# taz.de -- GEMA klagt wegen Creative-Commons-CD: Gebühren für die „Fisch�… | |
> Die Gema klagt gegen eine CD der Musikpiraten, die unter Creative Commons | |
> lizensiert wurde. Sie will die Klarnamen von zwei Künstlern wissen – oder | |
> Gebühren kassieren. | |
Bild: Anfang Juli entscheidet sich, ob der „Texas Radio Fish“ singen darf. | |
BERLIN taz | Ein wenig Country, ein wenig Blues und auch irgendwie | |
Kuschelrock. So klingt „Dragonfly“ von texasradiofish. Zu finden ist der | |
Titel auf einer Kompilation, produziert vom Verein Musikpiraten. Trotz | |
Veröffentlichung unter einer Creative Commons Lizenz fordert die | |
Musikverwertungsgesellschaft Gema eine Gebühr – 68 Euro. Doch die | |
Produzenten zahlten nicht, und die Gema klagte. | |
Denn das Duo, bestehend aus Electronico und ElRon XChile, musiziert unter | |
dem Pseudonym texasradiofish – um ihre bürgerliche von der musikalischen | |
Identität zu trennen. Und wenn Titel unter einem Pseudonym veröffentlicht | |
werden, müssen die Produzenten dennoch die bürgerliche Identität an die | |
GEMA weitergeben. So jedenfalls die Meinung der Gema, die so ausschließen | |
will, dass die Künstler doch bei einer Verwertungsgesellschaft unter | |
Vertrag sind. | |
Die CD mitsamt des Titels war eines der Gewinne beim „FreeMixter“ | |
Wettbewerb im Jahr 2011 und wurde in limitierter Auflage von 2.000 | |
herausgebracht. Üblicherweise haben Werke, die unter Creative Commons | |
Lizenz stehen, Gema-Freiheit. Mehrmals fragte die Gema nach den Namen der | |
Künstler und bekam sie nicht. Nun steht Anfang Juli der Gerichtsprozess in | |
Frankfurt bevor. | |
Die Verhandlung könnte klären, wie es mit anonymen Veröffentlichungen | |
tatsächlich aussieht. Denn eine einheitliche Regelung gibt es offenbar | |
nicht. In der Vergangenheit erschien bei den Musikpiraten bereits eine CD | |
auf dem ein Künstler anonym vertreten war. „Wir haben auf einem der | |
vorherigen Sampler einen Künstler gehabt, der als Namen nur „m.“ angegeben | |
hatte, dies wurde auch akzeptiert“, so Christian Hufgard, Vorsitzender der | |
Musikpiraten. | |
Eine Lizenzforderung und Beitragszahlung der Gema sei ausgeschlossen, so | |
Hufgard, denn „die Künstler sind bei keiner Verwertungsgesellschaft | |
registriert, weder bei der Gema noch in den USA. Für uns ist das aber auch | |
eine Grundsatzfrage. Wenn ein Künstler als „X“ sein Werk unter Creative | |
Commons veröffentlicht, hat das auch für die Gema bindend zu sein“. | |
## Dürfen anonyme unter Creative Commons publizieren? | |
Die Gema sieht das anders. Die Gema gehe davon aus, dass Produzenten bei | |
anonymer Veröffentlichung, „uns die Identität der Künstler mitteilt, damit | |
wir überprüfen können, ob diese nicht doch in einer Verwertungsgesellschaft | |
sind“, erklärt Peter Hempel von der Gema. „Es geht nicht darum, dass die | |
Künstler unter einem Pseudonym auftreten oder unter Creative Commons | |
veröffentlichen und sich dazu entschließen, sich selbst um die Lizenzierung | |
zu kümmern“. | |
Sollte die Gema recht bekommen, würde es bedeuten, dass „Creative | |
Commons-Lizenzen in Deutschland bei anonymer und pseudonymer | |
Veröffentlichung keine Gültigkeit hätten“, sieht Hufgard voraus. Doch er | |
ist zuversichtlich: „Wir gehen davon aus, dass die Klage der Gema komplett | |
abgewiesen wird. Das Gesetz erlaubt die Veröffentlichung unter Pseudonymen | |
und die Gema selber hat Künstler als Mitglieder, die unter einem Pseudonym | |
vertreten sind.“ | |
Doch das passiert nur, wenn mitgeteilt wird, wer hinter den Pseudonymen | |
steckt, denn „die Namen und Daten der Künstler behandeln wir streng | |
vertraulich. Wir nehmen Datenschutz sehr sehr ernst, es geht lediglich um | |
die Überprüfung“, konkretisiert Hempel. | |
28 Jun 2012 | |
## AUTOREN | |
Du Pham | |
## TAGS | |
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