# taz.de -- Aufruf zur Gewalt versendet: Rechter durfte gekündigt werden | |
> Der öffentliche Dienst entlässt einen Rechten, nachdem er per E-Mail zum | |
> Aufstand aufgerufen hatte. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die | |
> Kündigung. | |
Bild: Es geht dem Gericht nicht um die Gesinnung, sondern um Taten. | |
ERFURT epd | Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die in ihrer Freizeit | |
zur Gewalt gegen den Staat aufrufen, müssen mit der Kündigung rechnen. Von | |
ihnen könne ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue erwartet werden, | |
urteilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht. | |
2009 verschickte ein Angestellter der Finanzverwaltung, der Mitglied der | |
NPD ist, einen Aufruf zu einer Demonstration in Halle/Saale. Darin hieß es: | |
„17. Juni – Ein Volk steht auf und kämpft sich frei – Zeit, einen neuen | |
Aufstand zu wagen!“ Eines Tages könne sich ein Volk gegen den | |
„volksverratenden Staat erheben“. | |
Die Finanzverwaltung kündigte daraufhin dem Angestellten. Er lasse mit dem | |
Aufruf ein Mindestmaß an Loyalität gegenüber dem Land vermissen, hieß es | |
zur Begründung. | |
Das BAG bestätigte nun die Kündigung. Der Mann habe sich mit dem Versenden | |
des Aufrufs zur Gewalt dessen Inhalte zu eigen gemacht. Radikale Gedanken | |
oder die Mitgliedschaft in der NPD stellten für sich genommen noch keinen | |
Kündigungsgrund dar, betonten die Richter. Werde jedoch zur Gewalt und zur | |
Beseitigung staatlicher Organe aufgerufen, sei „die rote Linie | |
überschritten“. (AZ: 2 AZR 372/11) | |
7 Sep 2012 | |
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