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# taz.de -- Speicherung von IP-Adressen: Gegen die Datenspeicherung
> Webseitenbetreiber sollen IP-Adressen der Nutzer nicht speichern.
> Amtsgericht Berlin-Mitte hält Speicherungen für illegal.
Bild: Na, wer verbirgt sich hinter dieser IP-Adresse?
FREIBURG taz - "Wir speichern nicht - we respect your privacy." Ein
Gütesiegel mit dieser Aussage will der AK-Vorratsdatenspeicherung künftig
an Webseiten-Betreiber vergeben, die keine Daten über die Nutzer ihrer
Seiten speichern. In dem AK sind mehrere Bürgerrechtsorganisationen
zusammengeschlossen.
Das Internet ist weniger anonym als die meisten glauben. Viele
Webseiten-Betreiber führen Logfiles, in denen die so genannten IP-Adressen
aller Personen protokolliert werden, die die Seite angesehen haben. So
können die Betreiber zum Beispiel sehen, über welchen Link ein Nutzer auf
die Seite kam und wie lange er bestimmte Seiten angesehen hat.
Zwar gibt die IP-Adresse direkt noch keinen Hinweis auf den konkrete
Computernutzer, weil man bei jeder Einwahl ins Internet eine neue
IP-Adresse erhält. Die Polizei kann aber beim Internet-Provider nachfragen,
wem er wann eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen hat. Derzeit liegt diese
Information beim Provider allerdings meist nur sieben Tage lang vor, bei
Flatrate-Kunden darf sie nach verschiedenen Gerichtsurteilen gar nicht
erfasst werden. Ab nächstem Jahr muss der Provider diese Information
allerdings im Zuge der so genannten Vorratsdatenspeicherung sechs Monate
aufbewahren.
Der AK Vorratsdatenspeicherung geht jetzt zweigleisig vor. Einerseits will
er die Speicherpflicht der Provider durch politischen Druck,
wirtschaftliches Zetern der Provider (siehe nebenstehen Text) und
juristische Klagen zu Fall bringen. Zum anderen sollen aber auch die
Webseiten-Betreiber dazu gebracht werden, freiwillig auf Logfiles zu
verzichten, damit die Voratsspeicherung weniger brisant wird. Der Staat
verpflichtet die Webseiten-Betreiber schließlch auch nach Inkrafttreten der
Vorratsspeicherung nicht, solche Logfiles anzulegen.
Ein inzwischen rechtsrkräftiges Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte, das
der Jurist Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung im März erstritten
hat, hält die Speicherung der IP-Adressen in logfiles sogar grundsätzlich
für verboten. Geklagt hatte Breyer ausgerechnet gegen das Bundesministerium
der Justiz, das die IP-Adressen der Besucher seiner Internet-Homepage jetzt
nicht mehr speichert. Breyer fordert andere Webseitenbetreiber auf,
ebenfalls die Protokollierung der IP-Adressen einzustellen. Andernfalls, so
droht der Jurist, müssten sie mit einer von ihm ausgearbeiteten Musterklage
rechnen.
Das BKA wird er wohl nicht überzeugen können. Dort wird nach Informationen
des Tagesspiegel registriert, wer eine Webseite der Behörde über die
Berliner "militante Gruppe" anschaut.
1 Oct 2007
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Verfassungsgericht
Schwerpunkt Überwachung
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