| # taz.de -- Kommentar Urteilsabsprachen: Karlsruhe zeigt sich fantasielos | |
| > Die schlampige Handhabe von Urteilsabsprachen wirft ein schlechtes Licht | |
| > auf die deutsche Justiz. Das BVerfG moniert dies – aber leider nicht | |
| > mehr. | |
| Das Karlsruher Urteil ist eine Klatsche für die Justiz, nicht für den | |
| Gesetzgeber. Das Gesetz über Urteilsabsprachen – sogenannte Deals – ist mit | |
| dem Rechtsstaat vereinbar, die Praxis der Strafgerichte ist es nicht, so | |
| die Karlsruher Diagnose. | |
| Dabei hat das Gericht nicht wirklich dramatische Zustände feststellen | |
| können. Weder werden in Deutschland ständig Angeklagte zu falschen | |
| Geständnissen gezwungen, noch hat Karlsruhe eine Zweiklassenjustiz | |
| entdeckt, bei der sich Weiße-Kragen-Täter mithilfe teurer Anwälte milde | |
| Urteile erdealen. Das Karlsruher Urteil bestätigt also nicht das desaströse | |
| Bild, das manche Medien vom deutschen Strafprozess malen. | |
| Die Verfassungsrichter monieren vor allem formale Lässigkeit: Die | |
| Hinterzimmergespräche werden nicht richtig ins Verfahren eingebracht, nicht | |
| richtig protokolliert, die Angeklagten werden nicht richtig belehrt, ihre | |
| Geständnisse nicht richtig geprüft. | |
| Für die Glaubwürdigkeit des deutschen Strafprozesses sind aber auch solche | |
| Verfahrensfragen wichtig. Gerade weil verfahrensabkürzende Deals so | |
| anrüchig wirken und gern für Polemiken aller Art herhalten müssen, hat der | |
| Gesetzgeber 2009 eine Regelung gefunden, die ganz auf Transparenz und | |
| Nachprüfbarkeit setzt. | |
| ## Verlust an Problembewusstsein | |
| Dass große Teile der deutschen Strafjustiz glauben, sie können so informell | |
| weitermachen wie bisher, zeugt von einem völligen Verlust an | |
| Problembewusstsein. Richter, die bewusst gesetzliche Regeln missachten, | |
| setzen die Justiz dem Verdacht aus, dass die Urteile auch im Ergebnis nicht | |
| in Ordnung sind. | |
| Die Verfassungsrichter haben nun zwar Ursachen benannt, aber keine Abhilfe | |
| gefordert. Sie sprechen von Personalknappheit, verlangen aber keine | |
| Neueinstellungen. Sie sprechen von Konfliktverteidigung, fordern aber keine | |
| Reform des Prozessrechts. Unter dem Strich ist das Urteil also harmlos. | |
| Es bleibt bei moralischen Appellen an die Beteiligten, sie mögen sich doch | |
| bitte an die Gesetze halten. Und die Staatsanwaltschaften sollen darüber | |
| wachen – dabei sind sie doch genauso wie die Richter an den Deals | |
| beteiligt. Auch sie sind oft von Personalknappheit geplagt und spüren | |
| sofort die Entlastung, wenn der Angeklagte gesteht. | |
| Für Urteile, die nach einem Deal zu milde ausfallen, gibt es nach wie vor | |
| keinen Kontrollmechanismus. Auch Karlsruhe ist nichts eingefallen. Wie | |
| enttäuschend. Die Auseinandersetzung wird also weitergehen. | |
| 19 Mar 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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