Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- EU-Regeln zu Verwertungsgesellschaften: Die grenzenlose Verwertung …
> Die EU will den Verwertungsgesellschaften der EU einheitliche Regeln
> vorgeben. Sö könnte es in Zukunft für Nutzer einfacher werden, Musik und
> Filme online zu kaufen.
Bild: Die Daten schwirren durchs Netz – ohne Rücksicht auf Grenzen.
KÖLN taz | Das Internet mag grenzenlos sein, die Lizenzen für Musik, Filme
und Bücher sind es jedoch nicht: Wer Medien online anbietet, muss sich für
jeden Staat gesonderte Lizenzen besorgen. Die althergebrachte
Kleinstaaterei bei den Veröffentlichungsrechten ist ein Bremsklotz für die
Schaffung digitaler Angebote. Nun hat die Europäische Kommission
Handlungsbedarf angemeldet und möchte den 250 Verwertungsgesellschaften in
ihrem Einflussbereich neue Regeln vorgeben.
„Generell sollten die Verwertungsgesellschaften gewährleisten, dass die
Urheber für ihre Arbeit schneller bezahlt werden, und sie sollten
transparent arbeiten“, erklärt der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier
in Brüssel. Doch diese Selbstverständlichkeit wird bei Weitem nicht von
jeder Verwertungsgesellschaft erfüllt.
So müssen die Künstler oft bis zu drei Jahre auf ihre Tantiemen warten. In
der Zwischenzeit wirtschaften die Verwertungsgesellschaften selbst mit dem
Geld. Eine italienische Verwertungsgesellschaft [1][spekulierte zum
Beispiel] mit riskanten Anleihen und verlor nach der Lehman-Pleite 35
Millionen Euro – Geld, das eigentlich den Künstlern gehört. Um solche
Skandale zukünftig zu verhindern, will die Kommission den
Verwertungsgesellschaften strenge Transparenz verordnen. Zudem sollen die
Mitglieder – also die Künstler – festgelegte Mitspracherechte haben. Und
das Geld sll spätestens nach einem Jahr ausbezahlt werden.
Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema begrüßte den Vorstoß. „Wir freuen
uns, dass die Kommission die Initiative für einen gemeinsamen Rechtsrahmen
für die kollektive Rechtewahrnehmung in Europa ergriffen hat“, erklärt der
Vorstandsvorsitzende Harald Heker. „Die Gema wird das weitere
Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Sachverstand konstruktiv begleiten“.
Nach dem Vorschlag muss die deutsche Verwertungsgesellschaft kaum
Änderungen befürchten. Obwohl es Kritik an der ungleichen Verteilung der
Stimmrechte in der Gema gibt, wird die EU-Kommission kaum direkt in die
Strukturen der einzelnen Verwertungsgesellschaften eingreifen.
## Unpassende Kleinstaaterei
Doch mehr noch als der finanzielle Schlendrian einiger
Verwertungsgesellschaften stört die Europäische Kommission die
Kleinstaaterei, die nicht ins digitale Zeitalter passt. „Viele
Verwertungsgesellschaften sind für diese Herausforderungen nicht gewappnet
und so sehen sich die Diensteanbieter mit Schwierigkeiten konfrontiert,
wenn sie Online-Nutzungsrechte für Musik erwerben möchten, die sie für den
Start eines EU-weiten Online-Musikangebots benötigen“, heißt es in der
Stellungnahme der Kommission.
So müssen Europäer immer viel länger auf digitale Angebote warten als zum
Beispiel Kunden in den USA. Angebote wie beispielsweise der
Streaming-Dienst Spotify benötigen Jahre, um in Europa präsent zu sein. Bis
heute ist Apple mit iTunes das einzige Unternehmen, dass Lizenzen für den
Musikverkauf in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU hat.
Statt über Preis und Service konkurrieren die Anbieter also darum, wer am
Besten mit dem Lizenzwirrwarr umgehen kann. Für die Bürger hingegen ist
nicht verständlich, warum sie nicht einfach Musik aus dem Nachbarland
kaufen können. Das schadet der Innovation – und treibt die Bürger zu
illegalen oder halblegalen Diensten, die sich nicht um Lizenzen scheren.
Hier will die Kommission mit vereinheitlichten Regeln für die
grenzüberschreitende Lizenzierung bessere Bedingungen für Lizenznehmer und
für die Verwertungsgesellschaften für mehr Wettbewerb sorgen. Ob die
vorgeschlagenen Regeln diesen Missstand beheben können, ist allerdings
nicht ausgemacht.
So zeigt sich der in Köln ansässige Streaming-Anbieter Simfy, der seine
Dienste in Deutschland, Österreich Belgien und der Schweiz anbietet, wenig
beeindruckt. „Die geplante Richtlinie wird für mehr Wettbewerb bei den
Verwertungsgesellschaften sorgen, was wohl für die Künstler von Vorteil
wäre“, sagte Firmen-Mitgründer Steffen Wicker taz.de. „Eine Vereinfachung
der Situation für Musikangebote wie simfy sehe ich derzeit nicht.“
13 Jul 2012
## LINKS
[1] http://www.nytimes.com/2012/07/11/business/global/europe-moves-to-aid-digit…
## AUTOREN
Torsten Kleinz
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
## ARTIKEL ZUM THEMA
GEMA klagt wegen Creative-Commons-CD: Gebühren für die „Fisch“-CD
Die Gema klagt gegen eine CD der Musikpiraten, die unter Creative Commons
lizensiert wurde. Sie will die Klarnamen von zwei Künstlern wissen – oder
Gebühren kassieren.
Reform des Urheberrechts: Was rechtlich möglich ist
Kann Filesharing entkriminalisiert werden? Kann eine Kulturflatrate das
klassische Urheberrecht ersetzen? Ein Überblick über den internationalen
Rechtsrahmen.
Geld verdienen mit Musik: Brotlose Klicks
Wie schaffen es junge Künstler, von ihrer Musik zu leben? Dieser Frage ging
der Kongress „Operation Ton“ vor dem Hintergrund des YouTube-Urteils nach.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.