# taz.de -- Soldaten im Inland: Kein Vorstoß mit der Bundeswehr | |
> Karlsruhe hat den Einsatz der Bundeswehr unter besonderen Voraussetzungen | |
> im Innern erlaubt. Trotzdem wird die Bundesregierung keine neuen Aufgaben | |
> zuteilen. | |
Bild: Richtet ihr Fadenkreuz weiterhin nicht nach innen: Die Bundeswehr. | |
FREIBURG taz | Die Bundeswehr soll im Inland zunächst keine neuen | |
Befugnisse erhalten. Das erklärte das Bundesinnenministerium auf Anfrage | |
der taz. | |
Zwar hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts im August entschieden, | |
dass das Grundgesetz bei „besonders schweren Unglücksfällen“, die | |
Terrorangriffe einschließen, auch den Einsatz militärischer Waffen zulässt. | |
Für neue derartige Militärbefugnisse wäre aber immer ein entsprechendes | |
Gesetz erforderlich. Das will die Regierung bis auf weiteres aber nicht auf | |
den Weg bringen. | |
Das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz von 2005 erlaubte, dass die Luftwaffe | |
gegen Flugzeuge eingesetzt werden kann, die – wie etwa beim Anschlag auf | |
das World Trade Center 2001 – von Terroristen entführt wurden. Ein Jahr | |
später hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der | |
Abschuss entführter Flugzeuge nicht erlaubt werden darf, weil dies gegen | |
die Menschenwürde unschuldiger Passagiere verstoße. | |
Damals blieb aber eine Bestimmung des Luftsicherheitsgesetzes bestehen, | |
wonach die Luftwaffe entführte Flugzeuge abdrängen und zur Landung zwingen | |
darf. Hiergegen klagten die Länder Bayern und Hessen. Die beiden | |
unionsregierten Länder fanden den Einsatz der Bundeswehr im Innern zwar | |
gut, hielten dafür jedoch eine Grundgesetzänderung für erforderlich. | |
Das Plenum der Verfassungsrichter erklärte jetzt aber, dass bei einem | |
drohenden Terroranschlag auch ohne Grundgesetzänderung der Einsatz von | |
militärischer Gewalt zulässig ist. Die Richter legten das Grundgesetz | |
einfach anders aus bisher. | |
Damit kann die Bundeswehr im Inland nun aber nicht tun und lassen, was sie | |
will. Vielmehr kann sie militärische Gewalt nur einsetzen, soweit dies | |
ausdrücklich durch Gesetze gedeckt ist. Statt einer Grundgesetzänderung mit | |
Zweidrittelmehrheit ist künftig also nur noch eine einfache Mehrheit im | |
Bundestag erforderlich. | |
Doch auch die einfache Mehrheit muss man erst einmal haben. Schon nach dem | |
Karlsruher Beschluss stellte Justizministerin Sabine | |
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) klar, dass sie keinen Bedarf für neue | |
Bundeswehrgesetze sehe. | |
Im federführenden Bundesinnenministerium hat man sich damit inzwischen wohl | |
abgefunden. Bis auf weiteres plant Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) | |
keine Initiativen für die Bundeswehr. Diskutiert wurde in den letzten | |
Jahren etwa über eine Regelung, die den Abschuss von unbemannten | |
Terrordrohnen oder ausschließlich mit Terroristen besetzten Flugzeugen | |
erlauben würde, doch hierfür gebe „es derzeit keine konkreten Pläne“ | |
erklärte ein Ministeriumssprecher. | |
Auch ein Seesicherheitsgesetz, für das der damalige Innenminister Otto | |
Schily (SPD) 2005 einen ersten Entwurf erarbeitete, wird momentan nicht | |
angestrebt. Nach Schilys Plänen sollte die Marine an der deutschen Küste | |
entführte Kreuzfahrtschiffe befreien oder Sabotageakte verhindern dürfen. | |
„Es gibt derzeit keine Überlegungen, einen Entwurf für ein | |
Seesicherheitsgesetz zu schaffen“, heißt es nun im Innenministerium. | |
Und schließlich wird auch der von der CSU gewünschte Einsatz von Soldaten | |
als Ersatzpolizisten (wenn die reguläre Polizei überlastet ist) von der | |
Bundesregierung nicht angestrebt. Dafür wäre auch nach der jüngsten | |
Karlsruher Entscheidung eine Grundgesetzänderung und damit die Zustimmung | |
der SPD erforderlich. Doch auch hier ist Friedrich realistisch. Da die SPD | |
auf keinen Fall an einer solchen Grundgesetzänderung mitwirken will, | |
bereitet das Ministerium auch nichts dergleichen vor. Damit kann die | |
Bundeswehr militärisch bei drohenden Terrorakten weiterhin nur so agieren, | |
wie es der verbliebene Rest des Luftsicherheitsgesetzes vorsieht: Flugzeuge | |
abdrängen, zur Landung zwingen, Warnschüsse abgeben. | |
Die dagegen gerichteten Klagen von Bayern und Hessen muss der Zweite Senat | |
zwar noch ablehnen. Doch nach dem Beschluss der Richtervollversammlung vom | |
August ist dies wohl nur noch eine Formsache. Diesen nächsten Schritt wird | |
Karlsruhe vermutlich erst nächstes Jahr gehen. Und bis dahin wird in der | |
Bundesregierung ganz sicher nichts passieren. | |
28 Oct 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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