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# taz.de -- Ärzte und Korruption: Dank der Gesetzeslücke
> Bundesgesundheitsminister Bahr will gegen Bestechung bei Ärzten vorgehen.
> Auch die CSU fordert: Korrupten Medizinern müsse die Zulassung entzogen
> werden können.
Bild: Die Annahme von Zuwendungen für die Verschreibung bestimmter Arzneimitte…
BERLIN dpa | Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will gegen Ärzte
im Fall von [1][Korruption] und Bestechung juristische Schritte
ermöglichen. Ermittlungen müssten stattfinden können, sagte Bahr am
Donnerstagabend beim Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft in Berlin.
Ärzte dürften nicht dem Wohl eines bestimmten Unternehmens verpflichtet
sein.
Selbst wenn es nur wenige Fälle von Korruption seien, sei dies doch Anlass,
dagegen etwas zu tun. Die Prüfung möglicher neuer Regeln brauche aber noch
Zeit. Der Bundesgerichtshof hatte vor einem halben Jahr entschieden, dass
Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist.
Durch die Annahme von Zuwendungen etwa für die Verordnung bestimmter
Arznei- oder Hilfsmittel sind Mediziner also nicht wegen Bestechlichkeit
strafbar. Der Ruf, hier eine Gesetzeslücke zu schließen, war zuletzt lauter
geworden. Staatsanwälte und Kassenermittler hatten von einer Bandbreite von
Fällen in dem Bereich berichtet.
Laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung (Freitag) haben die gesetzlichen
Krankenkassen 2010 und 2011 rund 53 000 Fälle von Ärzten, Apothekern,
Krankenhäusern oder anderen Geschäftspartnern registriert – meist
Abrechnungsbetrug.
## 41 Millionen Euro Schadenersatz
In 2600 Fällen ermittelte demnach die Staatsanwaltschaft. Das gehe aus
einem Bericht des Spitzenverbands der Krankenkassen hervor, den das
Gesundheitsministerium unter Verschluss halte. Die Krankenkassen hätten
Schadenersatzforderungen von insgesamt 41 Millionen Euro durchgesetzt.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), dringt
auf eine baldige Gesetzesverschärfung. „Noch in diesem Monat muss etwas
passieren, sonst wird es schwierig, strengere Gesetze noch in dieser
Legislaturperiode umzusetzen“, sagte Zöller den Zeitungen der WAZ-Gruppe
(Freitag) und dem Internetportal [2][derwesten.de].
Korrupten Medizinern müsse die Zulassung entzogen werden können. Verstöße
sollten künftig als Straftat gelten und Gegenstand von Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft sein können. Im Gesundheitsministerium wird derzeit
geprüft, ob das Sozialgesetzbuch geändert werden soll. Passgenaue
Änderungen gelten aber nicht als einfach.
Bahr sagte, Ärzte sollten auch künftig nicht als Angestellte der
Krankenkassen gelten dürfen. Für angestellte Ärzte gibt es schon heute
andere Regeln als für die freiberuflichen Praxisärzte.
Die Ärztekammern leiteten in den vergangenen Jahren fast 1000 Verfahren
gegen Mediziner ein. Vorteile annehmen dürfen die Ärzte laut den
Berufsordnungen der Ärztekammern schon heute nicht, wenn ihre
Unabhängigkeit leidet. Unter anderem drohen Geldbußen.
18 Jan 2013
## LINKS
[1] /Aerztepraesident-ueber-Korruption/!108975/
[2] http://www.derwesten.de/politik/patientenbeauftragter-fordert-strengere-ges…
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