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# taz.de -- Verfassungsgericht lehnt Klage ab: Sex mit Tieren bleibt verboten
> Das Verbot, mit Tieren Sex zu haben, verstößt nicht gegen das Recht auf
> sexuelle Selbstbestimmung. Das Verfassungsgericht lehnte eine Beschwerde
> dazu ab.
Bild: Verhandelte das Thema Zoophilie nicht einmal: das Bundesverfassungsgerich…
Karlsruhe dpa | Zwei Zoophile, die sich gegen das Verbot von Sex mit Tieren
wehren, sind mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gescheitert. Das
Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur
Entscheidung an, wie am Donnerstag [1][mitgeteilt wurde].
Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung
verletzt. Denn laut Tierschutzgesetz können Verstöße gegen das Verbot mit
einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Die Richter aber
sagen, der Schutz des Wohlbefindens von Tieren sei ein legitimes Ziel.
Der Einzelne müsse „staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden
Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte
Interessen Dritter ... ergriffen werden“. Der Schutz der Tiere hat
Verfassungsrang.
In Deutschland ist es laut Tierschutzgesetz verboten, „ein Tier für eigene
sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter
abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem
Verhalten zu zwingen“. (1 BvR 1864/14)
18 Feb 2016
## LINKS
[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/201…
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Zoophilie
Tierschutz
Tierquälerei
Sodomie
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