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# taz.de -- Krux mit Versammlungsrecht: Zelten weiter verboten
> Mitte verbietet weiter Zelte, bietet aber Notunterkünfte an. Es ist nicht
> das erste Mal, dass sich Berlin besonders streng bei Protesten gibt.
Bild: Weiter ohne Camp: Hungerstreikender vorm Brandenburger Tor.
Der Bezirk Mitte bleibt hart: Eine Sondergenehmigung für die
hungerstreikenden Flüchtlinge, vor dem Brandenburger Tor ein Zelt zum
Schutz vor Kälte aufzubauen, wird es nicht geben, bekräftigte am Dienstag
Bürgermeister Christian Hanke (SPD) – und handelte sich dafür Kritik ein.
„Dauerhafte Zeltstädte“ würden auf dem Platz grundsätzlich nicht genehmi…
sagte Hanke. „Da kann es für die Flüchtlinge keine Ausnahme geben.“ Hanke
bot den Hungerstreikenden aber kostenlose Notübernachtungsplätze im Haus
der Stadtmission in der Lehrter Straße an.
Dies lehnen die Flüchtlinge bisher ab. Sie fürchten, nach Verlassen des
Platzes ihren Protest dort nicht fortsetzen zu können. Hanke nannte dies
„unbegründet“: Der Protest sei ja bis 5. November genehmigt – nur eben o…
Camp.
Franz Schulz (Grüne), Bürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg,
kritisierte Hanke scharf. Den Flüchtlingen „die Iso-Matten unter dem
Hintern wegzuziehen“ sei „menschenunwürdig“. Schulz forderte Hanke auf, …
Hungerstreikenden „sofort“ eine sogenannte Sondernutzung auszusprechen.
Sein Bezirk duldet auf diesem Weg ein Flüchtlingscamp am Oranienplatz.
Kritik kommt inzwischen auch aus dem Bundestag.
Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck appellierte an Polizei und
Bezirk, den Protest „nicht eskalieren zu lassen“. Wolfgang Neskovic (Linke)
nannte die Beschlagnahmungen von Isomatten und Schlafsäcken durch die
Polizei „verfassungswidrig“. Den Flüchtlingen stehe bei ihrem Protest per
Versammlungsrecht Schutz vor Kälte zustehe.
Tatsächlich legt die Berliner Polizei das Versammlungsgesetz besonders
streng aus. Schon der Occupy-Bewegung wurde 2011 verboten, Zelte
aufzustellen. Gleiches galt zuvor schon für ein Anti-Atom-Camp auf dem
Alexanderplatz. Für die Polizei haben die „Aufbauten“ keinen Bezug zum
Protest. Auch könne, wer schlafe, nicht demonstrieren.
In Frankfurt oder Hamburg wurden Occupy-Zeltlager dagegen erlaubt. Auch das
bayerische Verwaltungsgericht genehmigte im Mai ein "einsehbares" Zelt
protestierender Flüchtlinge in Würzburg - da dieses durchaus Symbolwert für
den Protest habe. Einige der Asylbewerber beteiligen sich nun an den
Aktionen in Berlin. Das Oberverwaltung Berlin-Brandenburg untersagte
dagegen im Agust das Flüchtlingscamp in Kreuzberg versammlungsrechtlich,
weil es keinen Symbolwert für die Zelte anerkannte. Der Bezirk duldete
diese später mit der Sondernutzung.
Eine solche lehnt Mitte ab – um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Zelte auf
städtischen Plätzen seien nur bei "überwiegend öffentlichem Interesse" zu
genehmigen, so der Bezirk. Für Demonstrationen gelte das nicht.
Unterstützer der Flüchtlingen reagierten darauf nun mit Anzeigen gegen
Hanke – wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Hungerstreikenden.
30 Oct 2012
## AUTOREN
Konrad Litschko
Niko Schreiter
## TAGS
Flüchtlinge
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