# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Post muss NPD-Postillen austragen | |
> Der Bundesgerichtshof hält ein vierseitiges Werbeblatt der sächsischen | |
> NPD für eine „Zeitung“. Der Staat müsse bei der Pressefreiheit neutral | |
> bleiben. | |
Bild: Gerichtsentscheidung: Die Post muss Zeitungen - unabhängig vom Inhalt - … | |
FREIBURG taz | Die Post muss NPD-Zeitungen an alle Haushalte verteilen. Das | |
entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in einem | |
Grundsatzurteil. Auch eine Zeitung der NPD sei eine Zeitung. | |
Konkret ging es um ein Mitteilungsblatt der sächsischen | |
NPD-Landtagsfraktion namens „Klartext“, das alle paar Wochen erscheint. Auf | |
nur vier Seiten finden sich dort Berichte über NPD-Aktivitäten und | |
Kommentare von NPD-Abgeordneten. In der aktuellen Ausgabe geht es zum | |
Beispiel gegen die EU, Griechenland, islamistische Hassprediger und den | |
Verfassungsschutz. | |
Die NPD-Fraktion verlangt von der Deutschen Post AG, dass sie das Blatt in | |
einer Auflage von 200.000 Stück mit der Tagespost an alle Haushalte der | |
Stadt Leipzig verteilt. Bezahlt würde das aus Fraktionsgeldern. Doch die | |
Post AG lehnte den Auftrag ab. Dagegen klagte die NPD-Fraktion. Der Streit | |
ist eine Folge der Postliberalisierung. Da die Post AG kein Monopol mehr | |
hat, muss sie nur bestimmte Dienstleistungen für alle Kunden anbieten. Zu | |
diesen Universaldienstleistungen gehören neben Briefen und Paketen auch | |
Zeitungen. | |
Die NPD-Fraktion behauptete, ihr Mitteilungsblatt sei eine Zeitung, die | |
Post AG bestritt dies. „Klartext“ sei eine unadressierte Massendrucksache, | |
für die keine Beförderungspflicht bestehe, so die Post. | |
## Werbung für die NPD störte die Richter nicht | |
Der BGH entschied nun, dass das NPD-Blatt eine Zeitung sei. „Klartext“ sei | |
„eine periodisch erscheinende Druckschrift, die zu dem Zweck herausgegeben | |
wird, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen durch | |
presseübliche Berichterstattung zu unterrichten“, so die Richter. | |
Da der „Klartext“ regelmäßig erscheine, sei er – anders als zum Beispiel | |
ein Flugblatt – als Zeitung einzustufen. Eine Zeitung liege nicht nur dann | |
vor, wenn sie an bestimmte Adressaten, zum Beispiel Abonnenten, | |
ausgeliefert wird. Auch eine Drucksache an alle Haushalte könne eine | |
Zeitung sein. | |
Dass das Mitteilungsblatt von einer Landtagsfraktion herausgegeben wird und | |
für diese Werbung macht, störte die Richter nicht. Bei Regelungen im | |
Bereich der Pressefreiheit müsse der Staat neutral sein. Die | |
Beförderungspflicht entfalle nur, wenn der Inhalt gegen Strafgesetze | |
verstößt oder rassistisch ist. | |
In den Vorinstanzen, beim Landgericht Leipzig und beim Oberlandesgericht | |
Dresden, hatte die Post noch Erfolg. | |
Die zuständige Gewerkschaft Ver.di forderte die Post auf, genau zu prüfen, | |
ob das NPD-Blatt strafbare „Volksverhetzung“ enthalte. Die | |
Linke-Abgeordnete Ulla Jelpke sagte, „nur ein NPD-Verbot kann verhindern, | |
dass die rechte Hetze der NPD auch noch von der Post verteilt werden muss“. | |
Az.: I ZR 116/11 | |
20 Sep 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Rechter Terror | |
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