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# taz.de -- V-Leute in Fankurven: Die Wanze im Schal
> Die Bundesregierung bestätigt den Einsatz von V-Leuten in Fankurven. Wie
> groß ist das Ausmaß der geheimen Überwachung?
Bild: V-Leute im Stadion: Fanvertreter sprechen von einem „endgültigen Vertr…
BERLIN taz | Was jetzt? Kommen nun V-Leute in deutschen Stadien zum
Einsatz, um die Fanszene zu beobachten, oder nicht? Das
Bundesinnenministerium antwortete auf eine von Jan Korte und der
Bundestagsfraktion der Linken gestellte Anfrage mit Jein. Viel hat die
Regierung nicht zu sagen in ihrer Antwort, die der taz vorliegt.
Fans gelten demnach nicht als politische Extremisten, deshalb gebe es keine
Grundlage für eine Bespitzelung. Und doch sei eine solche bei
internationalen Partien durchaus schon vorgekommen. Fünf Wochen hat sich
die Regierung Zeit gelassen. Normalerweise muss auf eine Anfrage nach zwei
Wochen eine Antwort vorliegen.
In einem Antrag auf Fristverlängerung beim Bundestagspräsidium hatte das
Innenministerium von „ressortübergreifender Abstimmung und einer
intensiveren und zeitaufwendigen Befassung der Geschäftsbereichsbehörden“
gesprochen. Im Abgeordnetenbüro von Jan Korte wird nun wegen der arg
dürftigen Antwort von einem „Affront gegenüber dem Parlament“ gesprochen.
Im August war berichtet worden, dass die Polizei V-Leute in die Kurven
eingeschleust hat. Fanvertreter wie Philipp Markhardt vom Bündnis Pro Fans
hatte von einem „endgültigen Vertrauensbruch“ gesprochen. Der
Linke-Abgeordnete Jan Korte hatte darin eine „weitere Eskalation“ des
ohnehin zerrütteten Verhältnisses zwischen Sicherheitsbehörden und Fans
gesehen und dann die Anfrage gestellt.
## Legitimer Einsatz
Nach der Antwort aus dem Innenministerium bleibt unklar, wie groß das
Ausmaß der geheimen Überwachung durch V-Leute in den Kurven wirklich ist.
Auskünfte über Qualität oder Quantität des Einsatzes verdeckter Ermittler
oder im Polizeijargon so genannter Vertrauenspersonen zur Verhinderung von
Straftaten gibt das Innenministerium gar nicht.
Stattdessen belehrt sie die Fragesteller darüber, dass der Einsatz von
V-Leuten zur Kriminalitätsbekämpfung grundsätzlich legitim ist. Ob die
Informationen, die etwa die Polizeibehörden des Bundes und der Länder über
die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) austauschen, durch eine
Zuarbeit von Spitzeln zustande gekommen sind, werde nicht erfasst.
Und überhaupt lägen die Fußballspiele in der „Zuständigkeit der
Spielortbehörden der Länder“. „Zu präventiven und repressiven Maßnahmen…
will die Bundesregierung nichts sagen. Merkwürdig. Ist es nicht deren
Mitglied Hans-Peter Friedrich (CSU), der Innenminister höchstselbst, der
einen runden Tisch zum Thema Fangewalt initiert hat und mit seiner
Null-Toleranz-Rhetorik omnipräsent ist? Oder hat man die Problematik im
Ministerium gar nicht verstanden.
„Die Bundesregierung unterstützt den Dialog insbesondere mit der
friedlichen Fanszene“, heißt es in dem Antwortschreiben. Man begrüße daher
die Aufnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte in den
Nationalen Ausschuss für Sport und Sicherheit. Fanprojekte, die
sozialarbeiterisch tätig sind, werden offenbar mit Fanvertretungen
verwechselt. Merkwürdig auch das.
2 Nov 2012
## AUTOREN
Andreas Rüttenauer
## TAGS
Fans
V-Leute
Schwerpunkt Überwachung
Deutscher Fußballbund (DFB)
Sicherheitsvorkehrungen
Fußball
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