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# taz.de -- GEMA klagt wegen Creative-Commons-CD: Gebühren für die „Fisch�…
> Die Gema klagt gegen eine CD der Musikpiraten, die unter Creative Commons
> lizensiert wurde. Sie will die Klarnamen von zwei Künstlern wissen – oder
> Gebühren kassieren.
Bild: Anfang Juli entscheidet sich, ob der „Texas Radio Fish“ singen darf.
BERLIN taz | Ein wenig Country, ein wenig Blues und auch irgendwie
Kuschelrock. So klingt „Dragonfly“ von texasradiofish. Zu finden ist der
Titel auf einer Kompilation, produziert vom Verein Musikpiraten. Trotz
Veröffentlichung unter einer Creative Commons Lizenz fordert die
Musikverwertungsgesellschaft Gema eine Gebühr – 68 Euro. Doch die
Produzenten zahlten nicht, und die Gema klagte.
Denn das Duo, bestehend aus Electronico und ElRon XChile, musiziert unter
dem Pseudonym texasradiofish – um ihre bürgerliche von der musikalischen
Identität zu trennen. Und wenn Titel unter einem Pseudonym veröffentlicht
werden, müssen die Produzenten dennoch die bürgerliche Identität an die
GEMA weitergeben. So jedenfalls die Meinung der Gema, die so ausschließen
will, dass die Künstler doch bei einer Verwertungsgesellschaft unter
Vertrag sind.
Die CD mitsamt des Titels war eines der Gewinne beim „FreeMixter“
Wettbewerb im Jahr 2011 und wurde in limitierter Auflage von 2.000
herausgebracht. Üblicherweise haben Werke, die unter Creative Commons
Lizenz stehen, Gema-Freiheit. Mehrmals fragte die Gema nach den Namen der
Künstler und bekam sie nicht. Nun steht Anfang Juli der Gerichtsprozess in
Frankfurt bevor.
Die Verhandlung könnte klären, wie es mit anonymen Veröffentlichungen
tatsächlich aussieht. Denn eine einheitliche Regelung gibt es offenbar
nicht. In der Vergangenheit erschien bei den Musikpiraten bereits eine CD
auf dem ein Künstler anonym vertreten war. „Wir haben auf einem der
vorherigen Sampler einen Künstler gehabt, der als Namen nur „m.“ angegeben
hatte, dies wurde auch akzeptiert“, so Christian Hufgard, Vorsitzender der
Musikpiraten.
Eine Lizenzforderung und Beitragszahlung der Gema sei ausgeschlossen, so
Hufgard, denn „die Künstler sind bei keiner Verwertungsgesellschaft
registriert, weder bei der Gema noch in den USA. Für uns ist das aber auch
eine Grundsatzfrage. Wenn ein Künstler als „X“ sein Werk unter Creative
Commons veröffentlicht, hat das auch für die Gema bindend zu sein“.
## Dürfen anonyme unter Creative Commons publizieren?
Die Gema sieht das anders. Die Gema gehe davon aus, dass Produzenten bei
anonymer Veröffentlichung, „uns die Identität der Künstler mitteilt, damit
wir überprüfen können, ob diese nicht doch in einer Verwertungsgesellschaft
sind“, erklärt Peter Hempel von der Gema. „Es geht nicht darum, dass die
Künstler unter einem Pseudonym auftreten oder unter Creative Commons
veröffentlichen und sich dazu entschließen, sich selbst um die Lizenzierung
zu kümmern“.
Sollte die Gema recht bekommen, würde es bedeuten, dass „Creative
Commons-Lizenzen in Deutschland bei anonymer und pseudonymer
Veröffentlichung keine Gültigkeit hätten“, sieht Hufgard voraus. Doch er
ist zuversichtlich: „Wir gehen davon aus, dass die Klage der Gema komplett
abgewiesen wird. Das Gesetz erlaubt die Veröffentlichung unter Pseudonymen
und die Gema selber hat Künstler als Mitglieder, die unter einem Pseudonym
vertreten sind.“
Doch das passiert nur, wenn mitgeteilt wird, wer hinter den Pseudonymen
steckt, denn „die Namen und Daten der Künstler behandeln wir streng
vertraulich. Wir nehmen Datenschutz sehr sehr ernst, es geht lediglich um
die Überprüfung“, konkretisiert Hempel.
28 Jun 2012
## AUTOREN
Du Pham
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
Schwerpunkt Urheberrecht
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