| # taz.de -- Kommentar Steuer-CDs: Ausgefallene Methoden erlauben | |
| > Der Ankauf von Steuer-CDs findet in einer juristischen Grauzone statt. | |
| > Sinnvoll wäre es, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten ausdrücklich | |
| > zu erlauben. | |
| Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einem Punkt | |
| recht: Der Ankauf von Steuer-CDs findet derzeit in einer juristischen | |
| Grauzone statt. Doch statt für Rechtsklarheit zu sorgen, wie es ihre | |
| Aufgabe als Bundesjustizministerin wäre, gibt sie missverständliche | |
| Interviews und versteckt sich hinter einem Landesminister. | |
| Manche halten den Ankauf von illegal kopierten Steuerdaten durch den Staat | |
| für rechtmäßig, andere halten ihn für illegal und sehen sogar den | |
| Rechtsstaat dadurch bedroht. In der Praxis beruhigt man sich damit, dass in | |
| der Regel auch illegal beschaffte Daten vor Gericht verwertet werden | |
| dürfen. Die Steuerfahnder, die solche CDs beschaffen, müssen aber stets | |
| damit rechnen, dass eines Tages gegen sie selbst ermittelt wird. Warum | |
| mutet man das den Steuerfahndern zu? | |
| Bei der Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist klar, warum sie keine | |
| klare Rechtsgrundlage vorschlägt. Sie würde den Ankauf eher verbieten als | |
| erlauben. Das ist eine ehrenwerte rechtsstaatliche Haltung, die man nicht | |
| nur mit der Nähe der FDP zum Milieu der großkalibrigen Steuerhinterzieher | |
| erklären sollte. Auch ein klares Verbot würde immerhin Rechtssicherheit | |
| schaffen. | |
| Sinnvoller wäre es allerdings, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten | |
| ausdrücklich zu erlauben – jedenfalls dann, wenn die Daten aus einem Land | |
| stammen, dessen Behörden bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung so | |
| unzureichend kooperieren wie die der Schweiz. Wenn Schweizer Banken die | |
| Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell betrachten, dann | |
| müssen auch unkonventionelle Maßnahmen erlaubt werden – zumal der Handel | |
| mit illegal kopierten Daten von Straftätern kein allzu schwerwiegendes | |
| Delikt ist. | |
| Auch bei der Kronzeugenregelung oder der Zusammenarbeit mit V-Leuten | |
| kooperiert der Staat mit Straftätern, um andere Delikte aufklären zu | |
| können. In bestimmten Kriminalitätsfeldern muss das leider sein. | |
| 2 Sep 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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