Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Hypotheken in Spanien: Zu Unrecht geräumt
> Das spanische Verfahren zu Zwangsräumungen ist rechtswidrig, sagt der
> Europäische Gerichtshof. Die Bürger würden zu wenig geschützt.
Bild: Wohnen in Torremolinos, Spanien.
MADRID taz | Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) hat am Donnerstag
das spanische Verfahren zur Zwangsräumung von Wohnungen für unrechtmäßig
erklärt. Nach einer Entscheidung der Richter verstößt die spanische
Gesetzgebung gegen den im EU-Recht verankerten Verbraucherschutz. In dem
Urteil entschied das EU-Gericht, dass die spanischen Gesetze den Bürgern
keinen ausreichenden Schutz vor missbräuchlichen Klauseln in
Hypothekenverträgen böten.
Der Prozess vor dem EuG geht auf die Anfrage eines Richters aus Barcelona
zurück. Er musste über einen Fall befinden, bei dem die Zwangsräumung
vollstreckt worden war, obwohl der Betroffene, ein marokkanischer
Einwanderer, gegen die Sparkasse Catalunyacaixa geklagt hatte, weil der
Kreditvertrag seiner Ansicht nach missbräuchliche Klauseln enthielt. Beide
Verfahren – das der Zwangsräumung und das der Vertragsüberprüfung – sind
nach spanischem Recht voneinander unabhängig.
Die Räumung wird durch die Klage gegen die Bedingungen des Kreditvertrags
nicht aufgeschoben. Schlimmer noch: „Wenn eine mit Hypothek belastete Sache
endgültig einem Dritten – z.B. einer Bank – zugeschlagen wird, kann dies
darüber hinaus im spanischen Vollstreckungsrecht grundsätzlich nicht mehr
rückgängig gemacht werden“, analysiert das Luxemburger EU-Gericht. Diese
Prozedur verstoße eindeutig gegen europäisches Verbraucherrecht.
„Das bisherige spanische Gesetz schützt den Starken der beiden
Vertragspartner“, erklärt die Sprecherin der Plattform der Opfer der
Hypotheken (PAH) Ada Colau in Madrid. „Nach vier harten Jahren bekommen wir
endlich Recht“, zeigt sie sich zufrieden. Das Urteil aus Luxemburg muss
sofort von den spanischen Gerichten bei ihrer Rechtsprechung umgesetzt
werden. Das zögert viele Räumungsverfahren zumindest bis zur Überprüfung
des Kreditvertrages hinaus. In den vergangenen vier Jahren wurden über
330.000 Räumungsverfahren eingeleitet. 600 Räumungen konnten durch Proteste
verhindert werden.
„Die Regierung muss jetzt umdenken“, fordert Colau. Ihre PAH hat zusammen
mit anderen Organisationen und Gewerkschaften vor genau einem Monat ein von
1,4 Millionen Bürgern unterschriebenes Volksbegehren im Parlament
eingebracht. Es liegt derzeit im Wirtschaftsausschuss. Es sieht einen
sofortigen Stopp aller Räumungen, Sozialmieten für bereits Geräumte sowie
einen kompletten Schuldenerlass bei Zwangsräumung vor. Bislang versucht die
Bank oder Sparkasse, die Wohnung zu versteigern, oder sie nimmt sie zum
aktuellen Marktwert zurück. Der Rest der Hypothek muss weiter abbezahlt
werden.
„Das passiert in keinem anderen Land in Europa“, beschwerte sich Colau in
einem Interview kurz vor dem Urteil. „Weil Du einmal eine Hypothek
unterschrieben hast, wirst Du lebenslang geächtet. Jederzeit kann ein Teil
des Einkommens oder eine Erbschaft gepfändet werden, sie können kein
Telefon anmelden und nicht einmal eine Waschmaschine auf Raten kaufen.“
14 Mar 2013
## AUTOREN
Reiner Wandler
## TAGS
Spanien
Zwangsräumung
Hypotheken
Europäischer Gerichtshof
Spanien
Zwangsräumung
Spanien
## ARTIKEL ZUM THEMA
Hilfe für überschuldete Spanier: Zwangsräumung gestoppt
In Andalusien kommt es erstmals zur Enteignung einer Wohnung auf Zeit. Das
soll überschuldete Familien vor der Zwangsräumung schützen.
Kommentar Zwangsräumungen Spanien: Erfolg gegen Rajoy
Der Protest zeigt erste Erfolge. Im spanischen Parlament wird ein
Gesetzentwurf zum Stopp der Zwangsräumungen debattiert. Gewonnen ist damit
noch nichts.
Volksbegehren in Spanien erfolgreich: Zwangsräumungen könnten kippen
Aus der Wohnung fliegen und dann auch noch Schulden haben? In Spanien berät
das Parlament nun einen Gesetzentwurf, der das stoppen soll.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.