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# taz.de -- Tierschutznovelle im Bundesrat: Zoophilie nein, Brandzeichen ja
> Die Reform des Tierschutzgesetzes wurde weniger umfangreich als geplant
> im Bundesrat bestätigt. Es handelt sich vornehmlich um Anpassungen an
> europäisches Recht.
Bild: Zoophilie fällt unter „nicht artgerechtes Verhalten“, Brandkennzeich…
BERLIN afp | Das Markieren von Pferden mit Brandzeichen bleibt in
Deutschland weiterhin erlaubt. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom
Bundestag im vergangenen Jahr auf den Weg gebrachte Reform des
Tierschutzgesetzes, in der auf das ursprünglich geplante Verbot des
hochumstrittenen Schenkelbrands verzichtet wird. Beim Schenkelbrand
markieren Züchter Fohlen mit heißen Brenneisen, um ihre Herkunft zu
dokumentieren.
Das in dem ursprünglichen Entwurf vorgesehene Verbot der betäubungslosen
Kastration von Ferkeln ab 2017 wurde mit dem Gesetzesbeschluss um zwei
Jahre auf 2019 verschoben. Tierschützer lehnen diese traditionelle, für das
Tier äußerst schmerzhafte Prozedur ab.
Die Kastration von männlichen Ferkeln wird in der Landwirtschaft massenhaft
praktiziert. Grund ist, dass das Fleisch von geschlechtsreifen Ebern
aufgrund von Hormonen und Duftstoffen nach dem Erhitzen unangenehm riechen
kann. Nach dem Tierschutzgesetz ist es erlaubt, junge Ferkel ohne Betäubung
zu kastrieren. Dies gilt nun bis 2019 weiterhin.
Mit dem neuen Tierschutzgesetz wurden zudem klarere rechtlichen Regelungen
gegen Sex mit Tieren geschaffen. Dafür wurde ein Passus eingefügt, der es
generell verbietet, Tiere für sexuelle Handlungen zu nutzen und so zu
„artwidrigem Verhalten“ zu zwingen. Bisher gab es keine entsprechende
prinzipielle Ächtung. Sogenannte Sodomie konnte nach dem bisherigen
Tierschutzgesetz dann geahndet werden, wenn das Tier unnötig Schmerzen
erlitt.
1 Feb 2013
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Tierschutz
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Zoophilie
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Bundesverfassungsgericht
Zoophilie
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Landwirtschaft
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