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# taz.de -- Geplantes Steuerabkommen: Verhandeln mit der Steueroase
> Angeblich verschieben deutsche Steuerbetrüger Schwarzgeld aus der Schweiz
> nach Fernost. Berlin verhandelt mit Singapur über ein neues Abkommen.
Bild: Asiatische Finanzmetropole: Mit Singapur soll es ein neues Steuerabkommen…
BERLIN dpa | Die Bundesregierung strebt im Kampf gegen Steuerbetrug ein
neues Abkommen mit Singapur an. Finanzminister Wolfgang Schäuble will am
Sonntag nächster Woche (14. Oktober) in dem südostasiatischen Stadtstaat
über ein neues Auskunfts-Abkommen verhandeln.
Das Abkommen mit der Finanzmetropole dient nach Angaben der Bild-Zeitung
dazu, mehr Kenntnisse über nach Singapur verschobenes deutsches Schwarzgeld
zu erhalten. Hintergrund sei auch das umstrittene Steuerabkommen mit der
Schweiz.
Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage bisher allerdings keine
Hinweise auf Schwarzgeld-Transfers deutscher Bankkunden aus der Schweiz ins
Ausland, um das geplante Steuerabkommen zu unterlaufen.
„Fakten, die belegen, dass der Abschluss des deutsch-schweizerischen
Steuerabkommens zu einem vermehrten Vermögenstransfer von der Schweiz nach
Singapur oder anderen Destinationen geführt hat, liegen der Bundesregierung
nicht vor“, heißt es in einer Ende September bekanntgewordenen Antwort des
Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten im Bundestag,
Barbara Höll.
## Unklarheit über Höhe der Vermögen
Nach früheren Medienberichten sollen Schweizer Banken deutschen
Steuerbetrügern helfen, Vermögen noch vor Inkrafttreten des geplanten
Steuerabkommens Anfang 2013 nach Fernost zu verschieben. Die Schweizer
Großbank UBS wies diese Vorwürfe stets zurück.
In der Antwort des Finanzministeriums heißt es, Äußerungen der Regierung
von Singapur sowie der UBS seien so zu deuten, „dass Singapur nur in
untergeordneter Weise als Standort für Vermögensanlagen, die der deutschen
Besteuerung entzogen werden, dient“.
Die Bundesregierung habe keine Erkenntnisse über die Höhe der in Singapur
verwalteten Vermögen beziehungsweise Geldtransfers deutscher
Steuerpflichtiger in die asiatische Finanzmetropole.
Die Revisionsbemühungen mit Singapur sind nach Angaben des
Finanzministeriums von Ende September fortgeschritten. Das neue
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Singapur solle „neueren Entwicklungen
und modernen Standards angepasst werden“, heißt es in der
Ministeriumsantwort.
## Abkommen über Steuern jeder Art
Zu internationalen Standards gehöre auch, den gegenseitigen
Auskunftsaustausch in Steuersachen gemäß dem Musterabkommen der
Industrieländerorgansiation OECD zu vereinbaren.
Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur aus dem Jahr 2004
bezieht sich laut Finanzministerium nur auf Steuern, die unter die
Vereinbarung fallen. Das OECD-Musterabkommen dagegen umfasse Steuern jeder
Art. Ein Auskunftsaustausch nach dem geltenden Singapur-Abkommen beschränke
sich zudem auf Personen, die in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig
sind.
Laut OECD-Vorgabe bestehe zudem auch dann die Pflicht zur
Informationsbeschaffung, wenn der Vertragsstaat die Angaben nicht für
eigene Zwecke benötige. Ferner dürfe ein Bankgeheimnis keinen
Hinderungsgrund darstellen.
Auf der Grundlage des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens wurde laut
Finanzministerium bisher ein Amtshilfeersuchen an Singapur gestellt. Der
sonstige Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit Singapur erfolge
vertragslos. Seit dem Jahr 2000 habe es 29 ein- und ausgehende
Rechtshilfeersuchen zwischen beiden Ländern gegeben.
6 Oct 2012
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