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# taz.de -- Klage wegen Hormonpräparat Duogynon: Bayers blamabler Sieg
> Der Rechtsstreit über mögliche Missbildungen durch ein Hormonpräparat von
> Bayer ist beigelegt. Die Ansprüche der Opfer sind verjährt, sie zogen die
> Klage zurück.
Bild: Duogynon Opfer wohnen dem Prozess bei (Archivbild).
BERLIN taz | Der jahrelange Rechtsstreit über mögliche Missbildungen durch
den hormonellen Schwangerschaftstest Duogynon ist beendet: Das
Kammergericht in Berlin teilte am Montag mit, der Kläger André Sommer habe
die Berufung gegen die Bayer Pharma AG zurückgenommen. Damit sei das Urteil
des Berliner Landgerichts aus dem Juli 2012 rechtskräftig. Damals hatte das
Gericht Sommers Haftungsklage auf 50.000 Euro Schmerzensgeld und
Schadenersatz bereits zum zweiten Mal abgewiesen: Die Ansprüche seien
spätestens seit 2006 verjährt.
Der bayerische Grundschullehrer André Sommer, dessen Mutter 1975 Duogynon
zur Feststellung der Schwangerschaft eingenommen hatte, wollte vor Gericht
klären lassen, ob das Hormonpräparat verantwortlich war für die
Missbildungen an Blase und Harnröhre, mit denen er 1976 geboren wurde. Doch
diese Frage hatte in den diversen Verhandlungen nie eine Rolle gespielt;
immer nur war es um die Verjährungsfrage gegangen.
„Wegen des erheblichen Prozessrisikos“, sagte Sommer nun, habe er sich
entschieden, „den zivilrechtlichen Klageweg nicht weiterzugehen“. Die
Wahrscheinlichkeit, dass auch das Berufungsgericht sich nicht mit der
inhaltlichen Klärung des Falls befassen könne, sei „zu groß“. Zudem
erwarteten seine Frau und er ein zweites Kind.
Der Pharmakonzern Bayer weigert sich seit Jahren, seine firmeninternen
Archive zu Duogynon zu öffnen. Teile dieser Unterlagen lagern derzeit im
Landesarchiv Berlin und werden frühestens Ende 2020 freigegeben. Ein Anwalt
des Konzerns betonte immer wieder, Duogynon sei von vielen Behörden geprüft
worden. Auch ein dreijähriges staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
in den 80er Jahren habe die Vorwürfe nicht bestätigt.
Sommer, sein Berliner Rechtsanwalt Jörg Heynemann und Hunderte Menschen,
die ihre angeborenen Behinderungen dem Schwangerschaftstest Duogynon
zuschreiben, hatten zuletzt Dokumente aus England vorgelegt, die vor einer
fruchtschädigenden Wirkung von Duogynon bereits Ende der 60er Jahre
warnten. „Bayer konnte bisher nur durch die Verjährung vor Gericht
gewinnen, aber nicht durch Fakten oder Studien“, sagte Sommer. Dies sei
„blamabel für einen Weltkonzern“. Er fordere weiterhin Aufklärung.
10 Dec 2012
## AUTOREN
Heike Haarhoff
Heike Haarhoff
## TAGS
Schwangerschaft
Duogynon
Duogynon
Schwerpunkt Bayer AG
Gesundheit
Schwerpunkt Bayer AG
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