| # taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Post muss NPD-Postillen austragen | |
| > Der Bundesgerichtshof hält ein vierseitiges Werbeblatt der sächsischen | |
| > NPD für eine „Zeitung“. Der Staat müsse bei der Pressefreiheit neutral | |
| > bleiben. | |
| Bild: Gerichtsentscheidung: Die Post muss Zeitungen - unabhängig vom Inhalt - … | |
| FREIBURG taz | Die Post muss NPD-Zeitungen an alle Haushalte verteilen. Das | |
| entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in einem | |
| Grundsatzurteil. Auch eine Zeitung der NPD sei eine Zeitung. | |
| Konkret ging es um ein Mitteilungsblatt der sächsischen | |
| NPD-Landtagsfraktion namens „Klartext“, das alle paar Wochen erscheint. Auf | |
| nur vier Seiten finden sich dort Berichte über NPD-Aktivitäten und | |
| Kommentare von NPD-Abgeordneten. In der aktuellen Ausgabe geht es zum | |
| Beispiel gegen die EU, Griechenland, islamistische Hassprediger und den | |
| Verfassungsschutz. | |
| Die NPD-Fraktion verlangt von der Deutschen Post AG, dass sie das Blatt in | |
| einer Auflage von 200.000 Stück mit der Tagespost an alle Haushalte der | |
| Stadt Leipzig verteilt. Bezahlt würde das aus Fraktionsgeldern. Doch die | |
| Post AG lehnte den Auftrag ab. Dagegen klagte die NPD-Fraktion. Der Streit | |
| ist eine Folge der Postliberalisierung. Da die Post AG kein Monopol mehr | |
| hat, muss sie nur bestimmte Dienstleistungen für alle Kunden anbieten. Zu | |
| diesen Universaldienstleistungen gehören neben Briefen und Paketen auch | |
| Zeitungen. | |
| Die NPD-Fraktion behauptete, ihr Mitteilungsblatt sei eine Zeitung, die | |
| Post AG bestritt dies. „Klartext“ sei eine unadressierte Massendrucksache, | |
| für die keine Beförderungspflicht bestehe, so die Post. | |
| ## Werbung für die NPD störte die Richter nicht | |
| Der BGH entschied nun, dass das NPD-Blatt eine Zeitung sei. „Klartext“ sei | |
| „eine periodisch erscheinende Druckschrift, die zu dem Zweck herausgegeben | |
| wird, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen durch | |
| presseübliche Berichterstattung zu unterrichten“, so die Richter. | |
| Da der „Klartext“ regelmäßig erscheine, sei er – anders als zum Beispiel | |
| ein Flugblatt – als Zeitung einzustufen. Eine Zeitung liege nicht nur dann | |
| vor, wenn sie an bestimmte Adressaten, zum Beispiel Abonnenten, | |
| ausgeliefert wird. Auch eine Drucksache an alle Haushalte könne eine | |
| Zeitung sein. | |
| Dass das Mitteilungsblatt von einer Landtagsfraktion herausgegeben wird und | |
| für diese Werbung macht, störte die Richter nicht. Bei Regelungen im | |
| Bereich der Pressefreiheit müsse der Staat neutral sein. Die | |
| Beförderungspflicht entfalle nur, wenn der Inhalt gegen Strafgesetze | |
| verstößt oder rassistisch ist. | |
| In den Vorinstanzen, beim Landgericht Leipzig und beim Oberlandesgericht | |
| Dresden, hatte die Post noch Erfolg. | |
| Die zuständige Gewerkschaft Ver.di forderte die Post auf, genau zu prüfen, | |
| ob das NPD-Blatt strafbare „Volksverhetzung“ enthalte. Die | |
| Linke-Abgeordnete Ulla Jelpke sagte, „nur ein NPD-Verbot kann verhindern, | |
| dass die rechte Hetze der NPD auch noch von der Post verteilt werden muss“. | |
| Az.: I ZR 116/11 | |
| 20 Sep 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Rechter Terror | |
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