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# taz.de -- Vodafone abgemahnt: Grenzenlos irreführend
> Vodafone täuscht die Verbraucher: Die Verbraucherzentrale mahnt den
> Mobilfunker wegen unlauterem Wettbewerb ab. Und Aktivisten rufen zum
> Boykott auf.
Bild: Vodafone gaukelt Kunden grenzenloses Datenvolumen vor. Grenzenlos sind f�…
BERLIN taz | „Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“ – so soll
Vodafone seinen [1][Smartphone-Tarif „Red M“] künftig nicht mehr bewerben.
Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Nummer
zwei auf dem deutschen Markt jetzt wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt
hat. Der Vorwurf: Der Mobilfunker biete mit dem Tarif keinen vollwertigen
Internetzugang an und täusche folglich die Verbraucher.
„Erst nach Lektüre eines 11-seitigen Infofaxes wird klar, dass sogenannte
[2][Peer-to-peer-Verbindungen] (P2P) im Red-M-Tarif nicht enthalten sind“,
sagt Bianca Skutnik vom vzbv. Mit dem Werbeslogan werde jedoch der Eindruck
erweckt, der Kunde könne mit der Internetverbindung nach seinen
Bedürfnissen umgehen. Bei Festnetzanschlüssen ist eine solche Einschränkung
nicht üblich.
Für den Verbraucher bedeutet die klein gedruckte Einschränkung beim Tarif
„Red M“ konkret: Wer beliebte P2P-Dienste wie Filesharing (Tauschbörsen)
oder auch bestimmte Chatprogramme auf seinem Smartphone nutzen will, muss
zahlen: Anders als beim heimischen DSL-Anschluss kostet dies trotz
gebuchter Internetflatrate 9,95 Euro pro Monat extra.
„Wenn man sich mal ansieht, wie das Internet eigentlich funktioniert,
kriegt man mit solchen Tarifen im Grunde gar kein echtes Internet“, sagt
Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft. Schon vergangenen
November hatten die Internetaktivisten zum [3][Boykott von Vodafone
aufgerufen], weil viele Smartphone-Verträge Funktionen einschränken und dem
Kunden zum Teil gar ganz allgemein „Computer-zu-Computer-Verbindungen“
untersagten – damit gemeint sein könnten nicht nur Tauschbörsen und
Chatprogramme, sondern jegliche Form der Internetkommunikation.
## Netzagentur prüft
Eine Untersuchung der europäischen Regulierungsbehörde Berec ([4][hier als
pdf]) kam 2012 zum Schluss, dass EU-weit zahlreiche Anbieter Funktionen wie
P2P-Verbindungen oder Internettelefonie vertraglich untersagen oder
technisch unterdrücken. Wie viele klein gedruckte oder sogar versteckte
Einschränkungen es bei deutschen Tarifen gibt, will die Bundesnetzagentur
Mitte des Jahres veröffentlichen.
Vodafone bestätigte den Eingang der Abmahnung per Mail, mögliche
Konsequenzen will man jedoch erst noch prüfen. Laut vzbv hat das
Unternehmen bis Anfang März Zeit, die Werbung für den Tarif „Red M“ zu
ändern und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Vodafone dies
verweigern, wollen die Verbraucherschützer Klage einreichen.
18 Feb 2013
## LINKS
[1] http://shop.vodafone.de/Shop/smartphone-tarife/red-m/
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Peer-to-Peer
[3] http://digitalegesellschaft.de/2012/11/vodafone-tauscht-kunden-bei-mobilem-…
[4] http://berec.europa.eu/eng/document_register/subject_matter/berec/reports/4…
## AUTOREN
Thomas Schmid
## TAGS
Vodafone
Verbraucherzentrale
Mobilfunkanbieter
Vodafone
Bundesnetzagentur
Smartphone
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