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# taz.de -- Mobbing-Klage abgewiesen: Keine 900.000 Euro Schmerzensgeld
> Eine Rechnungsprüferin aus Solingen wollte 900.000 Euro Schmerzensgeld
> wegen Mobbings einklagen. Ein Arbeitsgericht sah dafür keinen Anlass. Die
> Klägerin ist entsetzt.
Bild: Das Gericht ist nicht ihrer Meinung: Klägerin Gudrun Marks
DÜSSELDORF dpa | In einem Mobbing-Prozess hat das Landesarbeitsgericht
Düsseldorf die Schmerzensgeld-Klage einer bei der Stadt Solingen
beschäftigten Frau zurückgewiesen. Im Raum hatte die rekordverdächtige
Entschädigungssumme von 900.000 Euro gestanden. Das Gericht wertete die von
der Klägerin Gudrun Marks eingebrachten Fälle am Dienstag jedoch nicht als
Mobbing und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil.
Marks hatte behauptet durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden
zu sein. Ihrer Ansicht nach nahm das Mobbing in einer unrechtmäßigen
Kündigung ihren Anfang. Als sie nach einem Kündigungsschutzprozess an ihren
Arbeitsplatz zurückkehren wollte, habe man ihr fortdauernd Steine in den
Weg gelegt: So habe man ihr etwa Schulungen verweigert und sie mit einem
Sonderauftrag an eine neun Kilometer weit entfernte Einsatzstelle
„entsorgt“.
Das Landesarbeitsgericht entschied, dass auch länger andauernde
Konfliktsituationen zum Arbeitsleben gehören können. Im vorliegenden Fall
seien weder schikanöse Tendenzen noch Persönlichkeitsverletzungen zu
erkennen, die ein Schmerzensgeld rechtfertigten. Gleichzeitig brachte die
Kammer in ihrer Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass Gudrun Marks selbst
keinen ausreichenden Beitrag geleistet habe, die verhärtete
Auseinandersetzung zu entschärfen. So hatte sie ein Mediationsverfahren
abgelehnt, weil sie von ihren Vorgesetzten verlangt hatte, das angebliche
Mobbing zunächst zuzugeben.
Mit der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes hatte Marks ein Zeichen
setzen wollen. „Mir geht es darum, dass Mobbing auch mal aufhört hier in
Deutschland“, sagte sie im Gerichtssaal am Dienstag. Ihr Anwalt hatte die
Höhe der Summe mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
begründet, wonach die bislang zugesprochenen Summen zu niedrig seien, um
abschreckend zu wirken.
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich die 52-Jährige Diplom-Ökonomin
entsetzt. „Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen. Mobbing-Opfer haben
keine Lobby“, sprach sie in die Mikrofone der reichlich anwesenden
Medienvertreter. „Es ist ein bedrückendes Gefühl, morgen wieder zur Arbeit
zu gehen.“ Sie ist weiterhin als Rechnungsprüferin für die Stadt Solingen
tätig. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
26 Mar 2013
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Schmerzensgeld
Arbeitsrecht
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Mobbing
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Mobbing
Arbeitsbedingungen
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