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# taz.de -- Ankauf von Steuer-CDs: Private Datenhehler sollen büßen
> Handel mit erschlichenen Daten soll bestraft werden – sofern er nicht dem
> Staat dient. Die SPD will es so weiter ermöglichen, Steuer-CDs zu kaufen.
Bild: Mit Daten-Cds zu handeln wird gefährlich.
FREIBURG taz | Die heftige Diskussion über den Ankauf von Steuerdaten-CDs
aus der Schweiz lenkt die Aufmerksamkeit auf ein Vorhaben der Bundesländer:
Sie wollen die „Datenhehlerei“ unter Strafe stellen – dabei allerdings
Beamte ausdrücklich für straffrei erklären.
Die Hehlerei mit Diebesgut ist heute schon strafbar. Wer gestohlene Autos,
Fahrräder oder Diamanten ankauft oder weiterverkauft, muss mit Haft bis zu
fünf Jahren rechnen. So ist es schon seit über hundert Jahren im
Strafgesetzbuch geregelt. Erfasst werden davon aber nur körperliche
Gegenstände, keine bloß virtuellen Daten.
Die Polizei stößt aber immer wieder auf Internetforen, in denen illegal
beschaffte Zugangs- und Identitätsdaten in kleinen oder großen Mengen
anderen Kriminellen zum Kauf angeboten werden: Kreditkartendaten inklusive
PIN, Paypal-Daten, Zugangsdaten zu Onlinehändlern oder Postpackstationen,
Lizenzschlüssel für Software.
Strafbar ist zwar das Ausspähen solcher Daten. Auch der Einsatz der Daten
zu einem Betrug wird mit Strafe bedroht. Beim bloßen Handel bestehen nach
Ansicht der Länder derzeit aber noch Strafbarkeitslücken. Hier kann bisher
nur bestraft werden, wenn die Daten direkt beim Händler oder der Bank
gehackt wurden. Dann ist dies eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Nicht strafbar ist aber der Handel mit Daten, die direkt bei Privatpersonen
ausgespäht wurden, sei es mit Phishing-Mails oder nach einer Infizierung
des Computers mit Spähsoftware. Diese Strafbarkeitslücke will inzwischen
auch die anfangs zögerliche Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schließen.
Im Juni bekam Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) von der
Justizministerkonferenz den Auftrag, einen Gesetzentwurf vorzubereiten. Ein
erster Entwurf für den neuen Paragraph 259a lautet: „Wer Daten, die ein
anderer ausgespäht oder sonst rechtswidrig erlangt hat, ankauft oder sich
oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich
oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
## Freibrief-Klausel strittig
Die SPD-Justizminister legen aber Wert darauf, dass der Ankauf von illegal
erlangten Steuerdaten durch die Steuerfahndung nicht unter diese
Strafvorschrift fällt. Im ersten Entwurf heißt es denn auch, die
Strafdrohung gelte „nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung
rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten durch Amtsträger oder
von ihnen beauftragte Personen dienen“. Eine entsprechende Ausnahme gibt es
in der Strafvorschrift gegen Kinderpornografie, die es zum Beispiel
Jugendschützern erlaubt, solche Bilder aus dienstlichen Gründen zu
besitzen.
Leutheusser-Schnarrenberger will offensichtlich eine solche
Freibrief-Klausel für die Steuerfahndung und andere Behörden verhindern.
Das ist wohl auch der Grund ihres Vorstoßes vom Wochenende, den Ankauf von
Steuer-CDs zu verbieten.
Ihr hessischer Partei- und Amtskollege Hahn will demnächst erste offizielle
Eckpunkte vorlegen. Übernächste Woche wird sich dann auch der Deutsche
Juristentag mit dem Thema befassen. Beschließen müsste die neue
Strafvorschrift (mit oder ohne Freibrief-Klausel) dann aber natürlich der
Deutsche Bundestag.
4 Sep 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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Sinnvoll wäre es, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten ausdrücklich zu
erlauben.
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