Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Beamten wurde nicht geglaubt: Hinweis auf NSU schon 2003
> Angeblich hat ein Beamter des Verfassungsschutzes schon im Jahr 2003 auf
> den NSU hingewiesen, berichtet die „Süddeutsche“. Er ist in Pension und
> wurde als verwirrt eingestuft.
Bild: Was ist da nur los?
MÜNCHEN afp | Ein ehemaliger Beamter des Verfassungsschutzes von
Baden-Württemberg will seine Vorgesetzten einem Zeitungsbericht zufolge
bereits 2003 auf die Terrorzelle NSU hingewiesen haben. Der Beamte im
Ruhestand behaupte, bereits damals von einem Informanten auf das Kürzel NSU
und den Namen Mundlos hingewiesen worden zu sein, berichtete die
Süddeutsche Zeitung (Samstagsausgabe).
Uwe Mundlos bildete zusammen mit Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe den
Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Der Untersuchungsausschuss des
Bundestages will den Beamten im Ruhestand demnach als Zeugen vernehmen.
Der Mann habe sich nach dem Auffliegen der Terrorzelle im November 2011 an
das Bundeskriminalamt gewandt. Polizei und Verfassungsschutz in
Baden-Württemberg hielten den 60-Jährigen aber für unglaubwürdig,
berichtete die Zeitung. Auch die Bundesanwaltschaft halte den Fall für
„abgeklärt". Der Mann sei wegen Dienstunfähigkeit ausgeschieden.
Der Informant, auf den sich der Beamte berufe, sei als verwirrt eingestuft
worden. 1990 sei die Zusammenarbeit mit dem Amt beendet worden, er habe
sich aber dennoch wieder mit angeblichen Hinweisen gemeldet. Bei einer
späteren Vernehmung habe der Informant zudem keine Angaben mehr zum NSU
oder zu Mundlos machen können.
Die NSU-Gruppe soll für die Ermordung von neun Migranten und einer
Polizistin zwischen 2000 und 2007 verantwortlich sein. Außerdem werden ihr
zwei Sprengstoffanschläge in Köln 2001 und 2004 mit insgesamt 23 Verletzten
sowie eine Serie von Banküberfällen zur Last gelegt. Mundlos und Böhnhardt
waren Anfang November 2011 nach einem gescheiterten Banküberfall tot in
einem Wohnmobil in Eisenach gefunden worden. Zschäpe stellte sich später
der Polizei und sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
1 Sep 2012
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
Schwerpunkt Rechter Terror
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben: Strippenzieher im Hintergrund
Der ehemalige NPD-Vizechef Ralf Wohlleben aus Thüringen sitzt als einziger
NSU-Helfer noch in U-Haft. Von der Szene wird er gefeiert.
Anklage gegen Beate Zschäpe: „Nie zu etwas gezwungen“
Beate Zschäpe bezeichnet die NSU-Mitglieder Mundlos und Böhnhardt als ihre
„Familie“ im Untergrund. Ansonsten schweigt sie. Bald wird Anklage erhoben.
Kommentar Verfasssungsschutz: Gepflegte Feindbilder
Offenbar braucht der Bremer Verfassungsschutz unbedingt eine extremistische
Bedrohung. Egal, ob es eine gibt oder nicht.
Harmlose Extremisten: Bremer Verfassungsschutz bleibt
Die "politisch motivierten Straftaten" von links bestanden vor allem im
Widerstand gegen rechts, beobachtete der Verfassungsschutz. Und die
Islamisten beten vor allem.
Schlamperei im Verfassungsschutzbericht: Schreckensszenario Golfball
Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) muss zurückrudern:
Präparierte Golfbälle dienten nicht als Wurfgeschosse beim
Castor-Transport. Grüne sehen noch mehr Ungereimtheiten.
Angeblich rechter Polizist: Der V-Mann und der Schredder
Ein V-Mann behauptete, dass ein Polizist Neonazis im NSU-Umfeld Infos
steckte. Just über diesen Spitzel wurden beim Verfassungsschutz Akten
geschreddert.
Kommentar Verfassungsschutz-Reform: Worthülsen und Ankündigungen
In Zukunft sollen sich die Verfassungsschutzämter besser austauschen. Wer
so etwas beschließen muss, zeigt nur, dass bisher gar nichts geklappt hat.
Pläne für Verfassungsschutz-Reform: Alle Infos in die Mitte
Künftig soll der Bundesverfassungsschutz alle relevanten Informationen von
den Landesämtern bekommen – so will es der Innenminister. Die
Länderregierungen sind nicht erfreut.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.