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# taz.de -- Geschäfte mit persönlichen Daten: 110 Euro für 1.000 Katholiken
> Alter, Geschlecht, Familienstand – der Verkauf von Kundendaten an
> Unternehmen ist lukrativ. Vor allem, weil sie beliebig oft
> weiterverscherbelt werden können.
Bild: Wem gehören diese Hände? In diesem Fall Teilnehmern am Katholikentag.
BERLIN taz | Kundenkarten, Gewinnspiele, Preisausschreiben – all das hat
für die Unternehmen einen Zweck: das Sammeln persönlicher Daten. Dabei sind
für die Wirtschaft all die Informationen interessant, die dabei helfen,
Werbung besser auf den Kundschaft zuzuschneiden oder sie über Angebote zu
informieren: Alter, Geschlecht, Familienstand, Wohnort, E-Mail-Adresse,
Telefonnummern, Kleidergröße, bisherige Einkäufe. Je mehr Details, desto
besser.
Doch Werbung ist nur einer der Verwendungszwecke. Der andere ist der
Verkauf der Daten. Unternehmen, die Informationen über Kundenkarten oder
auch beim Online-Einkauf gewinnen, veräußern sie an sogenannte
Adresshändler, die sie aufbereiten und systematisiert zum Weiterverkauf
anbieten. Die Käufer können so beispielsweise Listen erstehen, in denen
ausschließlich Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium zu finden
sind, Handybesitzer, Abonnenten einer bestimmten Zeitschrift, Pächter eines
Kleingartens oder Weintrinker.
Die Kosten für so einen Datensatz richten sich nach der Qualität und der
Menge der Informationen – aber auch nach der mutmaßlichen Kaufkraft der
Zielgruppe. So bietet beispielsweise ein Adresshändler 8,8 Millionen
Adressen von Familien an. Die Listen stammen nach Angaben des Unternehmens
etwa aus Preisausschreiben von Kindersendungen im Fernsehen. Kostenpunkt:
120 Euro je 1.000 Datensätze, bei einem Mindestabsatz von 5.000 Adressen.
Zum Vergleich: 1.000 Datensätze von Katholiken kosten 110 Euro, in der
Akademiker-Datenbank werden 150 Euro für 1.000 Adressen fällig. Die Käufer
können hier wählen, ob sie lieber Beamte, technikaffine Menschen oder
solche mit mindestens zwei Titeln adressieren wollen.
Das Problem dieser Datenbanken ist der Anteil von veralteten Datensätzen.
Daher gibt es bereits jetzt Fälle, in denen Adresshändler Informationen aus
Melderegistern abfragen – illegal, wie Thilo Weichert, der
Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, betont. Die Händler bedienen
sich dabei eines Tricks: Sie übernehmen auftragshalber die Anfragen von
Gläubigern, die ganz legal erfahren dürfen, wo ihr Schuldner wohnt. Die
Adresshändler behalten die gewonnenen Daten und verkaufen sie weiter.
Weichert glaubt daher, dass es mit dem neuen Gesetz tatsächlich zu einer
massenhaften Abfrage kommen wird. „Die großen Adresshändler werden sich
regelmäßig die aktuellen Bestände von der Behörde besorgen“, sagt der
Datenschutzbeauftragte der taz. Sie dürften diese Bestände dann billiger
weiterverkaufen. Der Nachteil für den Staat: Die erhofften Einnahmen würden
deutlich geringer ausfallen als stellte jeder Adresshändler und jedes
Unternehmen einzeln eine Anfrage bei der Meldebehörde.
9 Jul 2012
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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