# taz.de -- Mehr Geld für die Kommunen: Prostituierte zahlen Gewerbesteuer | |
> Der Bundesfinanzhof hat seine Meinung geändert: „Gewerbsmäßige Unzucht“ | |
> ist nun gewerbesteuerpflichtig, da sie nicht mehr unter „sonstige | |
> Einkünfte“ fällt. | |
Bild: Was in diesem Zimmer passiert, ist steuerpflichtig. | |
MÜNCHEN afp | Das „horizontale Gewerbe“ ist künftig gewerbesteuerpflichti… | |
Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch | |
veröffentlichten Beschluss. Er gab damit seine bislang gegenteilige | |
Rechtsprechung auf. | |
1964 hatte der BFH entschieden, Einkünfte aus „gewerbsmäßiger Unzucht“ | |
seien „sonstige Einkünfte“ und daher nicht gewerbesteuerpflichtig. Die | |
Finanzverwaltung und auch juristische Steuerkommentatoren hielten dies | |
allerdings längst nicht mehr für zeitgemäß. | |
Im Streitfall setzte daher das Finanzamt auf den Gewinn einer | |
Prostituierten von 38.000 Euro im Jahr 2006 einen sogenannten | |
Gewerbesteuermessbetrag fest, mit dem dann die regional unterschiedliche | |
Gewerbesteuer berechnet wird. Dem folgte nun auch der Große Senat des BFH. | |
Ihre früher gegenteilige Rechtsprechung gaben die obersten Finanzrichter | |
auf. | |
Als Gewerbe gelte eine selbstständige Tätigkeit, die mit Gewinnabsicht | |
betrieben werde. Das treffe auf die Prostitution zu, so der BFH zur | |
Begründung. Prostituierte nähmen „am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr | |
teil“. | |
Die Gewerbesteuer gilt als wichtige eigenständige Einnahmequelle der | |
Kommunen. Sie wird auf die Einkommensteuer angerechnet, so dass sich nur in | |
Städten mit hohem Hebesatz finanzielle Nachteile ergeben. | |
8 May 2013 | |
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