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# taz.de -- Studie zeigt versteckte Kosten: Banken mogeln bei Finanzberatung
> Banken und Sparkassen bieten unabhängige Beratung bei Wertpapieren an.
> Doch oft handelt sich dabei um interessengeleitete Verkaufsgespräche.
Bild: Bankberater auf dem Weg zur Arbeit.
BERLIN taz | Bei Bankenberatungen ist nicht überall Beratung drin, wo
Beratung draufsteht. Das geht aus einer Studie der „Initiative
Finanzmarktwächter“ der Verbraucherzentralen hervor, die gestern in Berlin
vorgestellt worden ist.
Laut Gesetz müssen Banken die Verbraucher beim Kauf von Wertpapieren
darüber informieren, ob der Berater bei der Empfehlung einer bestimmten
Finanzanlage eigene Interessen verfolgt. Doch eine Umfrage unter Banken und
Sparkassen für die Verbraucherstudie zeigte: An der Offenlegung von
Provisionen und Gewinnmargen mangelt es deutlich.
Wertpapiere werden entweder in Form von Kommissionsgeschäften oder als
Festpreisgeschäft verkauft. Beim Kommissionsgeschäft kauft die Bank ein
Wertpapier auf Rechnung seines Kunden und erhält dafür eine Provision. Bei
Festpreisgeschäften kauft die Bank ein Wertpapier auf eigene Rechnung und
verkauft dieses dann seinen Kunden weiter. Hier verdient die Bank an der
Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Die Geldinstitute erhalten
also keine Provision, sondern eine Gewinnmarge.
Während Finanzinstitute bei Kommissionsgeschäften den Verbraucher über die
erhaltene Provision informieren müssen, gibt es bei Festpreisgeschäften
keine Pflicht zur Offenlegung. So können Finanzinstitute ihr eigenes
Interesse am Verkauf von bestimmten Produkten verschleiern. „Der
Verbraucher muss aber erkennen, dass es sich nicht um eine unabhängige
Beratung, sondern um ein Verkaufsgespräch handelt“, meint Arno Gottschalk,
Finanzexperte der Verbraucherzentrale in Bremen.
Die Umfrage ergab, dass besonders bei bestimmten Wertpapieren
Festpreisgeschäfte abgewickelt werden. Gerd Billen, Vorstand der
Verbraucherzentrale Bundesverband, fordert deshalb, dass der Gesetzgeber
diese Aufklärungslücken schließt, so dass für Festpreisgeschäfte die
gleichen Regeln wie für Kommissionsgeschäfte gelten.
Doch über ihre Praxis schweigen sich die meisten Banken aus. Lediglich
jedes fünfte der für die Studie angeschriebenen Geldinstitute war bereit,
sich zum Thema zu äußern. „Die Fragestellung war wohl sehr unwillkommen und
hat einen empfindlichen Nerv getroffen“, so Verbraucherschützer Billen.
Lediglich 5 der 25 Unternehmen, die geantwortet haben, tätigen keine
Festpreisgeschäfte. Nur 12 von diesen gaben an, Gewinnmargen vor
Vertragsabschluss offenzulegen. Dies würde, so Billen, dem Kunden jedoch
oft sehr unverständlich mitgeteilt. Einzig die Privatbank Warburg in
Hamburg sowie die Volksbank Magdeburg legen ihre Zuwendungen klar und
verständlich für den Verbraucher offen.
15 Mar 2013
## AUTOREN
Michaela Zischek
## TAGS
Banken
Geldanlage
Provision
Verbraucherschutz
Transparenz
Finanzpolitik
Geldanlage
Finanzen
Bundesrat
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