# taz.de -- Kabinett aktualisiert Netz-Datenschutz: Verfassungswidrigkeit aufge… | |
> Die Bundesregierung will den Datenschutz im Netz aktualisieren. Unter | |
> anderem sollen Polizisten keine PIN-Codes und Mail-Passwörter mehr | |
> bekommen. | |
Bild: Was da geschrieben wird, soll geheimer bleiben. | |
BERLIN dpa | Das Bundeskabinett hat Nachbesserungen beim | |
Internet-Datenschutz auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde beschloss am | |
Mittwoch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, hieß es aus | |
Regierungskreisen erfuhr. Das Bundesverfassungsgericht hatte zu Beginn des | |
Jahres entschieden, dass die gesetzliche Grundlage für den Zugriff von | |
Ermittlungsbehörden auf Telefon- und Internetdaten teilweise | |
verfassungswidrig ist. | |
Die Richter gaben der Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz bis | |
30. Juni 2013 nachzubessern. Darin wird nun an einigen Stellen | |
klargestellt, in welchen Fällen welche Zugriffsrechte gelten. | |
Die Karlsruher Richter hatten unter anderem eine Vorschrift für | |
verfassungswidrig erklärt, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff | |
auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht – etwa um ein beschlagnahmtes | |
Mobiltelefon auszulesen oder E-Mail-Konten zu durchsuchen. Als unzulässig | |
werteten sie auch die Abfrage von Auskünften über den Inhaber einer | |
dynamischen IP-Adresse – diese identifiziert jeden Internet-Nutzer, wird | |
aber regelmäßig gewechselt. | |
Diesen Einwänden aus Karlsruhe folgte die Regierung und überarbeitete das | |
Gesetz. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, es gehe nicht um eine | |
Ausweitung der Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste, sondern nur | |
um eine Präzisierung der Rechtslage. | |
24 Oct 2012 | |
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