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# taz.de -- Hongkongs Hausangestellte: Diskriminierung rechtens
> In der chinesischen Sonderzone Hongkong verwehrt das Oberste Gericht
> ausländischen Hausangestellten ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Bild: Hausangestellte demonstrieren am Montag vor dem Gericht.
PEKING taz | Normalerweise erhalten Ausländer in Hongkong nach sieben Jahre
Aufenthalt Wahlrecht und müssen auch nicht jedes Jahr aufs Neue ein
Arbeitsvisum beantragen. Nur für Hausangestellte – zumeist sogenannte
Dienstmädchen – gilt diese Regelung auch weiterhin nicht. Das hat am Montag
das Oberste Gericht der autonomen südchinesischen Finanzmetropole
entschieden.
Von Anfang an werde den ausländischen Hausangestellten klargemacht, dass
sie nur zum Arbeiten nach Hongkong kommen dürfen und nicht, um sich
niederzulassen oder gar Familienangehörige nachzuholen, urteilte das
Gericht. Die Arbeitskräfte wüssten, worauf sie sich einlassen.
Arbeitsrechtorganisationen gehen davon aus, dass derzeit rund 300.000
zumeist philippinische, indonesische oder vietnamesische Frauen in der
7-Millionen-Einwohner Metropole leben. Die meisten von ihnen kümmern sich
um Haushalte und Kinder wohlhabender Hongkonger. Auch im Pflegebereich sind
viele von ihnen beschäftigt. Sie bilden seit vielen Jahren das Rückgrat im
Hongkonger Sozialsystem.
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Doch werden sie von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oft miserabel
behandelt. Immer wieder kommt es zu Misshandlungen und Übergriffen. Bis zu
18 Stunden am Tag müssen einige von ihnen arbeiten. Doch steht ihnen
gesetzlich nur ein freier Tag in der Woche zu. Auch die Bezahlung von
umgerechnet 400 Euro im Monat ist im Vergleich zu der ihrer Hongkonger
Mitmenschen schlecht. Die frühere britische Kronkolonie ist eine der
teuersten Städte der Welt.
Geklagt hatte die Philippinerin Evangeline Vallejos Banao, die seit 27
Jahren in Hongkong lebt und arbeitet und zudem Mutter von fünf Kindern ist.
2011 hatte ihr ein Gericht Recht gegeben, dass sie nach so vielen Jahren
Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat. Das Urteil wurde
jedoch auf Initiative der Hongkonger Regierung in einem Berufungsverfahren
aufgehoben und dies jetzt letztinstanzlich bestätigt. Die Regierund
fürchtet, die ausländischen Hausangestellten könnten mit einem Wahlrecht
mehr Rechte erhalten.
25 Mar 2013
## AUTOREN
Felix Lee
## TAGS
Hongkong
Hausangestellte
Rechte
Misshandlung
Amnesty International
Roman
Pflege
Arbeitsrecht
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