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# taz.de -- Debatte an Berliner Uni: Forschung soll zivil bleiben
> Der Fachbereich Politik der FU erwägt eine "Zivilklausel", die die
> militärische Nutzung von Ergebnissen ausschließt. Umstritten ist, ob das
> kontrolliert werden soll.
Bild: Darf die Bundeswehr Forschungsergebnisse einer Staatsuni nutzen?
Eine Diskussion über die militärische Verwendbarkeit von Kaffeefiltern
steht normalerweise wohl nicht auf der Tagesordnung des Fachbereichsrats
Politik- und Sozialwissenschaften an der Freien Universität (FU). Doch an
diesem Mittwochmorgen geht es auch darum – denn diskutiert wird der Antrag
auf die Einführung einer Zivilklausel am Fachbereich. Diese Klausel hätte
zur Folge, dass weder Forschung, die von Rüstungsunternehmen oder der
Bundeswehr finanziert wird, noch Forschung „mit militärischem Nutzen“
stattfinden darf.
Das klingt eindeutig – aber die Meinungen über Sinn und Folgen einer
solchen Klausel gehen weit auseinander. Eingereicht hatte den Antrag der
studentische Arbeitskreis Zivilklausel, der sich im Sommer an der FU
gründete. Die Dekanin des Fachbereichs, Birgitt Röttger-Rössler, begrüßt
die Initiative: „Ich halte eine breite Diskussion über die politischen und
ethischen Implikationen von Forschung für sehr wichtig“, so die Ethnologin.
Probleme sieht sie in der Umsetzung: Die geforderte Einrichtung eines
Gremiums, das permanent überprüfen soll, ob Forschungsprojekte der Klausel
entsprechen, hält sie für nicht praktikabel. Florian Frey, Politikstudent
und Mitglied des Arbeitskreises, verteidigt den Vorschlag: „Die
Zivilklausel darf kein Papiertiger sein. Es muss sichergestellt sein, dass
sie eingehalten wird, und das geht nur durch eine institutionalisierte
Prüfung.“
Doch die Durchsetzung ist nur einer der strittigen Punkte. Während die
BefürworterInnen der Klausel in der Projektfinanzierung durch
Rüstungsunternehmen eine Einschränkung der Forschungsfreiheit sehen,
befürchten die GegnerInnen diese Einschränkung vielmehr durch die Klausel
selbst. Sie bezweifeln auch, dass eine Zivilklausel überhaupt notwendig
ist. Dem halten die Mitglieder des Arbeitskreises unter anderem entgegen,
dass der am Fachbereich angesiedelte Sonderforschungsbereich „Governance in
Räumen begrenzter Staatlichkeit“ in engem Zusammenhang mit militärischen
Interventionen stehe.
Mehrmals wird zudem die Dual-Use-Problematik angesprochen:
Forschungsergebnisse, die zivilen und militärischen Nutzen haben. Sven
Chojnacki, Professor für Friedens- und Konfliktforschung, verweist darauf,
dass die Definition von „Krieg“ in der Wissenschaft selbst umstritten ist �…
und somit auch die Frage, was unter „zivile“ Forschung fällt. Ähnlich wie
Röttger-Rössler lobt aber auch er den Arbeitskreis dafür, die Debatte
angestoßen zu haben.
Die findet nicht nur an der FU statt: An der Technischen Universität (TU)
gründete sich im Oktober die Brandenburg-Berliner Initiative für
Zivilklauseln. An den Unis Frankfurt und Köln stimmte die große Mehrheit
der Studierenden für eine Zivilklausel, an vielen Unis gibt es
Arbeitskreise. „Die Kriegseinsätze der Bundeswehr und die Verflechtungen
von Unis und Unternehmen werden heute stärker wahrgenommen“, begründet Frey
das neue Interesse an dem Thema, das zuletzt in der Friedensbewegung der
achtziger Jahre diskutiert wurde.
17 Jan 2013
## AUTOREN
Malene Gürgen
## TAGS
Zivilklausel
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