# taz.de -- Kommentar Steuer-CDs: Ausgefallene Methoden erlauben | |
> Der Ankauf von Steuer-CDs findet in einer juristischen Grauzone statt. | |
> Sinnvoll wäre es, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten ausdrücklich | |
> zu erlauben. | |
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einem Punkt | |
recht: Der Ankauf von Steuer-CDs findet derzeit in einer juristischen | |
Grauzone statt. Doch statt für Rechtsklarheit zu sorgen, wie es ihre | |
Aufgabe als Bundesjustizministerin wäre, gibt sie missverständliche | |
Interviews und versteckt sich hinter einem Landesminister. | |
Manche halten den Ankauf von illegal kopierten Steuerdaten durch den Staat | |
für rechtmäßig, andere halten ihn für illegal und sehen sogar den | |
Rechtsstaat dadurch bedroht. In der Praxis beruhigt man sich damit, dass in | |
der Regel auch illegal beschaffte Daten vor Gericht verwertet werden | |
dürfen. Die Steuerfahnder, die solche CDs beschaffen, müssen aber stets | |
damit rechnen, dass eines Tages gegen sie selbst ermittelt wird. Warum | |
mutet man das den Steuerfahndern zu? | |
Bei der Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist klar, warum sie keine | |
klare Rechtsgrundlage vorschlägt. Sie würde den Ankauf eher verbieten als | |
erlauben. Das ist eine ehrenwerte rechtsstaatliche Haltung, die man nicht | |
nur mit der Nähe der FDP zum Milieu der großkalibrigen Steuerhinterzieher | |
erklären sollte. Auch ein klares Verbot würde immerhin Rechtssicherheit | |
schaffen. | |
Sinnvoller wäre es allerdings, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten | |
ausdrücklich zu erlauben – jedenfalls dann, wenn die Daten aus einem Land | |
stammen, dessen Behörden bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung so | |
unzureichend kooperieren wie die der Schweiz. Wenn Schweizer Banken die | |
Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell betrachten, dann | |
müssen auch unkonventionelle Maßnahmen erlaubt werden – zumal der Handel | |
mit illegal kopierten Daten von Straftätern kein allzu schwerwiegendes | |
Delikt ist. | |
Auch bei der Kronzeugenregelung oder der Zusammenarbeit mit V-Leuten | |
kooperiert der Staat mit Straftätern, um andere Delikte aufklären zu | |
können. In bestimmten Kriminalitätsfeldern muss das leider sein. | |
2 Sep 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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