keine Verfassungsbeschwerde einlegen, da sie
sich in Staatsbesitz befinden und deshalb nicht auf Grundrechte berufen
können. Vattenfall hat als Alternative zur Verfassungsbeschwerde deshalb im
Mai ein Schiedsverfahren beim Internationalen Zentrum für
Investitionsstreitigkeiten in Washington begonnen. Der schwedische Konzern
verlangt ebenfalls Schadenersatz in Milliardenhöhe und beruft sich auf die
Energiecharta von 1994. Dort wird ausländischen Investoren eine „faire und
gerechte Behandlung“ versprochen.
Umweltverbände reagierten empört auf die Forderung der Konzerne. Es sein
„an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, dass die Konzerne Milliarden dafür
wollten, „dass die Politik die Atom-Risiken gemindert hat“, sagte
Ausgestrahlt-Sprecher Jochen Stay.
13 Jun 2012
## LINKS
[1] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/ver…
## AUTOREN
M. Kreutzfeldt
## TAGS
Atomgesetz
Schwerpunkt Atomkraft
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