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# taz.de -- Berliner Justiz: Schwelgende Reichsbürger
> JUSTIZ Udo Voigt, Ex-NPD-Chef, ehrt die Waffen-SS und steht vor Gericht.
Udo Voigt sagt es auch im Gerichtssaal noch einmal, erhebt sich hinter der
Anklagebank. 1945 sei kein Tag der Befreiung gewesen –schon wegen des
„alliierten Bombenholocausts“ nicht, so der NPD-Mann. Und
„selbstverständlich“ ehre er die „Soldaten der Wehrmacht und Waffen-SS, …
tapfer ihre Pflicht taten“.
Diesmal bleibt es ruhig – sitzen im Publikum des Landgerichts doch vor
allem ältere Gesinnungsfreunde des 60-jährigen Rechtsextremen. Als Voigt
seine Rede schon einmal hielt, vor zwei Jahren im Bezirksparlament von
Treptow-Köpenick anlässlich des 65. Jahrestags der Befreiung vom
Nationalsozialismus, hagelte es laute Empörung. Und eine Anzeige wegen
Volksverhetzung.
Voigt gibt sich locker, als er sich deswegen am Donnerstag verantworten
muss. Verschränkt die Arme, grinst. Die Anklage weist er von sich: Er habe
nur der Opfern des Krieges gedenken wollen, „allen Opfern“. Dass sich die
Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ in der Szene großer Beliebtheit
erfreut, sagt Voigt nicht. Auch Linkenpolitiker Hans Erxleben, der Voigt
anzeigte, und Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) sprechen vor Gericht
von einer gezielten Provokation des NPDlers. Parlamentsvorsteher Siegfried
Stock (SPD) nennt die Rede eine „Zumutung“.
Auch bei einem NPD-Werbespot zur Berlin-Wahl 2011, den Voigt mit dem
damaligen Landeschef Uwe Meenen verantworten soll, spricht die
Staatsanwaltschaft von Volksverhetzung. „Ausländerrückführung jetzt“,
fordert Voigt in dem Video, zuvor wird Migranten kollektiv Kriminalität
unterstellt. Der RBB weigerte sich, den Spot auszustrahlen. Auch Meenen,
der neben Voigt angeklagt ist, macht aus seiner Gesinnung keinen Hehl. Nach
seiner Staatsangehörigkeit befragt, antwortet der 47-Jährige: „Deutsches
Reich“. Freude unter den Rechten im Publikum.
In ihrer Partei sind Voigt und Meenen Absteiger. Letzterer musste seinen
Landesvorsitz abgeben, Voigt wurde 2011 nach 15 Jahren als NPD-Bundeschef
abgewählt. Beide müssen am Montag zur Fortsetzung des Prozesses wieder vor
Gericht erscheinen.
KONRAD LITSCHKO
7 Sep 2012
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Konrad Litschko
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