# taz.de -- Verfassungsgericht lehnt Klage ab: Sex mit Tieren bleibt verboten | |
> Das Verbot, mit Tieren Sex zu haben, verstößt nicht gegen das Recht auf | |
> sexuelle Selbstbestimmung. Das Verfassungsgericht lehnte eine Beschwerde | |
> dazu ab. | |
Bild: Verhandelte das Thema Zoophilie nicht einmal: das Bundesverfassungsgerich… | |
Karlsruhe dpa | Zwei Zoophile, die sich gegen das Verbot von Sex mit Tieren | |
wehren, sind mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gescheitert. Das | |
Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur | |
Entscheidung an, wie am Donnerstag [1][mitgeteilt wurde]. | |
Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung | |
verletzt. Denn laut Tierschutzgesetz können Verstöße gegen das Verbot mit | |
einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Die Richter aber | |
sagen, der Schutz des Wohlbefindens von Tieren sei ein legitimes Ziel. | |
Der Einzelne müsse „staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden | |
Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte | |
Interessen Dritter ... ergriffen werden“. Der Schutz der Tiere hat | |
Verfassungsrang. | |
In Deutschland ist es laut Tierschutzgesetz verboten, „ein Tier für eigene | |
sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter | |
abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem | |
Verhalten zu zwingen“. (1 BvR 1864/14) | |
18 Feb 2016 | |
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[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/201… | |
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