# taz.de -- Mobbing-Klage abgewiesen: Keine 900.000 Euro Schmerzensgeld | |
> Eine Rechnungsprüferin aus Solingen wollte 900.000 Euro Schmerzensgeld | |
> wegen Mobbings einklagen. Ein Arbeitsgericht sah dafür keinen Anlass. Die | |
> Klägerin ist entsetzt. | |
Bild: Das Gericht ist nicht ihrer Meinung: Klägerin Gudrun Marks | |
DÜSSELDORF dpa | In einem Mobbing-Prozess hat das Landesarbeitsgericht | |
Düsseldorf die Schmerzensgeld-Klage einer bei der Stadt Solingen | |
beschäftigten Frau zurückgewiesen. Im Raum hatte die rekordverdächtige | |
Entschädigungssumme von 900.000 Euro gestanden. Das Gericht wertete die von | |
der Klägerin Gudrun Marks eingebrachten Fälle am Dienstag jedoch nicht als | |
Mobbing und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil. | |
Marks hatte behauptet durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden | |
zu sein. Ihrer Ansicht nach nahm das Mobbing in einer unrechtmäßigen | |
Kündigung ihren Anfang. Als sie nach einem Kündigungsschutzprozess an ihren | |
Arbeitsplatz zurückkehren wollte, habe man ihr fortdauernd Steine in den | |
Weg gelegt: So habe man ihr etwa Schulungen verweigert und sie mit einem | |
Sonderauftrag an eine neun Kilometer weit entfernte Einsatzstelle | |
„entsorgt“. | |
Das Landesarbeitsgericht entschied, dass auch länger andauernde | |
Konfliktsituationen zum Arbeitsleben gehören können. Im vorliegenden Fall | |
seien weder schikanöse Tendenzen noch Persönlichkeitsverletzungen zu | |
erkennen, die ein Schmerzensgeld rechtfertigten. Gleichzeitig brachte die | |
Kammer in ihrer Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass Gudrun Marks selbst | |
keinen ausreichenden Beitrag geleistet habe, die verhärtete | |
Auseinandersetzung zu entschärfen. So hatte sie ein Mediationsverfahren | |
abgelehnt, weil sie von ihren Vorgesetzten verlangt hatte, das angebliche | |
Mobbing zunächst zuzugeben. | |
Mit der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes hatte Marks ein Zeichen | |
setzen wollen. „Mir geht es darum, dass Mobbing auch mal aufhört hier in | |
Deutschland“, sagte sie im Gerichtssaal am Dienstag. Ihr Anwalt hatte die | |
Höhe der Summe mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | |
begründet, wonach die bislang zugesprochenen Summen zu niedrig seien, um | |
abschreckend zu wirken. | |
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich die 52-Jährige Diplom-Ökonomin | |
entsetzt. „Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen. Mobbing-Opfer haben | |
keine Lobby“, sprach sie in die Mikrofone der reichlich anwesenden | |
Medienvertreter. „Es ist ein bedrückendes Gefühl, morgen wieder zur Arbeit | |
zu gehen.“ Sie ist weiterhin als Rechnungsprüferin für die Stadt Solingen | |
tätig. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. | |
26 Mar 2013 | |
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