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# taz.de -- Kritik an online-Händler reißt nicht ab: Kartellamt verdächtigt …
> Schlechte Nachrichten für den Onlinehändler: Der US-Konzern steht wegen
> möglicher Verletzung des Kartellverbots unter Beobachtung.
Bild: Billiger geht's nicht. Amazon findet das gut, das Kartellamt eher weniger.
DÜSSELDORF rtr/dpa | Das Bundeskartellamt nimmt den Onlinehändler Amazon
unter die Lupe. Die Wettbewerbshüter verdächtigen den US-Konzern, den
Wettbewerb zwischen verschiedenen Handelsforen im Internet zu beschränken.
Dabei geht es um den Amazon Marketplace, über den Händler ihre Waren
anbieten können, wie die Bonner Behörde am Mittwoch mitteilte.
Im Zentrum der Untersuchung steht eine „Preisparitätsklausel“. Diese
untersagt Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an
anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen. Das Verbot bezieht sich
sowohl auf andere Internetmarktplätze wie etwa eBay als auch auf die
eigenen Onlineshops der Händler. Die Klausel „kann gegen das allgemeine
Kartellverbot verstoßen“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Dies sei vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der
Preissetzungsfreiheit der Wettbewerb zwischen den verschiedenen
Internetmarktplätzen beschränkt wird. Das Kartellamt will nun rund 2.400
Händler befragen, die Waren bei Amazon anbieten. Sollte sich der Verdacht
bestätigen, kann die Behörde Amazon zwingen, künftig auf die
Preisparitätsklausel zu verzichten. Von Amazon war zunächst keine
Stellungnahme dazu zu erhalten.
In der vergangenen Woche war der Konzern wegen des Umgangs mit
Leiharbeitern in die [1][Kritik] geraten. Inzwischen kündigte der
Internetversandhändler dem umstrittenen Sicherheitsdienst H.E.S.S., der
nach einem Medienbericht Leiharbeiter bespitzelt hatte und zudem im
Verdacht steht, Kontakte in die Neonaziszene zu haben. Auch einen zweiten
Dienstleister feuerte Amazon.
Unterdessen haben zwei kleine Buchverlage die Geschäftsbeziehung mit Amazon
gekündigt. Der Kunst- und Literaturverlag [2][Ch. Schroer] in Lindlar bei
Köln und der Mainzer [3][VAT Verlag] beendeten ihre Kooperationsverträge
mit dem Internetversandhändler. Grund seien „katastrophal schlechte
Konditionen“, die Amazon Kleinverlegern gewähre, schrieb der Verleger
Thiele in einem [4][Kündigungsbrief].
20 Feb 2013
## LINKS
[1] http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/ausgeliefert-l…
[2] http://www.chsbooks.de/
[3] http://www.vat-mainz.de/
[4] http://www.vat-mainz.de/kuendigung-amazon.php
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