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# taz.de -- Unionsvorschlag zum Wahlrecht: Verfassungsgericht ausschalten
> Der Union sind die Vorgaben des Verfassungsgerichts zum Wahlrecht zu
> unbequem. Deshalb soll künftig allein der Bundestag entscheiden, wie er
> gewählt wird.
Bild: Keine Weihnachtsmänner: Die Wahlrechtsentscheidung des Verfassungsgerich…
BERLIN dpa | Die Union plädiert dafür, dem Verfassungsgericht durch eine
Grundgesetzänderung die Kontrolle für das Wahlrecht zu entziehen. „Wir
machen im Wahlrecht leider die Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht
von Mal zu Mal strengere und kompliziertere Vorgaben macht, ohne sich über
deren Umsetzbarkeit ausreichend Gedanken zu machen“, sagte Fraktionsvize
Günter Krings der Rheinischen Post.
Deshalb sei zu überlegen, wie die Regelungskompetenz von Karlsruhe zurück
zum Bundestag kommen könne. „Zumindest mittelfristig wäre es sinnvoll, die
Grundzüge unseres Wahlsystems in das Grundgesetz zu schreiben“, meinte der
CDU-Rechtsexperte. Damit wäre auch der von Karlsruhe verlangte
überparteiliche Konsens beim Wahlrecht dauerhaft gesichert.
Nach Ansicht von SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann wäre dies
„ein beispielloser Affront“. „Die Mehrheit darf sich das Wahlrecht nicht …
zuschneiden, wie es den Bedürfnissen der Machtabsicherung entspricht“,
warnte er.
Für kommenden Donnerstag wird bei den Gesprächen aller Fraktionen eine
Vorentscheidung über das vom Verfassungsgericht angeordnete neue Wahlrecht
erwartet. Dabei zeichnet sich ab, dass Überhangmandate künftig in vollem
Umfang durch Zusatzsitze ausgeglichen werden sollen. Dies könnte im
Extremfall zu einer Vergrößerung des Parlaments von jetzt 620 auf bis zu
900 Abgeordneten hinauslaufen. Karlsruhe hatte zentrale Teile des Ende 2011
von Union und FDP im Alleingang durchgesetzten Wahlrechts verworfen.
21 Sep 2012
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