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# taz.de -- Aufruf zur Gewalt versendet: Rechter durfte gekündigt werden
> Der öffentliche Dienst entlässt einen Rechten, nachdem er per E-Mail zum
> Aufstand aufgerufen hatte. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die
> Kündigung.
Bild: Es geht dem Gericht nicht um die Gesinnung, sondern um Taten.
ERFURT epd | Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die in ihrer Freizeit
zur Gewalt gegen den Staat aufrufen, müssen mit der Kündigung rechnen. Von
ihnen könne ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue erwartet werden,
urteilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht.
2009 verschickte ein Angestellter der Finanzverwaltung, der Mitglied der
NPD ist, einen Aufruf zu einer Demonstration in Halle/Saale. Darin hieß es:
„17. Juni – Ein Volk steht auf und kämpft sich frei – Zeit, einen neuen
Aufstand zu wagen!“ Eines Tages könne sich ein Volk gegen den
„volksverratenden Staat erheben“.
Die Finanzverwaltung kündigte daraufhin dem Angestellten. Er lasse mit dem
Aufruf ein Mindestmaß an Loyalität gegenüber dem Land vermissen, hieß es
zur Begründung.
Das BAG bestätigte nun die Kündigung. Der Mann habe sich mit dem Versenden
des Aufrufs zur Gewalt dessen Inhalte zu eigen gemacht. Radikale Gedanken
oder die Mitgliedschaft in der NPD stellten für sich genommen noch keinen
Kündigungsgrund dar, betonten die Richter. Werde jedoch zur Gewalt und zur
Beseitigung staatlicher Organe aufgerufen, sei „die rote Linie
überschritten“. (AZ: 2 AZR 372/11)
7 Sep 2012
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