# taz.de -- Speicherung von IP-Adressen: Gegen die Datenspeicherung | |
> Webseitenbetreiber sollen IP-Adressen der Nutzer nicht speichern. | |
> Amtsgericht Berlin-Mitte hält Speicherungen für illegal. | |
Bild: Na, wer verbirgt sich hinter dieser IP-Adresse? | |
FREIBURG taz - "Wir speichern nicht - we respect your privacy." Ein | |
Gütesiegel mit dieser Aussage will der AK-Vorratsdatenspeicherung künftig | |
an Webseiten-Betreiber vergeben, die keine Daten über die Nutzer ihrer | |
Seiten speichern. In dem AK sind mehrere Bürgerrechtsorganisationen | |
zusammengeschlossen. | |
Das Internet ist weniger anonym als die meisten glauben. Viele | |
Webseiten-Betreiber führen Logfiles, in denen die so genannten IP-Adressen | |
aller Personen protokolliert werden, die die Seite angesehen haben. So | |
können die Betreiber zum Beispiel sehen, über welchen Link ein Nutzer auf | |
die Seite kam und wie lange er bestimmte Seiten angesehen hat. | |
Zwar gibt die IP-Adresse direkt noch keinen Hinweis auf den konkrete | |
Computernutzer, weil man bei jeder Einwahl ins Internet eine neue | |
IP-Adresse erhält. Die Polizei kann aber beim Internet-Provider nachfragen, | |
wem er wann eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen hat. Derzeit liegt diese | |
Information beim Provider allerdings meist nur sieben Tage lang vor, bei | |
Flatrate-Kunden darf sie nach verschiedenen Gerichtsurteilen gar nicht | |
erfasst werden. Ab nächstem Jahr muss der Provider diese Information | |
allerdings im Zuge der so genannten Vorratsdatenspeicherung sechs Monate | |
aufbewahren. | |
Der AK Vorratsdatenspeicherung geht jetzt zweigleisig vor. Einerseits will | |
er die Speicherpflicht der Provider durch politischen Druck, | |
wirtschaftliches Zetern der Provider (siehe nebenstehen Text) und | |
juristische Klagen zu Fall bringen. Zum anderen sollen aber auch die | |
Webseiten-Betreiber dazu gebracht werden, freiwillig auf Logfiles zu | |
verzichten, damit die Voratsspeicherung weniger brisant wird. Der Staat | |
verpflichtet die Webseiten-Betreiber schließlch auch nach Inkrafttreten der | |
Vorratsspeicherung nicht, solche Logfiles anzulegen. | |
Ein inzwischen rechtsrkräftiges Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte, das | |
der Jurist Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung im März erstritten | |
hat, hält die Speicherung der IP-Adressen in logfiles sogar grundsätzlich | |
für verboten. Geklagt hatte Breyer ausgerechnet gegen das Bundesministerium | |
der Justiz, das die IP-Adressen der Besucher seiner Internet-Homepage jetzt | |
nicht mehr speichert. Breyer fordert andere Webseitenbetreiber auf, | |
ebenfalls die Protokollierung der IP-Adressen einzustellen. Andernfalls, so | |
droht der Jurist, müssten sie mit einer von ihm ausgearbeiteten Musterklage | |
rechnen. | |
Das BKA wird er wohl nicht überzeugen können. Dort wird nach Informationen | |
des Tagesspiegel registriert, wer eine Webseite der Behörde über die | |
Berliner "militante Gruppe" anschaut. | |
1 Oct 2007 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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