Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- HOCHSCHULE: Rückmeldegeld retour
> Senatsverwaltung reagiert auf Verfassungsgericht in Sachen
> Rückmeldegebühr - jetzt gibt es auf Antrag Geld zurück.
Bild: Studierende bekommen Geld zurück
Wer zwischen 1996 und 2004 in Berlin studiert hat, kann sich freuen: Die
Rückmeldegebühr von 51 Euro pro Semester wird zurückgezahlt. Im November
hatte das Bundesverfassungsgericht [1][entschieden], dass die Gebühr zu
Unrecht erhoben wurde.
Offen blieb bisher aber, ob die Sache nicht inzwischen verjährt ist. Knapp
drei Monate dauerte die Prüfung der Senatsverwaltung für Wissenschaft.
Jetzt liegt das Ergebnis vor, dass „allen […] von ehemaligen Studierenden
geltend gemachten Ansprüchen auf Rückerstattung verfassungswidrig erhobener
Rückmeldegebühren stattzugeben ist“. So heißt es in einem Schreiben der
Senatsverwaltung an alle Universitäten sowie an den Anwalt Michael De
Saavedra-Mai, der mehrere Dutzend Studierende in der Angelegenheit
vertritt.
Das bedeutet: Alle Studierenden aller Universitäten und Fachhochschulen
erhalten das Geld zurück. Dabei ist egal, ob sie es damals unter Vorbehalt
bezahlt haben. Sie müssen allerdings einen Antrag bei ihrer Hochschule auf
Rückzahlung stellen. Ein besonderes Formular ist nicht nötig, ein
Musterschreiben gibt es auf der [2][Website des Astas] der
Humboldt-Universität. Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt erst Ende
dieses Jahres. In der Summe handelt es sich um einen "hohen zweistelligen
Millionenbetrag", so ein Sprecher von SPD-Wissenschaftssenatorin Sandra
Scheeres.
Im Jahr 1996 hatte die Koalition aus CDU und SPD die Gebühr eingeführt.
Eine „Initiative gegen Studiengebühr“ organisierte Demonstrationen,
sammelte 20.000 Unterschriften, 2.500 Studierende zogen vor Gericht. Eine
Sprecherin des Wissenschaftssenators [3][sagte damals], die Gebühr werde
„mit Sicherheit“ nicht zurückgenommen: „Die Menschen müssen sich daran
gewöhnen, dass Staatsleistungen in Zukunft nicht mehr umsonst zu haben
sind.“ Der Staat lasse sich nicht „erpressen“.
Im November erklärte das Bundesverfasungsgericht die [4][Rückmeldegebühren
für verfassungswidrig]. Denn Gebühren dürfen – anders als Steuern – nur …
einen bestimmten Zweck erhoben werden.
Laut der Begründung des Gesetzes von 1996 sollte die Gebühr von damals 100
Mark die Verwaltungskosten für die Rückmeldung decken. Doch in Wirklichkeit
lagen diese Kosten nur bei 22,41 Mark – ein „grobes Missverhältnis“, so …
Verfassungsgericht. Die Entscheidung der Senatsverwaltung, das Geld an alle
Studierenden zurückzuzahlen, sei nun „die Konsequenz aus diesem Urteil“, so
Anwalt De Saavedra-Mai.
Schon vor ein paar Jahren dämmerte dem Land, dass die Gebühr rechtswidrig
ist. Es schaffte sie aber nicht ab. Sondern erweiterte einfach den
Verwendungszweck: Seit 2004 müssen Studierende die 50 Euro pro Semester
nicht mehr allein für die Rückmeldung, sondern auch für die
Studienberatung, die Arbeit der Prüfungsämter und für die "Benutzung von
Einrichtungen" zahlen.
22 Feb 2013
## LINKS
[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-080.html
[2] http://www.refrat.de/article/news.rueckmeldegebuehren.html?1358479274
[3] /1/archiv/archiv/
[4] /1/archiv/archiv/
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## TAGS
Berlin
## ARTIKEL ZUM THEMA
Zuviel bezahlte Rückmeldegebühren: Ex-Studis wollen Geld nicht zurück
Nur die Hälfte der Berliner Berechtigten wollen die zu Unrecht gezahlte
Gebühren in Höhe von 100 Mark pro Semester wiederhaben.
Keiner will Rückmeldegebühr zurück: Zu bequem fürs Kleingeld
Obwohl sie Anspruch auf die Erstattung ihrer Semestergebühren haben,
fordern tausende ehemalige Studenten das Geld nicht ein. Das Land spart so
Millionen.
Proteste letztlich erfolglos: FU Berlin kriegt Prüfungsordnung
Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin hat eine neue
Studienordnung verabschiedet. Proteste der Studierenden hatten dies neun
Monate lang verhindert.
Rückmeldegebühr an Berlins Unis: Studierende wollen Geld zurück
Die Studierendenvertretungen helfen ehemaligen Studierenden dabei, ihre
einst bezahlten Rückmeldegebühren wiederzubekommen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.