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# taz.de -- Urteil zu Lärmschutz des BER: Maximalpegel 55 Dezibel
> Ein Gericht stärkt Anwohner-Forderungen nach mehr Schallschutz am BER.
> Der Lärmschutz muss tagsüber konsequenter beachtet werden.
Bild: Ein Fugzeug landet am Flughafen Berlin-Schönefeld. Im Hintergrund zu seh…
BERLIN afp | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat
Anwohner-Forderungen nach einem stärkerem Schallschutz am künftigen
Großflughafen BER Recht gegeben. Wie das Gericht am Donnerstagabend
mitteilte, hat es das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur in
einem Beschluss vom Donnerstag verpflichtet, bei den BER-Bauherren „darauf
hinzuwirken“, dass das gesetzlich „vorgesehene Schallschutzprogramm“
umgesetzt wird.
Der darin festgeschriebene Lärmschutz sehe vor, dass tagsüber „rechnerisch
keine Überschreitung des Maximalpegels von 55 Dezibel“ erlaubt ist, heißt
es in dem Urteil.
Kläger waren laut Gericht Eigentümer von Grundstücken im Umfeld des neuen
Flughafens Berlin-Brandenburg südlich von Berlin. Sie hatten gegen die
Auslegung von Lärmschutzfragen durch die Bauherren geklagt. Diese wollten
den Maximalpegel regelmäßig tagsüber überschreiten.
Das Gericht sprach den Klägern jetzt einen Anspruch auf finanziellen
Ausgleich oder auf den Einbau von Schallschutzmaßnahmen zu. Diese sollten
„sicherstellen“, dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern höhere
Maximalpegel als 55 Dezibel „in den sechs verkehrsreichsten Monaten
rechnerisch insgesamt weniger als einmal auftreten“, hieß es in der
Mitteilung.
## Die Schutzauflagen „systematisch verfehlt“
Laut Gericht bleibt der von den BER-Bauherren bisher angebotene
Schallschutz hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurück und „ist daher
unzureichend“. Die Bauherren hätten die Schutzauflagen „systematisch
verfehlt“. Das Gericht ließ gegen den Beschluss keine Revision zum
Bundesverwaltungsgericht zu.
Die Flughafengesellschaft reagierte mit „Unverständnis“ auf den Beschluss.
Geschäftsführer Hartmut Mehdorn erklärte am Donnerstagabend: „Die Forderung
des Gerichts ist in weiten Teilen nicht umsetzbar.“ Sie habe zur Folge,
dass für viele Anwohner keine Schallschutzmaßnahmen realisiert werden
könnten. Sie müssten „mit Entschädigungen vorlieb nehmen“.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft Berlin
Brandenburg, Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD),
kündigte eine Prüfung des Urteils an. „Mit dem heutigen Entscheid des
Oberverwaltungsgerichts ist es nun an der Planfeststellungsbehörde und an
der Flughafengesellschaft, schnell und gründlich die weiteren Schritte zu
prüfen“, erklärte er laut einer Mitteilung der Staatskanzlei Brandenburg.
Laut Recherchen des RBB-Fernsehen könnte der Gerichtsbeschluss die
BER-Baustelle wesentlich teurer machen. Statt „305 Millionen Euro“
zusätzlich müssten nun „600 Millionen Euro“ veranschlagt werden, hieß es…
der RBB-Abendschau.
26 Apr 2013
## TAGS
Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
Fluglärm
Berlin
Brandenburg
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