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# taz.de -- Design-Streit zwischen Apple und Samsung: Verwechslung ausgeschloss…
> Die Klage von Apple ist abgewiesen: Das Samsung Galaxy Tab 10.1N darf
> weiter in Deutschland verkauft werden. Das Galaxytab 7.7 dagegen nicht
> und zwar europaweit.
Bild: Galaxy Tab 10.1 N und iPad: zum Verwechseln ähnlich? Nein, sagt das Ober…
BERLIN taz | In einem Eilverfahren wies das Oberlandesgericht Düsseldorf
einen Antrag von Appel ab, der den Vertrieb des Samsung-Tablett Modells
Galaxy Tab 10.1N in Deutschland und Europa untersagen sollte. Es gebe keine
Verwechslungsgefahr mit dem iPad.
Nachdem das Landgericht Düsseldorf vergangenes Jahr dem Vorgängermodell
10.1 eine zu große Ähnlichkeit mit dem Apple zugeschrieben hatte, brachte
Samsung mit der Version 10.1N ein Nachgängermodell auf den Markt.
Lautsprecherschlitze, Rahmenproportionen und Schrift wurden dazu verändert.
Das sei ausreichend, so der Vorsitzende Richter Berneke.
Für Apple ist das bereits die zweite Niederlage im Designstreit um das
Modell 10.1N: Im Februar dieses Jahres lehnte das Landgericht Düsseldorf
einen Antrag ab, den Vertrieb des Geräts in Deutschland zu untersagen.
Apple war daraufhin in Berufung gezogen. Trotzdem gab es einen Erfolg für
Apple: Der 20. Zivilsenat folgte dem Urteil des Landgerichts und untersagt
den europaweiten Vertrieb des kleineren Modells Galaxy 7.7. , das Samsung
in Deutschland allerdings nicht anbietet.
Das wird allerdings nicht die letzte Entscheidung in Düsseldorf bleiben:
Apple klagt in Deutschland gegen fünf unterschiedliche Galaxy Tabs. Solange
dieses Hauptverfahren noch nicht entschieden ist, wird auch der Verkaufstop
sehr wahrscheinlich nicht vollstreckt. Der nächste Verhandlungstermin ist
der 25. September.
Apple und Samsung befinden sich in einem weltweiten Konflikt um geschützte
Design-Muster: Der Südkoreanische Konzern verletze Patente des
iPad-Entwicklers.
25 Jul 2012
## AUTOREN
Leonie Geiger
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