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# taz.de -- Ungerechtfertigte Kündigung: Schwere Schlappe für Commerzbank
> Ein britisches Arbeitsgericht gibt einer Bankerin Recht. Ihr war
> gekündigt worden, weil sie nicht angegeben hatte, dass sie einen
> Ex-Arbeitgeber verklagt hatte.
Bild: Die Commerzbank muss jetzt wohl ein bisschen am Image schrauben – und t…
DUBLIN taz | Es geht um viel Geld. Investmentbankerin Latifa Bouabdillah
verlangt von der Londoner Niederlassung der Commerzbank 13 Millionen Pfund,
weil die ihr ungerechtfertigt gekündigt habe. Am Montag gewann sie vor dem
britischen Arbeitsgericht den Prozess. Über die Höhe des Schadenersatzes
wird im September entschieden.
Es geht aber auch darum, auf welches Wissen über die Beschäftigten ein
Arbeitgeber Anspruch hat: Bouabdillah war im Juni vorigen Jahres von der
Commerzbank fristlos gefeuert worden, nachdem sie kaum einen Monat dort
gearbeitet hatte. Die Bank begründete das mit „Vertrauensbruch“. Denn
Bouabdillah hatte beim Einstellungsgespräch verschwiegen, dass sie ihren
vorherigen Arbeitgeber, die Deutsche Bank in Frankfurt, wegen
Geschlechterdiskriminierung verklagt hatte.
Dort hatte sie von 2007 bis 2011 im Aktiengeschäft gearbeitet. Weil sie
sich bei Beförderungen und Boni gegenüber männlichen Kollegen benachteiligt
sah, gab sie den Job auf und klagte auf 1,2 Millionen Euro Schadenersatz.
Inzwischen haben sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt, wie viel
Geld Bouabdillah bekam, ist allerdings geheim.
Die Commerzbank erfuhr aus dem Fernsehen von der Klage. Zur Rede gestellt,
gab Bouabdillah zu, den Rechtsstreit verschwiegen zu haben, weil sie
befürchtete, sonst den neuen Job nicht angeboten zu bekommen. Sechs Tage
später wurde sie entlassen. Ihr Chef Guy Middleton sagte vor Gericht, er
habe noch überlegt, ob Bouabdillah weiter im Team mitarbeiten könne, den
Fall dann aber an die Chefs im Frankfurter Hauptsitz verwiesen. Die
entschieden, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
## Opfer, nicht Täterin
Der Londoner Commerzbank-Personalchef Nigel Marsden erklärte Bouabdillah
die Entscheidung, indem er sie mit einer Bewerberin verglich, die wegen
Ladendiebstahls angeklagt war. Obwohl diese freigesprochen worden war, sei
es wichtig gewesen, Bescheid zu wissen. Bouabdillah wies die Gleichstellung
empört zurück: Schließlich sei sie Opfer, nicht Täterin.
Middleton sagte, er habe bei der Vermittlungsagentur nachgefragt, warum
eine so hochqualifizierte Frau ihren Job bei der Deutschen Bank aufgegeben
habe und einen schlechter bezahlten Posten in einer kleineren Abteilung bei
der Commerzbank übernehmen wolle. Dort habe es geheißen, der
Konkurrenzdruck bei der Deutschen Bank sei groß gewesen, die Bewerberin
wolle lieber in einem kleineren Team arbeiten. „Bouabdillah hat bewusst die
Entscheidung getroffen, uns Informationen vorzuenthalten, sodass wir ihr
nicht länger trauen konnten“, so Middleton.
Das Arbeitsgericht sah das anders. Richterin Alexandra Davidson urteilte,
dass Bouabdillah zwar nicht ausführlich über ihre Gründe gesprochen habe,
die Deutsche Bank zu verlassen, aber „Fragen nicht zu beantworten, die gar
nicht gestellt wurden, ist unserer Meinung nach kein Vertrauensbruch oder
Mangel an Ehrlichkeit“. Die Commerzbank erwägt, Berufung einzulegen.
16 Apr 2013
## AUTOREN
Ralf Sotscheck
## TAGS
Arbeitsrecht
Commerzbank
Großbritannien
Hongkong
EU
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