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# taz.de -- Mehr Geld für die Kommunen: Prostituierte zahlen Gewerbesteuer
> Der Bundesfinanzhof hat seine Meinung geändert: „Gewerbsmäßige Unzucht“
> ist nun gewerbesteuerpflichtig, da sie nicht mehr unter „sonstige
> Einkünfte“ fällt.
Bild: Was in diesem Zimmer passiert, ist steuerpflichtig.
MÜNCHEN afp | Das „horizontale Gewerbe“ ist künftig gewerbesteuerpflichti…
Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch
veröffentlichten Beschluss. Er gab damit seine bislang gegenteilige
Rechtsprechung auf.
1964 hatte der BFH entschieden, Einkünfte aus „gewerbsmäßiger Unzucht“
seien „sonstige Einkünfte“ und daher nicht gewerbesteuerpflichtig. Die
Finanzverwaltung und auch juristische Steuerkommentatoren hielten dies
allerdings längst nicht mehr für zeitgemäß.
Im Streitfall setzte daher das Finanzamt auf den Gewinn einer
Prostituierten von 38.000 Euro im Jahr 2006 einen sogenannten
Gewerbesteuermessbetrag fest, mit dem dann die regional unterschiedliche
Gewerbesteuer berechnet wird. Dem folgte nun auch der Große Senat des BFH.
Ihre früher gegenteilige Rechtsprechung gaben die obersten Finanzrichter
auf.
Als Gewerbe gelte eine selbstständige Tätigkeit, die mit Gewinnabsicht
betrieben werde. Das treffe auf die Prostitution zu, so der BFH zur
Begründung. Prostituierte nähmen „am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
teil“.
Die Gewerbesteuer gilt als wichtige eigenständige Einnahmequelle der
Kommunen. Sie wird auf die Einkommensteuer angerechnet, so dass sich nur in
Städten mit hohem Hebesatz finanzielle Nachteile ergeben.
8 May 2013
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