# taz.de -- Strengere Bankenregulierung: Fail-Bankern drohen Haftstrafen | |
> Das Kabinett beschließt ein Gesetz zur Bankenregulierung. Bei | |
> Missmanagement drohen Haftstrafen, das Investment- soll vom | |
> Kundengeschäft getrennt werden. | |
Bild: Die Jahre der Anarchie sind endlich vorbei! Bankenskyline in Frankfurt/Ma… | |
BERLIN dpa | Bankern drohen bei unsauberen Geschäften künftig empfindliche | |
Strafen. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf | |
auf den Weg, wie die Nachrichtenagentur dpa aus Regierungskreisen erfuhr. | |
Demnach sollen Top-Manager von Banken und Versicherungen in Zukunft | |
strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ihr Unternehmen | |
durch Pflichtverletzungen im Risikomanagement in eine Schieflage bringen. | |
In diesen Fällen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf | |
Jahren vorgesehen. | |
Größere Finanzinstitute müssen sich außerdem auf eine Abtrennung des | |
risikoreichen Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft einstellen. | |
Das Kundengeschäft soll abgeschirmt werden, wenn die riskanten Geschäfte | |
einen bestimmten Umfang erreicht haben. Ein weiterer Punkt in dem | |
Gesetzespaket: Banken, deren Zusammenbruch das gesamte Finanzsystem | |
gefährden könnte, sollen für den Krisenfall eigene Sanierungs- und | |
Abwicklungspläne („Banken-Testamente“) aufstellen. | |
Die Punkte im Einzelnen: | |
Strafen: Topmanagern bei Banken und Versicherungen drohen künftig | |
empfindliche Strafen, wenn sie gegen Sorgfaltspflichten bei | |
Risikogeschäften verstoßen und ihr Unternehmen durch fragwürdiges Vorgehen | |
in eine Schieflage bringen. Im Zweifel kann es Geldstrafen oder | |
Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geben. Bislang mussten sie kaum | |
strafrechtliche Konsequenzen fürchten: Seit dem Ausbruch der Finanzkrise | |
wurde in Deutschland so gut wie kein Top-Banker wegen solcher Verfehlungen | |
vor einem Gericht verurteilt. | |
Trennung: Banken sollen riskante Handelsgeschäfte vom normalen Einlagen- | |
und Kreditgeschäft abspalten. Ab einer bestimmten Größe müssen Großbanken | |
bestimmte spekulative Teile des Eigenhandels und Geschäfte mit Hedgefonds | |
in eigenständige Handelsgesellschaften auslagern. Als Schwellenwert gilt: | |
Die Vermögenswerte müssen mehr als 20 Prozent der gesamten Bilanzsumme | |
ausmachen oder größer als 100 Milliarden Euro sein. Nach ersten | |
vorsichtigen Schätzungen von Experten könnten bis zu ein Dutzend Banken | |
betroffen sein. | |
Testament: Außerdem sollen systemrelevante Institute künftig für den | |
Krisenfall vorsorgen. Banken, deren Zusammenbruch das ganze Finanzsystem | |
gefährden könnte, sollen eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne vorlegen. | |
Von den größten der Branche hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin solche | |
Krisenpläne bereits eingefordert. Gesetzlich geregelt ist dies bislang aber | |
nicht. | |
6 Feb 2013 | |
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