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# taz.de -- Guatemala verweigert Opferentschädigung: Menschenrechte sind zu te…
> Die rechte Regierung in Guatemala geht eigene Wege. Sie will keine
> Urteile des Interamerikanischen Menschengerichtshofs für die Zeit des
> Bürgerkriegs vor 1987 mehr akzeptieren.
Bild: Die Opfer des 36 Jahre dauernden Bürgerkriegs sollen leer ausgehen.
SAN SALVADOR taz | Nachdem Hugo Chávez, der linkspopulistische Präsident
von Venezuela, vor zwei Wochen angekündigt hat, sein Land werde sich nicht
mehr der Gerichtsbarkeit des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichts
(CIDH) unterwerfen, will nun Guatemalas rechtspopulistischer Präsident Otto
Pérez Molina Ähnliches tun.
Seine Regierung werde Urteile des CIDH nicht mehr respektieren, wenn die
sich auf Verbrechen beziehen, die vor 1987 begangen wurden. Die
Entschädigungen, die dieses Gericht den Opfern staatlicher
Menschenrechtsverletzungen zuspreche, seien einfach zu teuer, sagte
Friedensminister Antonio Arenales Ende vergangener Woche.
Es gehe nicht an, dass der CIDH ein „paralleles Entschädigungsprogramm“ f�…
die Opfer des Bürgerkriegs (1960 bis 1996) betreibe, sagte Arenales bei
einer Anhörung des Menschenrechtsgerichts in Costa Rica. Guatemala hat
Bürgerkriegsopfer mit bislang umgerechnet gut 9 Millionen Euro entschädigt.
Die Höchstgrenze für eine Familiengruppe liegt bei diesem nationalen
Versöhnungsprogramm bei knapp über 4.000 Euro. Die zwölf bislang ergangenen
Urteile des CIDH dagegen kosteten den Staat rund 17 Millionen Euro.
## 85 Fälle laufen noch
In den nächsten Wochen werden die Urteile zu einem Armeemassaker und dem
Wüten einer militärischen Todesschwadron erwartet. Wegen der Anzahl der
Opfer wird angenommen, dass der Staat in diesen beiden Fällen zu
Entschädigungen von rund 15 Millionen Euro verurteilt wird. 85 Fälle sind
noch anhängig. Friedensminister Arenales meint, rechtlich auf der sicheren
Seite zu sein: Guatemala ist erst 1987 dem interamerikanischen
Menschenrechtssystem beigetreten. Vorher begangene Straftaten fielen also
nicht in die Kompetenz des CIDH. Zudem könnten sie wegen einer Amnestie von
1996 nicht verfolgt werden.
Nicht amnestierbare Verbrechen gegen die Menschlichkeit habe es im
Bürgerkrieg nicht gegeben, weil dieser Straftatbestand erst danach ins
guatemaltekische Strafrecht aufgenommen worden sei. Und „einen Völkermord
hat es nie gegeben“. Die Wahrheitskommission der UNO hatte in ihrem Bericht
von 1999 das Gegenteil konstatiert.
Die Regierung will nun beim Verfassungsgericht ein Rechtsgutachten in
Auftrag geben. „Wenn das vorliegt und meine Auffassung bestätigt, können
wir Urteile vom Interamerikanischen Menschenrechtsgericht einfach
ignorieren“, sagte Arenales.
6 Aug 2012
## AUTOREN
Cecibel Romero
## TAGS
Brasilien
Guatemala
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El Salvador
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