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# taz.de -- Novelle des Tierschutzgesetzes: Sex mit Tieren soll verboten werden
> Wer ein Tier zu „artfremden“ sexuellen Handlungen zwingt, soll bis zu
> 25.000 Euro bezahlen. Darauf hat sich die Koalition geeinigt. Zoophile
> wollen klagen.
Bild: Bis 1969 galt Sex mit Tieren juristisch als „widernatürliche Unzucht�…
FREIBURG taz | In Deutschland soll Sex mit Tieren bald wieder generell
verboten sein. Das sieht eine Novelle des Tierschutzgesetzes vor, auf die
sich die schwarz-gelbe Koalition geeinigt hat. Es drohen Bußgelder bis zu
25.000 Euro.
Früher war „widernatürliche Unzucht“ strafbar. Betroffen war sowohl der
Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern als auch der Sex zwischen Mensch
und Tier (Sodomie oder Zoophilie genannt). 1969 wurde dann das
Sexualstrafrecht liberalisiert und die Strafvorschriften entfielen. Sex mit
Tieren ist seitdem nur noch strafbar, wenn dem Tier dabei erhebliche
Verletzungen zugefügt werden. Die Vorschrift fand sich deshalb nicht mehr
im allgemeinen Strafgesetzbuch, sondern im Tierschutzgesetz.
Bei der jetzt geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes wollte
Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) hieran eigentlich nichts ändern. Doch
Tierschutzverbände machten Druck, sprachen von „Tierschändung“ und
„Tiervergewaltigung“. In Anzeigen benutzten sie drastische Fotos von übel
zugerichteten Tieren, obwohl solche Fälle ja heute schon strafbar sind.
Aigner reagierte Ende August und versprach, dass Sex mit Tieren künftig als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Dabei sollten auch „nicht
erhebliche“ Verletzungen infolge solcher Praktiken mit einem Bußgeld
sanktioniert werden.
## Artfremder Sex
Zuletzt hat die Koalition den Gesetzentwurf noch einmal verschärft. Nun
kommt es nicht mehr auf eine Verletzung des Tieres an, entscheidend ist der
Zwang zu „artwidrigem Verhalten“. Die Koalition will verbieten, ein Tier
„für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen
Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu
artwidrigem Verhalten zu zwingen.“ Das erklärte Hans-Michael Goldmann
(FDP), der Vorsitzende des Agrarausschusses.
Die Verschärfung ist möglicherweise der Ausgleich dafür, dass die
eigentlichen Reformziele nicht erreicht wurden. Aigner wollte ab 2017 die
betäubungslose Kastration von Ferkeln verbieten. Außerdem sollten
Brandzeichen an Pferden verboten werden. In beiden Punkten musste Aigner
auf Druck der Agrar- und Pferdelobby zurückstecken. Nach der schwarz-gelben
Einigung soll der Schenkelbrand mit schmerzstillenden Maßnahmen erlaubt
bleiben. Bei der Ferkelkastration soll erst ab Ende 2018 eine Art örtliche
Betäubung vorgeschrieben werden.
Die Novelle des Tierschutzgesetzes soll am Mittwoch im Agrarausschuss
beraten und Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden.
Das Zoophilie-Verbot betrifft vor allem die relativ kleine Szene von
Menschen, die offen oder anonym dazu stehen, dass sie Sex mit Tieren haben.
Aus ihren Reihen wurde eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
25 Nov 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Sodomie
Tierschutzgesetz
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