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# taz.de -- Mord an Gewerkschafter: Anzeige gegen Nestlé verschleppt
> Nestlé soll Mitverantwortung tragen für den Mord an einem kolumbianischen
> Gewerkschafter. Justizbehörden der Kantone streiten sich über die
> Zuständigkeit.
Bild: Der Konzern soll Mitverantwortung an der Ermordung des kolumbianischen Ge…
GENF taz | Ist die Schweizer Führung des weltgrößten multinationalen
Nahrungsmittelkonzerns mitverantwortlich für die Ermordung des
kolumbianischen Gewerkschafters und ehemaligen Nestlé-Mitarbeiters Luciano
Romero im September 2005? Die Klärung dieser brisanten Frage wird von den
Schweizer Justizbehörden nun schon seit sechs Monaten verschleppt.
Am 5. März reichten das in Berlin ansässige Europäische Zentrum für
Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) und Kolumbiens nationale
Gewerkschaft der Beschäftigten in der Lebensmittelindustrie (Sinaltrainal)
bei der Staatsanwaltschaft im Schweizer Kanton Zug eine gemeinsame
Strafanzeige ein gegen den damaligen Nestlé-Chef Peter Brabeck-Letmathe
sowie vier weitere führende Manager der Konzernspitze und der
Nestlé-Filiale in Kolumbien. „Fahrlässige Tötung durch Unterlassen an dem
kolumbianischen Gewerkschafter Luciano Enrique Romero Molina“ wirft die
Strafanzeige den Nestlé-Managern vor.
Romero, ein ehemaliger Mitarbeiter und für Nestlé unbequemer
Gewerkschaftsaktivist in der Milchpulverfabrik des Konzerns in Valledupar
wurde am 11. September 2005 von Paramilitärs ermordet. Zuvor war Romero vom
Nestlé-Management in Kolumbien öffentlich als Guerillero diffamiert worden
und hatte daraufhin jahrelang Morddrohungen erhalten. Von der „Chronik
eines angekündigten Mordes“ schreiben die Kläger in ihrer Strafanzeige. Die
Konzernspitze in der Schweiz trage Mitverantwortung für den Mord, weil sie
die Diffamierungen durch das kolumbianische Nestlé-Management nicht
unterbunden habe.
Nestlés Firmenzentrale befindet sich zwar in Vevey am Genfer See, das zum
Kanton Waadt gehört. Doch die Kläger hatten ihre Klage in Zug, dem
steuergünstigsten aller Schweizer Kantone, eingereicht. Hier hat Nestlé
seinen Steuer- und zweiten Unternehmenssitz. Die Zuger Staatsanwaltschaft
verfügt über einen hartnäckigen Ermittler mit internationaler Erfahrung,
der auch in der Vergangenheit schon mit Erfolg gegen Großunternehmen
vorgegangen ist.
Doch vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Konzern mit
328.000 Beschäftigten in 150 Ländern, der mit einem letztjährigen Umsatz
von 70 Milliarden Euro und einem Reingewinn von 8 Milliarden Euro auch
wichtigster Steuerzahler der Schweiz ist, scheute die Zuger
Staatsanwaltschaft dann doch zurück. Anfang Juni reichte sie den Fall
klammheimlich und ohne die Kläger zu informieren an die Staatsanwaltschaft
im Kanton Waadt weiter.
Die Anwälte der Kläger kritisierten diese Entscheidung als willkürlich und
legten Ende Juni Berufung beim Bundesstrafgericht ein. Dieses prüft nun
bereits seit über zwei Monaten die Frage, ob die Justiz in Zug oder im
Waadt zuständig ist.
6 Sep 2012
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Nestlé
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