# taz.de -- Ermordeter Gewerkschafter: Nestlé-Manager unter Verdacht | |
> In den Mord an einem kolumbianischen Gewerkschaftler könnten | |
> Nestlé-Manager verwickelt sein. Nach langer Verzögerung beginnt der | |
> Prozess in der Schweiz. | |
Bild: Luciano Enrique Romero Molinas Grab. | |
GENF taz | Sind führende Nestlé-Manager mitverantwortlich für die Ermordung | |
eines unbequemen Gewerkschafters in der kolumbianischen Filialfabrik des | |
weltgrößten Nahrungsmittelkonzerns? Zu einer entsprechenden Strafanzeige | |
können mit über achtmonatiger Verzögerung jetzt bald die Sachermittlungen | |
beginnen, nachdem das Schweizer Bundesstrafgericht den Streit über die | |
kantonale Zuständigkeit für das Verfahren entschieden hat. | |
Am 5. März dieses Jahres hatte das in Berlin ansässige Europäische Zentrum | |
für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) gemeinsam mit Kolumbiens | |
nationaler Gewerkschaft der Beschäftigten in der Lebensmittelindustrie | |
(Sinaltrainal) Strafanzeige erstattet gegen den früheren Nestlé-Chef Peter | |
Brabeck-Letmathe sowie vier weitere führende Manager der Konzernspitze und | |
der Nestlé-Filiale in Kolumbien. | |
„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen an dem kolumbianischen Gewerkschafter | |
Luciano Enrique Romero Molina“ wirft die Strafanzeige den Nestlé-Managern | |
vor. Eingereicht wurde die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft im – | |
steuergünstigsten – Schweizer Kanton Zug, wo neben vielen in- und | |
ausländischen Unternehmen auch Nestlé seinen Steuersitz hat. | |
Die Zuger Staatsanwaltschaft verfügt über einen hartnäckigen Ermittler mit | |
internationaler Erfahrung, der schon mit Erfolg gegen Großunternehmen | |
vorgegangen ist. Doch vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen | |
den Konzern mit 328.000 Beschäftigten in 150 Ländern, der mit einem | |
letztjährigen Umsatz von 70 Milliarden Euro und einem Reingewinn von acht | |
Milliarden Euro auch wichtigster Steuerzahler der Schweiz und einer der | |
größten Arbeitgeber ist, scheute die Zuger Staatsanwaltschaft dann doch | |
zurück. Anfang Juni reichte sie den Fall klammheimlich an die | |
Staatsanwaltschaft Lausanne im Kanton Waadt weiter. Hier, in Vevey am | |
Genfer See, befindet sich die Konzernzentrale von Nestlé. | |
## Weitere Verzögerungen | |
Gegen diese Entscheidung legte das ECCHR Beschwerde ein. Das | |
Bundesstrafgericht teilte in seiner letztinstanzlichen Entscheidung zwar | |
die Auffassung des ECCHR , dass die Staatsanwaltschaft im Kanton Zug für | |
die Sache zuständig sei. Dennoch bestätigte es die „interinstitutionelle | |
Einigung“ zwischen beiden Staatsanwaltschaften, wonach das Verfahren im | |
Kanton Waadt stattfinden soll. Die Kläger erwarten nun die zügige Aufnahme | |
der Ermittlungen. Allerdings ist die Amtssprache im Kanton Waadt (Vaud) | |
französisch, weshalb zunächst noch die gesamte Strafakte übersetzt werden | |
muss. | |
Romero Molina, ein ehemaliger Mitarbeiter und für Nestlé unbequemer | |
Gewerkschaftsaktivist in der Milchpulverfabrik des Konzerns in Valledupar | |
in Kolumbien, wurde am 11. September 2005 von Paramilitärs ermordet. Zuvor | |
war Romero vom Nestlé-Management in Kolumbien öffentlich als Guerillero | |
diffamiert worden. | |
30 Nov 2012 | |
## AUTOREN | |
Andreas Zumach | |
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