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# taz.de -- Kommentar NPD: Schöne Repression
> Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass die Mitgliedschaft in der NPD
> einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst entgegenstehen kann. Es geht
> den Richtern um Taten, nicht Gesinnung.
Staatsdiener müssen „ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen“.
Was das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt verkündete, mutet erst
mal an wie eines der berüchtigten Verdikte aus Brüssel, den Biegungsgrad
von Gurken betreffend – oder wie eine Gefahrenanalyse des Bundesamts für
Verfassungsschutz. Das Urteil, das die Kündigung eines NPD-Mitglieds aus
dem öffentlichen Dienst rechtfertigt, ist aber in Ordnung – und es hat
einen praktischen Wert für alle, die in einem freien Land leben möchten.
Die Richter sagen, dass eine Mitgliedschaft in der NPD oder sogar
Aktivitäten für sie einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nicht
grundsätzlich entgegenstehen. Im konkreten Fall eines 29-jährigen
Angestellten der Karlsruher Finanzdirektion, der zugleich in der NPD aktiv
ist, sei allerdings das „Mindestmaß an Verfassungsstreue“ nicht gegeben.
Der Mann hatte einen Aufruf der Nazinachwuchsorganisation JN
weiterverbreitet, in dem von einem „neuen Aufstand“ mit möglichen Toten
unter den „Meinungsdiktatoren“ schwadroniert wurde.
Ein Irrtum ist es, zu glauben, man dürfe den Nazis nicht mit allen
rechtsstaatlichen Repressionsmitteln begegnen, sei es, weil es sich dabei
um Gesinnungsjustiz handle, sei es, weil sie sonst möglicherweise in den
Terrorismus abdrifteten. Die Richter haben klargestellt, dass es ihnen um
Taten geht, nicht um Gesinnung. Dass, wer seinen braunen Schwall in der
Öffentlichkeit nicht halten kann, sich im Klohäuschen der Szene läutert,
ist keineswegs gesagt. Vielleicht radikalisiert er sich sogar. Entscheidend
ist die Isolation.
Denn wozu die politisch-juristische Verharmlosung zusammen mit der
„akzeptierenden Sozialarbeit“ der 1990er geführt hat, ist belegt: zu
verfestigten neonazistischen Strukturen und letztlich zu den Killern der
NSU.
7 Sep 2012
## AUTOREN
Ambros Waibel
## TAGS
Schwerpunkt Olympische Spiele 2024
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