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# taz.de -- Steueroasen weltweit: Die Schweiz wäscht weißer
> Die Schweizer Standards gegen Steuerflucht genügen nicht den Standards
> der OECD. Besser stehen Luxemburg und Liechtenstein da.
Bild: Steckt hier Kapital von Steuerflüchtigen drin? Denkbar ist es. Schließf…
GENF taz | Die Schweiz verstößt bei der Unterbindung von Steuerflucht
entgegen der Behauptung der Regierung in Bern nach wie vor gegen zentrale
Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD). Und dies im Unterschied zu Österreich, Luxemburg und
Liechtenstein, wo diese Standards seit 2011 umgesetzt wurden.
Nach Angaben von Pascal Saint-Amans, Direktor der
Anti-Steuerflucht-Abteilung der OECD , „ist die Schweiz noch nicht dort, wo
sie sein sollte, weil sie drei Anforderungen für Amtshilfe nach
OECD-Standard nicht erfüllt“. Das habe der Vergleich der Schweizer Gesetze
und Abkommen mit den OECD-Standards ergeben.
Zum einen erlauben die eidgenössischen Gesetze nach wie vor
zwischenstaatliche Amtshilfe bei Steuerfluchtverdacht nur dann, wenn der
jeweilige Kontoinhaber informiert wird. Daher hätte auch das mit
Deutschland ausgehandelte, aber im deutschen Bundesrat gescheiterte
Steuerabkommen nicht den OECD-Kriterien genügt.
Zweitens lassen sich mit den in der Schweiz noch zulässigen Inhaberaktien
die wahren Besitzer von Unternehmen verschleiern. Und drittens hat die
Schweiz noch nicht mit einer ausreichend großen Zahl von Staaten
Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die den OECD-Kriterien zur
Bekämpfung von Steuerflucht entsprechen.
## Automatischer Informationsaustausch
Die Schweiz müsste mindestens eine dieser drei Anforderungen erfüllen,
damit sie überhaupt zur zweiten Phase der OECD-Überprüfung zugelassen wird.
Da wird überprüft, ob und wie wirksam die nationalen Regeln in der Praxis
umgesetzt werden. Österreich, Luxemburg und Liechtenstein wurden im
November letzten Jahres zu dieser zweiten Phase zugelassen, da sie die
Anforderungen der ersten Phase seit 2011 erfüllen. Seit 2006 befinden sich
rund 50 Staaten im Überprüfungsprozess durch die OECD.
OECD-Mindeststandard für zwischenstaatliche Amtshilfe bei
Steuerfluchtverdacht ist der Informationsaustausch auf Anfrage. Saint-Adams
unterstrich, dass die OECD darüber hinaus „schon immer auch den Mechanismus
des automatischen Informationsaustauschs unterstützt hat“, der innerhalb
der EU gilt und den in Deutschland auch SPD, Grüne und Linkspartei von der
Schweiz fordern. Der oberste Steuerfluchtbekämpfer der OECD widersprach der
Behauptung einer Ende 2012 veröffentlichten Studie, wonach die EU
„schlechte Erfahrungen“ mit dem Automatismus gemacht habe.
9 Jan 2013
## AUTOREN
Andreas Zumach
Andreas Zumach
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