| # taz.de -- Mobbing-Klage abgewiesen: Keine 900.000 Euro Schmerzensgeld | |
| > Eine Rechnungsprüferin aus Solingen wollte 900.000 Euro Schmerzensgeld | |
| > wegen Mobbings einklagen. Ein Arbeitsgericht sah dafür keinen Anlass. Die | |
| > Klägerin ist entsetzt. | |
| Bild: Das Gericht ist nicht ihrer Meinung: Klägerin Gudrun Marks | |
| DÜSSELDORF dpa | In einem Mobbing-Prozess hat das Landesarbeitsgericht | |
| Düsseldorf die Schmerzensgeld-Klage einer bei der Stadt Solingen | |
| beschäftigten Frau zurückgewiesen. Im Raum hatte die rekordverdächtige | |
| Entschädigungssumme von 900.000 Euro gestanden. Das Gericht wertete die von | |
| der Klägerin Gudrun Marks eingebrachten Fälle am Dienstag jedoch nicht als | |
| Mobbing und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil. | |
| Marks hatte behauptet durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden | |
| zu sein. Ihrer Ansicht nach nahm das Mobbing in einer unrechtmäßigen | |
| Kündigung ihren Anfang. Als sie nach einem Kündigungsschutzprozess an ihren | |
| Arbeitsplatz zurückkehren wollte, habe man ihr fortdauernd Steine in den | |
| Weg gelegt: So habe man ihr etwa Schulungen verweigert und sie mit einem | |
| Sonderauftrag an eine neun Kilometer weit entfernte Einsatzstelle | |
| „entsorgt“. | |
| Das Landesarbeitsgericht entschied, dass auch länger andauernde | |
| Konfliktsituationen zum Arbeitsleben gehören können. Im vorliegenden Fall | |
| seien weder schikanöse Tendenzen noch Persönlichkeitsverletzungen zu | |
| erkennen, die ein Schmerzensgeld rechtfertigten. Gleichzeitig brachte die | |
| Kammer in ihrer Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass Gudrun Marks selbst | |
| keinen ausreichenden Beitrag geleistet habe, die verhärtete | |
| Auseinandersetzung zu entschärfen. So hatte sie ein Mediationsverfahren | |
| abgelehnt, weil sie von ihren Vorgesetzten verlangt hatte, das angebliche | |
| Mobbing zunächst zuzugeben. | |
| Mit der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes hatte Marks ein Zeichen | |
| setzen wollen. „Mir geht es darum, dass Mobbing auch mal aufhört hier in | |
| Deutschland“, sagte sie im Gerichtssaal am Dienstag. Ihr Anwalt hatte die | |
| Höhe der Summe mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | |
| begründet, wonach die bislang zugesprochenen Summen zu niedrig seien, um | |
| abschreckend zu wirken. | |
| Nach der Urteilsverkündung zeigte sich die 52-Jährige Diplom-Ökonomin | |
| entsetzt. „Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen. Mobbing-Opfer haben | |
| keine Lobby“, sprach sie in die Mikrofone der reichlich anwesenden | |
| Medienvertreter. „Es ist ein bedrückendes Gefühl, morgen wieder zur Arbeit | |
| zu gehen.“ Sie ist weiterhin als Rechnungsprüferin für die Stadt Solingen | |
| tätig. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. | |
| 26 Mar 2013 | |
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