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# taz.de -- Kommentar Meldegesetz: Schlimmer als Facebook
> Mit dem neuen Meldegesetz ist das Grundrecht auf informationelle
> Selbstbestimmung, das Recht, selbst zu entscheiden, was mit den eigenen
> Daten passiert, dahin.
Bild: Je weniger Fehler in einem Datensatz, desto wertvoller ist er für die Un…
Daten sind Gold wert. Das ist spätestens klar, seit das soziale Netzwerk
Facebook einen Milliardengewinn vermeldet, der auf nicht viel mehr basiert
als auf der ziemlich schlauen Nutzung von persönlichen Daten der User. Und
grundsätzlich gilt: Je weniger Fehler in einem Datensatz, desto wertvoller
ist er für die Unternehmen, die ihn nutzen oder weiterverkaufen.
Datensätze von Meldeämtern, die sie nach dem bereits vom Bundestag
beschlossenen Gesetz künftig zu Werbezwecken verkaufen dürfen, wären zwar
besonders teuer für den Käufer, aber auch besonders wertvoll.
Eine Meldebehörde kann an Daten zwar längst nicht so viel verkaufen, wie
Adresshändler zum Teil anbieten. Name, gegebenenfalls Titel, Anschriften,
also Haupt- und Nebenwohnsitz, da endet die einfache Auskunft bereits. Doch
schon aus den Informationen Titel und Wohnort können Unternehmen
interessante Rückschlüsse auf die mutmaßliche Kaufkraft ziehen – für
Werbetreibende eine zentrale Information. Und wenn sich die Daten
ausreichend häufig weiterverkaufen lassen, ist die einmalige Investition
für die Abfrage beim Meldeamt schnell wieder drin.
Abliefern von Daten, Fehlen von Kontrolle, Werbung – das waren kürzlich
auch die Zutaten einer Diskussion über ein ganz bestimmtes Unternehmen.
Genau, Facebook, und damals empörte sich sogar die
Verbraucherschutzministerin über die neue Timeline-Funktion, die das
Verraten von noch mehr Persönlichem attraktiv machen soll, und forderte
Datensparsamkeit. Verbraucher sollten sich genau überlegen, ob sie sich bei
dem Netzwerk anmelden und welche Informationen sie dort hinterlassen.
Schade, dass sich die Bürgerinnen und Bürger diese Forderung der Ministerin
bei der aktuellen Diskussion nicht zu Herzen nehmen können: Denn während
bei einem sozialen Netzwerk jeder selbst entscheidet, welche Daten er –
korrekt – angibt und welche er der Werbewirtschaft nicht zur Verfügung
stellt, gibt es bei den Meldedaten keine Wahl. Jeder muss, etwa nach einem
Umzug, die neuen Daten mitteilen. Sonst riskiert er ein Bußgeld.
Werden diese Daten nun zu Werbezwecken verkauft und hat der Bürger keine
Möglichkeit zu widersprechen, ist das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung, das Recht, selbst zu entscheiden, was mit den eigenen
Daten passiert, dahin.
9 Jul 2012
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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