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# taz.de -- Rückmeldegebühr an Berlins Unis: Studierende wollen Geld zurück
> Die Studierendenvertretungen helfen ehemaligen Studierenden dabei, ihre
> einst bezahlten Rückmeldegebühren wiederzubekommen.
Bild: Auch die Freie Uni, hier mit ihrem Markenzeichen "the brain", kassierte R…
Ende November hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Gebühren,
die Berliner Universitäten in den Jahren 1996 bis 2004 zur Rückmeldung von
Studierenden erhoben hatten, waren verfassungswidrig. Der Allgemeine
Studierendenausschuss (Asta) der Freien Universität rät ehemaligen
Studierenden nun, einen Antrag zur Rückzahlung der Gebühren zu stellen. Der
Asta veröffentlichte dafür einen Musterbrief im Netz, in den Betroffene
ihre Daten eintragen können. „Wir wollen so einerseits den betroffenen
Ex-Studis helfen und andererseits Druck auf die Uni ausüben – damit endlich
was passiert“, sagte Arvid Peschel vom Referat für Lehre und Studium des
Asta. Auch die Asten der Technischen und Humboldt-Universität empfehlen,
die Erstattung der Gebühren zu beantragen.
## Anspruch haben alle
Obwohl zunächst vermutet wurde, den Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren
hätten nur diejenigen Studierenden, die ihre Gebühr damals unter Vorbehalt
gezahlt haben, rät Peschel allen ehemaligen Studierenden, den Antrag zu
stellen. „Die Gebühr wurde schließlich insgesamt gekippt. Einen Anspruch
auf Erstattung haben also alle, die sie bezahlt haben“, so Peschel.
Adressat des Musterbriefes vom Asta der FU ist die Freie Universität
selbst. Wer die Kosten im Fall einer Rückzahlung aber letztendlich tragen
muss, ist noch unklar. In den bis 2005 geltenden Hochschulverträgen hatte
es geheißen, dass die Rückzahlungsverpflichtungen der Hochschulen im Fall
eines letztinstanzlichen Gerichtsbeschlusses gegen die Gebühr vom Land
Berlin ausgeglichen werden sollen. Die Anfrage des Asta an die FU, ob die
Uni die Gebühren erstatte, war bislang ergebnislos. Der Sprecher der
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Thorsten Metter, sagte, das Urteil werde
derzeit noch gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen ausgewertet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November der Klage zweier ehemaliger
Studenten gegen die Gebühr Recht gegeben und die 1996 unter einer
schwarz-roten Koalition eingeführten Rückmeldegebühren von 100 Mark (später
51,13 Euro) für verfassungswidrig erklärt. In der Begründung des Urteils
heißt es, die Gebührenhöhe stehe in „grobem Missverhältnis“ zu den
tatsächlichen Verwaltungskosten der Rückmeldung, die das
Oberverwaltungsgericht Berlin auf 22,41 Mark beziffert hatte. 2004 wurde
die Gebührenregelung geändert.
Mehr Infos unter [1][www.astafu.de]
15 Jan 2013
## LINKS
[1] http://www.astafu.de/
## AUTOREN
Malene Gürgen
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