| # taz.de -- HIV-Zwangstests in Sachsen-Anhalt: „Völlig unnötige Stigmatisie… | |
| > In Sachsen-Anhalt will die Landesregierung HIV-Zwangstests unter | |
| > Umständen erlauben. Die Aidshilfe befürchtet Diskriminierung. | |
| Bild: Freiwilliger oder erzwungener Bluttest? | |
| BERLIN taz | Pünktlich zum Welt-Aids-Tag am Samstag verschärft sich in | |
| Sachsen-Anhalt ein Streit zwischen der schwarz-roten Landesregierung und | |
| der Opposition wegen eines Gesetzentwurfs zur inneren Sicherheit. Danach | |
| sollen Zwangstests auf Hepatitis und HIV-Infektionen möglich sein, wenn | |
| sich Polizisten oder Rettungssanitäter bei Verdächtigen oder Unfallopfern | |
| verletzt haben und „bestimmte Umstände“ auf eine erhöhte Wahrscheinlichke… | |
| hinweisen, dass diese mit HIV oder Hepatitis B oder C infiziert sein | |
| könnten. | |
| Die rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Linken, Eva von | |
| Angern, erklärte, die Gesetzespassage könne zu einer Diskriminierung | |
| bestimmter Gruppen wie etwa Homosexueller oder Obdachloser führen, denen | |
| man im Zweifelsfall eine mögliche erhöhte Infektionsgefahr unterstelle. Mit | |
| diesem Gesetzentwurf bewirke Landesinnenminister Holger Stahlknecht (CDU) | |
| eine „völlig unnötige Stigmatisierung von Personengruppen“, protestierte | |
| auch die Aids-Hilfe Sachsen-Anhalt in einem offenen Brief. | |
| Infektionsexperte Ulrich Marcus vom Robert-Koch-Institut in Berlin warnte | |
| in einer Stellungnahme, dass der Gesetzestext und dessen Begründung zu | |
| „weitgehend willkürlichen Auslegungen und Entscheidungen“ führen könne. | |
| Wörtlich heißt es im neuen Paragraf 41 Absatz 6 im „Entwurf eines Vierten | |
| Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und | |
| Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“: „Eine Person kann körperlich untersucht | |
| werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihr eine Gefahr | |
| für Leib und Leben einer anderen Person ausgegangen ist, insbesondere weil | |
| es zu einer Übertragung besonders gefährlicher Krankheitserreger, | |
| insbesondere Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus oder Humanes | |
| Immundefizienzvirus (HIV) gekommen sein kann.“ | |
| ## Schwule, Junkies, Obdachlose | |
| In der Begründung zu dieser Passage wird ausgeführt, dass die Voraussetzung | |
| für einen Zwangstest gegen den Willen der Testperson zum einen dann | |
| vorliege, wenn etwa ein Betroffener „mit der zu untersuchenden Person so in | |
| Kontakt gekommen ist, dass eine Ansteckung möglich ist“. Außerdem müsse | |
| eine „Wahrscheinlichkeit“ vorliegen, dass die zu testende Person infiziert | |
| sei. Davon könne ausgegangen werden, „wenn bestimmte Umstände“ eine | |
| Infektionswahrscheinlichkeit begründeten. | |
| Marcus bemängelte, dass solche Anordnungen „primär Personen treffen werden, | |
| die auf Grund ihrer äußeren Erscheinung einer ’Risikogruppe‘ zugeordnet | |
| werden“ wie etwa „Drogen Konsumierende, Obdachlose, Menschen anderer | |
| Hautfarbe und Nationalität“. | |
| Sachsen-Anhalts Landesinnenminister Stahlknecht verwandte sich gegen den | |
| Vorwurf der Diskriminierung. Ein Eingriff wie etwa ein Zwangstest stehe | |
| immer unter Richtervorbehalt, heißt es in einer Erklärung. Andere | |
| Bundesländer, darunter Hamburg und Baden-Württemberg hätten gleichlautende | |
| oder ähnliche Regelungen in ihren Gefahrenabwehrgesetzen. | |
| 30 Nov 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
| Barbara Dribbusch | |
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