# taz.de -- Rettungsschirm und Fiskalpakt: Karlsruhe verhandelt am 10. Juli | |
> Das Bundesverfassungsgericht prüft Eilanträge gegen Eurorettungsschirm | |
> und Fiskalpakt. Eine einstweilige Anordnung könnte die Verträge | |
> monatelang verzögern. | |
Bild: Eiliges Verfahren: Fünf Kläger sind zur Verhandlung geladen. | |
FREIBURG taz | Karlsruhe beeilt sich. Schon am 10. Juli, also am Dienstag | |
kommender Woche, wird das Bundesverfassungsgericht mündlich über eingelegte | |
Rechtsmittel gegen den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt verhandeln. Dabei | |
soll es aber nur um die Eilanträge gegen die gerade im Bundestag | |
beschlossenen Maßnahmen zur Eurorettung gehen, nicht um die Klagen an sich. | |
Im Rahmen des Eilverfahrens müssen die Richter entscheiden, wie lange | |
Bundespräsident Joachim Gauck mit der Unterzeichnung der Verträge warten | |
muss. Bisher hat Gauck nur zugesagt, dass er das Eilverfahren abwarten | |
wird. Wenn Karlsruhe eine einstweilige Anordnung erlässt, muss er aber bis | |
zum Urteil in der Hauptsache untätig bleiben. Dies könnte einige Monate | |
länger dauern. | |
Im Eilverfahren müssen die Richter eine sogenannte Folgeabwägung | |
durchführen: Wäre es schlimmer, wenn die Unterzeichnung gestoppt wird, | |
obwohl die Verträge nicht gegen das Grundgesetz verstoßen? Oder wiegen die | |
Nachteile schwerer, wenn die Verträge unterzeichnet werden, obwohl sie sich | |
am Ende als verfassungswidrig herausstellen? | |
Bei dieser Abwägung können auch politische und wirtschaftliche Aspekte eine | |
Rolle spielen. Bei möglichen außen- und europapolitischen Folgen übernimmt | |
das Gericht aber traditionell die Einschätzung der Bundesregierung. | |
## Kein gutes Omen für die Kläger | |
Auch über die Erfolgsaussichten der Klagen kann am 10. Juli bereits | |
gesprochen werden. Denn wenn diese „offensichtlich unzulässig oder | |
unbegründet“ sind, kommt eine einstweilige Anordnung erst gar nicht in | |
Betracht. Insofern ist die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung für die | |
Kläger nicht unbedingt ein gutes Omen. | |
Bisher sind fünf Kläger zur Verhandlung geladen: die Bundestagsfraktion der | |
Linken, der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, der Verein „Mehr Demokratie“, | |
die Professorengruppe um Karl-Albrecht Schachtschneider sowie ein | |
unbekannter Bürger. Eine Entscheidung wird am 10. Juli noch nicht fallen, | |
aber wohl noch in diesem Monat. | |
2 Jul 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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