# taz.de -- HOCHSCHULE: Rückmeldegeld retour | |
> Senatsverwaltung reagiert auf Verfassungsgericht in Sachen | |
> Rückmeldegebühr - jetzt gibt es auf Antrag Geld zurück. | |
Bild: Studierende bekommen Geld zurück | |
Wer zwischen 1996 und 2004 in Berlin studiert hat, kann sich freuen: Die | |
Rückmeldegebühr von 51 Euro pro Semester wird zurückgezahlt. Im November | |
hatte das Bundesverfassungsgericht [1][entschieden], dass die Gebühr zu | |
Unrecht erhoben wurde. | |
Offen blieb bisher aber, ob die Sache nicht inzwischen verjährt ist. Knapp | |
drei Monate dauerte die Prüfung der Senatsverwaltung für Wissenschaft. | |
Jetzt liegt das Ergebnis vor, dass „allen […] von ehemaligen Studierenden | |
geltend gemachten Ansprüchen auf Rückerstattung verfassungswidrig erhobener | |
Rückmeldegebühren stattzugeben ist“. So heißt es in einem Schreiben der | |
Senatsverwaltung an alle Universitäten sowie an den Anwalt Michael De | |
Saavedra-Mai, der mehrere Dutzend Studierende in der Angelegenheit | |
vertritt. | |
Das bedeutet: Alle Studierenden aller Universitäten und Fachhochschulen | |
erhalten das Geld zurück. Dabei ist egal, ob sie es damals unter Vorbehalt | |
bezahlt haben. Sie müssen allerdings einen Antrag bei ihrer Hochschule auf | |
Rückzahlung stellen. Ein besonderes Formular ist nicht nötig, ein | |
Musterschreiben gibt es auf der [2][Website des Astas] der | |
Humboldt-Universität. Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt erst Ende | |
dieses Jahres. In der Summe handelt es sich um einen "hohen zweistelligen | |
Millionenbetrag", so ein Sprecher von SPD-Wissenschaftssenatorin Sandra | |
Scheeres. | |
Im Jahr 1996 hatte die Koalition aus CDU und SPD die Gebühr eingeführt. | |
Eine „Initiative gegen Studiengebühr“ organisierte Demonstrationen, | |
sammelte 20.000 Unterschriften, 2.500 Studierende zogen vor Gericht. Eine | |
Sprecherin des Wissenschaftssenators [3][sagte damals], die Gebühr werde | |
„mit Sicherheit“ nicht zurückgenommen: „Die Menschen müssen sich daran | |
gewöhnen, dass Staatsleistungen in Zukunft nicht mehr umsonst zu haben | |
sind.“ Der Staat lasse sich nicht „erpressen“. | |
Im November erklärte das Bundesverfasungsgericht die [4][Rückmeldegebühren | |
für verfassungswidrig]. Denn Gebühren dürfen – anders als Steuern – nur … | |
einen bestimmten Zweck erhoben werden. | |
Laut der Begründung des Gesetzes von 1996 sollte die Gebühr von damals 100 | |
Mark die Verwaltungskosten für die Rückmeldung decken. Doch in Wirklichkeit | |
lagen diese Kosten nur bei 22,41 Mark – ein „grobes Missverhältnis“, so … | |
Verfassungsgericht. Die Entscheidung der Senatsverwaltung, das Geld an alle | |
Studierenden zurückzuzahlen, sei nun „die Konsequenz aus diesem Urteil“, so | |
Anwalt De Saavedra-Mai. | |
Schon vor ein paar Jahren dämmerte dem Land, dass die Gebühr rechtswidrig | |
ist. Es schaffte sie aber nicht ab. Sondern erweiterte einfach den | |
Verwendungszweck: Seit 2004 müssen Studierende die 50 Euro pro Semester | |
nicht mehr allein für die Rückmeldung, sondern auch für die | |
Studienberatung, die Arbeit der Prüfungsämter und für die "Benutzung von | |
Einrichtungen" zahlen. | |
22 Feb 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-080.html | |
[2] http://www.refrat.de/article/news.rueckmeldegebuehren.html?1358479274 | |
[3] /1/archiv/archiv/ | |
[4] /1/archiv/archiv/ | |
## AUTOREN | |
Sebastian Heiser | |
## TAGS | |
Berlin | |
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