# taz.de -- Ankauf von Steuer-CDs: Private Datenhehler sollen büßen | |
> Handel mit erschlichenen Daten soll bestraft werden – sofern er nicht dem | |
> Staat dient. Die SPD will es so weiter ermöglichen, Steuer-CDs zu kaufen. | |
Bild: Mit Daten-Cds zu handeln wird gefährlich. | |
FREIBURG taz | Die heftige Diskussion über den Ankauf von Steuerdaten-CDs | |
aus der Schweiz lenkt die Aufmerksamkeit auf ein Vorhaben der Bundesländer: | |
Sie wollen die „Datenhehlerei“ unter Strafe stellen – dabei allerdings | |
Beamte ausdrücklich für straffrei erklären. | |
Die Hehlerei mit Diebesgut ist heute schon strafbar. Wer gestohlene Autos, | |
Fahrräder oder Diamanten ankauft oder weiterverkauft, muss mit Haft bis zu | |
fünf Jahren rechnen. So ist es schon seit über hundert Jahren im | |
Strafgesetzbuch geregelt. Erfasst werden davon aber nur körperliche | |
Gegenstände, keine bloß virtuellen Daten. | |
Die Polizei stößt aber immer wieder auf Internetforen, in denen illegal | |
beschaffte Zugangs- und Identitätsdaten in kleinen oder großen Mengen | |
anderen Kriminellen zum Kauf angeboten werden: Kreditkartendaten inklusive | |
PIN, Paypal-Daten, Zugangsdaten zu Onlinehändlern oder Postpackstationen, | |
Lizenzschlüssel für Software. | |
Strafbar ist zwar das Ausspähen solcher Daten. Auch der Einsatz der Daten | |
zu einem Betrug wird mit Strafe bedroht. Beim bloßen Handel bestehen nach | |
Ansicht der Länder derzeit aber noch Strafbarkeitslücken. Hier kann bisher | |
nur bestraft werden, wenn die Daten direkt beim Händler oder der Bank | |
gehackt wurden. Dann ist dies eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen | |
nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. | |
Nicht strafbar ist aber der Handel mit Daten, die direkt bei Privatpersonen | |
ausgespäht wurden, sei es mit Phishing-Mails oder nach einer Infizierung | |
des Computers mit Spähsoftware. Diese Strafbarkeitslücke will inzwischen | |
auch die anfangs zögerliche Bundesjustizministerin Sabine | |
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schließen. | |
Im Juni bekam Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) von der | |
Justizministerkonferenz den Auftrag, einen Gesetzentwurf vorzubereiten. Ein | |
erster Entwurf für den neuen Paragraph 259a lautet: „Wer Daten, die ein | |
anderer ausgespäht oder sonst rechtswidrig erlangt hat, ankauft oder sich | |
oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich | |
oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf | |
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ | |
## Freibrief-Klausel strittig | |
Die SPD-Justizminister legen aber Wert darauf, dass der Ankauf von illegal | |
erlangten Steuerdaten durch die Steuerfahndung nicht unter diese | |
Strafvorschrift fällt. Im ersten Entwurf heißt es denn auch, die | |
Strafdrohung gelte „nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung | |
rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten durch Amtsträger oder | |
von ihnen beauftragte Personen dienen“. Eine entsprechende Ausnahme gibt es | |
in der Strafvorschrift gegen Kinderpornografie, die es zum Beispiel | |
Jugendschützern erlaubt, solche Bilder aus dienstlichen Gründen zu | |
besitzen. | |
Leutheusser-Schnarrenberger will offensichtlich eine solche | |
Freibrief-Klausel für die Steuerfahndung und andere Behörden verhindern. | |
Das ist wohl auch der Grund ihres Vorstoßes vom Wochenende, den Ankauf von | |
Steuer-CDs zu verbieten. | |
Ihr hessischer Partei- und Amtskollege Hahn will demnächst erste offizielle | |
Eckpunkte vorlegen. Übernächste Woche wird sich dann auch der Deutsche | |
Juristentag mit dem Thema befassen. Beschließen müsste die neue | |
Strafvorschrift (mit oder ohne Freibrief-Klausel) dann aber natürlich der | |
Deutsche Bundestag. | |
4 Sep 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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