| # taz.de -- Verfassungsgericht lehnt Klage ab: Sex mit Tieren bleibt verboten | |
| > Das Verbot, mit Tieren Sex zu haben, verstößt nicht gegen das Recht auf | |
| > sexuelle Selbstbestimmung. Das Verfassungsgericht lehnte eine Beschwerde | |
| > dazu ab. | |
| Bild: Verhandelte das Thema Zoophilie nicht einmal: das Bundesverfassungsgerich… | |
| Karlsruhe dpa | Zwei Zoophile, die sich gegen das Verbot von Sex mit Tieren | |
| wehren, sind mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gescheitert. Das | |
| Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur | |
| Entscheidung an, wie am Donnerstag [1][mitgeteilt wurde]. | |
| Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung | |
| verletzt. Denn laut Tierschutzgesetz können Verstöße gegen das Verbot mit | |
| einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Die Richter aber | |
| sagen, der Schutz des Wohlbefindens von Tieren sei ein legitimes Ziel. | |
| Der Einzelne müsse „staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden | |
| Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte | |
| Interessen Dritter ... ergriffen werden“. Der Schutz der Tiere hat | |
| Verfassungsrang. | |
| In Deutschland ist es laut Tierschutzgesetz verboten, „ein Tier für eigene | |
| sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter | |
| abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem | |
| Verhalten zu zwingen“. (1 BvR 1864/14) | |
| 18 Feb 2016 | |
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| [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/201… | |
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