# taz.de -- Krux mit Versammlungsrecht: Zelten weiter verboten | |
> Mitte verbietet weiter Zelte, bietet aber Notunterkünfte an. Es ist nicht | |
> das erste Mal, dass sich Berlin besonders streng bei Protesten gibt. | |
Bild: Weiter ohne Camp: Hungerstreikender vorm Brandenburger Tor. | |
Der Bezirk Mitte bleibt hart: Eine Sondergenehmigung für die | |
hungerstreikenden Flüchtlinge, vor dem Brandenburger Tor ein Zelt zum | |
Schutz vor Kälte aufzubauen, wird es nicht geben, bekräftigte am Dienstag | |
Bürgermeister Christian Hanke (SPD) – und handelte sich dafür Kritik ein. | |
„Dauerhafte Zeltstädte“ würden auf dem Platz grundsätzlich nicht genehmi… | |
sagte Hanke. „Da kann es für die Flüchtlinge keine Ausnahme geben.“ Hanke | |
bot den Hungerstreikenden aber kostenlose Notübernachtungsplätze im Haus | |
der Stadtmission in der Lehrter Straße an. | |
Dies lehnen die Flüchtlinge bisher ab. Sie fürchten, nach Verlassen des | |
Platzes ihren Protest dort nicht fortsetzen zu können. Hanke nannte dies | |
„unbegründet“: Der Protest sei ja bis 5. November genehmigt – nur eben o… | |
Camp. | |
Franz Schulz (Grüne), Bürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, | |
kritisierte Hanke scharf. Den Flüchtlingen „die Iso-Matten unter dem | |
Hintern wegzuziehen“ sei „menschenunwürdig“. Schulz forderte Hanke auf, … | |
Hungerstreikenden „sofort“ eine sogenannte Sondernutzung auszusprechen. | |
Sein Bezirk duldet auf diesem Weg ein Flüchtlingscamp am Oranienplatz. | |
Kritik kommt inzwischen auch aus dem Bundestag. | |
Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck appellierte an Polizei und | |
Bezirk, den Protest „nicht eskalieren zu lassen“. Wolfgang Neskovic (Linke) | |
nannte die Beschlagnahmungen von Isomatten und Schlafsäcken durch die | |
Polizei „verfassungswidrig“. Den Flüchtlingen stehe bei ihrem Protest per | |
Versammlungsrecht Schutz vor Kälte zustehe. | |
Tatsächlich legt die Berliner Polizei das Versammlungsgesetz besonders | |
streng aus. Schon der Occupy-Bewegung wurde 2011 verboten, Zelte | |
aufzustellen. Gleiches galt zuvor schon für ein Anti-Atom-Camp auf dem | |
Alexanderplatz. Für die Polizei haben die „Aufbauten“ keinen Bezug zum | |
Protest. Auch könne, wer schlafe, nicht demonstrieren. | |
In Frankfurt oder Hamburg wurden Occupy-Zeltlager dagegen erlaubt. Auch das | |
bayerische Verwaltungsgericht genehmigte im Mai ein "einsehbares" Zelt | |
protestierender Flüchtlinge in Würzburg - da dieses durchaus Symbolwert für | |
den Protest habe. Einige der Asylbewerber beteiligen sich nun an den | |
Aktionen in Berlin. Das Oberverwaltung Berlin-Brandenburg untersagte | |
dagegen im Agust das Flüchtlingscamp in Kreuzberg versammlungsrechtlich, | |
weil es keinen Symbolwert für die Zelte anerkannte. Der Bezirk duldete | |
diese später mit der Sondernutzung. | |
Eine solche lehnt Mitte ab – um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Zelte auf | |
städtischen Plätzen seien nur bei "überwiegend öffentlichem Interesse" zu | |
genehmigen, so der Bezirk. Für Demonstrationen gelte das nicht. | |
Unterstützer der Flüchtlingen reagierten darauf nun mit Anzeigen gegen | |
Hanke – wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Hungerstreikenden. | |
30 Oct 2012 | |
## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
Niko Schreiter | |
## TAGS | |
Flüchtlinge | |
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